Green Economy

Umweltzeichen und Bioprodukte

Umweltzeichen stehen für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Sie sind zu unterscheiden von verpflichtenden Produkt- und Kennzeichnungsvorschriften und sind bis auf die Herstellung von Bioprodukten freiwillig. Für den Vertrieb verpackter biologischer Erzeugnisse gelten europarechtliche Vorgaben für eine ökologische Landwirtschaft verbindlich. Darüber hinaus gibt es eine Reihe freiwilliger Bio-Siegel, oft mit weitergehenden Anforderungen.
Neben der Einführung eines Umweltmanagementsystems im Unternehmen kann für eine ökologische Unternehmensführung die Kennzeichnung umweltschonender Produkte oder Dienstleistungen ein weiteres Instrument für nachhaltige Unternehmensführung sein.

Umweltzeichen

Umweltzeichen, häufig auch Ökolabel genannt, kennzeichnen die Qualität eines Produktes oder einer Dienstleistung und geben Auskunft über eingehaltene Sicherheitsanforderungen bzw. Umwelteigenschaften. Sie dienen Unternehmen zudem als Marketinginstrument und ihren Kunden als Orientierungs- und Entscheidungshilfe beim Einkauf.
Umweltzeichen werden auf der Grundlage unterschiedlichster Kriterien vergeben. Die Produkte bzw. Dienstleistungen müssen sich durch besondere Umweltfreundlichkeit auszeichnen; d.h. zu vergleichbaren Produkten haben sie bspw. einen geringeren Energieverbrauch, niedrige Geräuschemissionen, reduzierte Gefahrstoffe sowie eine hohe Langlebigkeit. Unternehmen können das Umweltzeichen mit Hilfe eines Zeichnungsvertrages für einen bestimmten Zeitraum nutzen.
Das Umweltbundesamt ist für alle Fragen der Umweltkennzeichnung allgemein und speziell für den Blauen Engel zuständig. Der Blaue Engel ist das bekannteste nationale Zeichen. Eine unabhängige Jury beschließt die für Produkte und Dienstleistungen relevanten Vergabekriterien. Ausländische Unternehmen können den Blauen Engel ebenfalls für ihre Produkte und Dienstleistungen nutzen.
In Europa wurde ein EU-Ecolabel eingeführt: Die Umweltblume mit dem €. Das Zeichen in Form einer Blüte mit dem EU-Sternenkranz wird in mehr als 30 Produkt- und Dienstleistungsgruppen und für mehrere tausend Produkte verwendet. Gekennzeichnet werden können Güter, deren Umweltauswirkungen von der Herstellung bis hin zur Entsorgung verfolgt werden können. Beantragt werden kann das EU Ecolabel von Herstellern, Importeuren, Dienstleistern, aber auch Händlern bei der jeweils zuständigen nationalen Stelle. In Deutschland ist dies die RAL gGmbH.

Bioprodukte & Biosiegel

Alle Betriebe oder Unternehmen, die pflanzliche oder tierische Produkte erzeugen, aufbereiten, handeln, lagern oder importieren und diese mit dem Hinweis auf die ökologische Erzeugung vermarkten, müssen sich dem Kontrollverfahren nach der EG-Öko-Verordnung 834/2007 zum ökologischen Landbau unterziehen. Die Verordnung legt den Rahmen für alle Stufen der Produktion, des Vertriebs, der Kontrolle und Kennzeichnung von biologischen Produkten fest, die in der EU angeboten und gehandelt werden dürfen. Alle verpackten biologischen Erzeugnisse, die aus der EU stammen, müssen die Kennzeichnungsstandards erfüllen (EG 271/2010, Öko-Kennzeichnungsgesetz) und das EU-Bio-Logo einheitlich verwenden. Zudem muss der Erzeugungsort der landwirtschaftlichen Zutaten angegeben werden. Auf unverpackten biologischen Erzeugnissen oder auf Produkten aus Drittländern kann das Siegel freiwillig angebracht werden.
Das EU-Bio-Logo darf nur angebracht werden, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten ökologischen Ursprungs sind. Auch bei nichtökologischen Erzeugnissen können Zutaten ökologischen Ursprungs auf einer Zutatenliste angegeben werden. Die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) bleibt verboten. Die Verordnung stellt klar, dass die auf 0,9 Prozent festgesetzte allgemeine Obergrenze für das unbeabsichtigte Vorhandensein von zugelassenen GVO auch für ökologische Erzeugnisse gilt. Bis zu diesem Schwellenwert müssen Verbraucher nicht durch einen Aufdruck informiert werden.
Unternehmen, die das Bio-Siegel für ihre zertifizierten Bio-Produkte verwenden möchten, können sich bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung dazu beraten lassen. Zudem ist die BLE auch für die Registrierung der Unternehmen, für die Zulassung privater Öko-Kontrollstellen und für die Überwachung der Einhaltung der Vermarktungsnormen verschiedener landwirtschaftlicher Produkte zuständig.

Weitere Bio-Siegel

Neben dem EU-Bio-Logo dürfen zusätzlich auch regionale Kennzeichen auf den Bio-Erzeugnissen abgebildet werden. In Deutschland gibt es derzeit acht ökologische Anbauverbände (Biokreis, Bioland, Biopark, Demeter, Ecoland, Ecovin, Gäa und Naturland), die sich durch Größe, Tätigkeitsbereich und regionaler Ausbreitung unterscheiden. Diese Verbände geben für Ihre Mitgliedsunternehmen verpflichtende Richtlinien für die Erzeugung und Verarbeitung im Landbau – die klar über die Standards der EG-Öko-Verordnung hinausgehen – heraus.
Sowohl die EG-Öko-Verordnung als auch die verbandsinternen Regelungen verlangen eine jährliche Überprüfung der Einhaltung der jeweiligen Richtlinien. Der Betrieb ist nach erfolgreicher Kontrolle – durch staatlich zugelassene Kontrollstellen – und Ausstellung eines Zertifikats dazu berechtigt, seine Waren mit einem Bio-Siegel zu kennzeichnen. Voraussetzung dafür ist, dass sich das Unternehmen bei einer der staatlich zugelassenen Kontrollstellen angemeldet hat und somit eine EG-Kontrollnummer vorweisen kann.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist für die Mitteilungspflichten, die sich aus der vorgenannten Verordnung und des Öko-Landbaugesetzes ergeben, verantwortlich. Des weiteren erhalten
  • die privaten Kontrollstellen hier ihre Zulassungen,
  • Unternehmer, die Erzeugnisse aus Drittländern einführen nach Art. 11 Abs. 6 der EG-Öko-VO hier ihre Vermarktungsgenehmigung
  • Unternehmen hier eine Zulassung für die Verwendung von Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs nach Art. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 207/93