IHK Berlin

Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Die Verordnung findet ab 13. Dezember 2024 unmittelbare Anwendung.

Davon erfasst sind grds. alle ab diesem Datum in Verkehr gebrachten oder auf dem Markt bereitgestellten Produkte. Künftig müssen Hersteller beispielsweise eine Risikobewertung des Produkts vornehmen und eine technische Dokumentation erstellen und diese den Überwachungsbehörden zur Verfügung stellen. Neu ist, dass nun auch Online-Marktplätze besondere Pflichten erfüllen müssen.

Die wichtigsten Informationen für Sie haben wir während der Veranstaltung am 10.10.2024 dargestellt (kostenlose Anmeldung) und in unserem FAQ-Merkblatt zusammengefasst.