Nr. 4083180
Recht und Steuern

Der gesetzliche Mindestlohn im Praktikum

Die Beantwortung der Frage, ob für ein Praktikum der gesetzliche Mindestlohn gilt, richtet sich nach § 22 Mindestlohngesetz und § 26 Berufsbildungsgesetz.


Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales “Mindestlohn und Praktikum” finden Sie (über den Klickpfad) die Antwort schnell, leicht und verständlich erklärt.
Für weitere Rechtsfragen (z.B. im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz oder “angemessenen Vergütungen”) stehen wir Ihnen zur Verfügung.