Import

Basiswissen für den Import

Hier finden Sie eine praxisorientierte Zusammenstellung von Informationen rund um den Import von Waren in die EU: Zollanmeldung, Zollverfahren, Zollsätze, Zollvordrucke, Genehmigungsvorbehalte, zuständige Behörden usw.
Was ist alles zu beachten, wenn sich ein Importgeschäft zu entwickeln beginnt?
Bei oberflächlicher Betrachtung unterscheiden sich grenzüberschreitende Liefergeschäfte kaum von Inlandsgeschäften: aus einem Kontakt erwächst ein Angebot, aus dem Angebot wird ein Liefervertrag, der Verkäufer liefert die Ware beim Käufer ab und dieser bezahlt den vereinbarten Kaufpreis.
Durch die in aller Regel größere Distanz, die bei internationalen Geschäften zwischen Käufer und Verkäufer besteht und die damit verbundenen andersartigen Transportwege und -risiken, durch Unterschiede des Rechts (und ggf. auch der Rechtsauffassung) zwischen Käufer- und Verkäuferland und letztlich durch unterschiedlichste nationale Ein- und Ausfuhrbestimmungen ergeben sich in der Praxis jedoch trotzdem einige recht gravierende Unterschiede.
Beachten Sie außerdem, dass der Zoll bei der Einfuhr ggf. auf Marken- und Produktfälschungen hin prüft. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.
Die Ausführungen im Merkblatt "Basiswissen für den Import" beziehen sich auf „echte” Importgeschäfte – also auf Einfuhren aus Staaten, die nicht zur Europäischen Union gehören. Für Geschäfte innerhalb der EU gelten andere, einfachere Regelungen, die in unserem Merkblatt Warenverkehr im Europäischen Binnenmarkt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 133 KB) vorgestellt werden.