Service und Beratung
Product Compliance (CE- / Kennzeichnung)
Über 20 EU-Vorschriften sehen vor, dass Produkte CE-gekennzeichnet werden müssen, bevor sie auf den europäischen Markt “in den Verkehr gebracht” werden. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, drohen Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden. Um dies zu verhindern, erhalten Sie hier erste relevante Hinweise.
Dieser Artikel beantwortet Ihre wichtigsten Fragen zu diesem Thema (z.B. “Wann liegt ein ”Inverkehrbringen" vor?"). In unserem Merkblatt "CE-Kennzeichnung" finden Sie zudem eine Liste der CE-Richtlinien sowie weitere Ansprechpartner*innen.
Zusätzliche Informationsquellen sind die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die EU Kommission “CE-Kennzeichnung”, die DGUV “CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung” und die Bekanntmachung der Kommission “Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2022 („Blue Guide“)”.
Ab dem 13. Dezember 2024 gilt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988. Im Juni 2024 haben wir im Rahmen unserer kostenlosen Online-Veranstaltung “Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung („GPSR“) - auf den Punkt gebracht!" die wichtigsten Neuerungen und Anforderungen für Produkte auf dem EU-/ und EWR-Markt zusammengefasst. Sie können die Veranstaltungsunterlagen kostenlos per E-Mail erhalten.
© fderib - Fotolia.com
- Was bedeutet das CE-Zeichen?
- Welche Produktgruppen sind davon betroffen?
- Ich muss mein Produkt kennzeichnen, was nun?
- Wie muss das CE-Kennzeichen aussehen?
- Was muss ich als Importeur oder Händler beachten?
- Wie wird die Einhaltung der Richtlinien überwacht?
- Mit welchen Konsequenzen muss ich bei Nichtbeachtung der Kennzeichnungspflicht rechnen?
- Neue Marktüberwachungsverordnung
Für darüber hinausgehende Fragen kontaktieren Sie als *Berliner Unternehmen bitte die Ansprechpartner*innen, die zu den jeweiligen Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen aussagefähig sind (vgl. Merkblatt).
*Nichtberliner Unternehmen kontaktieren bitte zu Fragen der CE-Kennzeichnung ihre regional zuständige Aufsichtsbehörde. Die Kontaktdaten können Sie auf der Webseite der EU Kommission “Marktüberwachungsbehörden” abfragen.