Green Economy

Energieverbrauchskennzeichnung

Die Vorschriften zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen betreffen in erster Linie Hersteller und Händler. Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz und diverse Verordnungen legen verbindliche Anforderungen an die einheitliche Kennzeichnung zum Verbrauch an Energie und anderen Ressourcen sowie zusätzliche Informationspflichten für entsprechende Produkte fest. Im Mittelpunkt stehen das EU-Energielabel sowie das PKW- bzw. Reifenlabel.

Rechtliche Entwicklungen

Im Rahmen ihres „Summer Packages“ zur Energieunion hat die EU-Kommission am 15. Juli 2015 eine Novellierung der EU-Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie vorgeschlagen. Mit einer einheitlichen „A-G-Skala“ und damit Abschaffung der aktuell verschiedenen Skalen inklusive der „Plusklassen“ (A+, A++, A+++) für die effizientesten Geräte sowie einer digitalen Produktdatenbank, in der alle neu eingeführten Produkte (aus den entsprechenden Produktgruppen) registriert werden, sollen die Angaben zur Energieeffizienz bestimmter Produkte für den Käufer übersichtlicher bzw. deren korrekte Einstufung sichergestellt werden.

Energielabel – Verpflichtende Etikettierung energieverbrauchsrelevanter Produkte im Handel

Auf Basis der EU-Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie werden für einzelne Produktgruppen Anforderungen an die europaweit einheitliche Kennzeichnung zum Verbrauch an Energie und anderen Ressourcen festgelegt. Die Richtlinie betrifft alle sogenannten energieverbrauchsrelevanten Produkte - also auch Produkte, die selbst keine Energie verbrauchen aber wesentlichen Einfluss auf den Energieverbrauch haben. In Deutschland wird die Anwendung des EU-Energielabels durch das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) geregelt. Zuständige Behörde in Deutschland ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), zuständig für die Marktüberwachung in Berlin ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi).
Das EU-Energielabel ist für eine Reihe von Produktgruppen bereits EU-weit vorgeschrieben. Die produktspezifischen Rechtsverordnungen der EU sind unmittelbar gültig und legen u. a. fest, ab wann die Pflichten für Hersteller und Händler greifen und welche produktgruppenspezifischen Anforderungen an die Kennzeichnung und darüber hinausgehende Informationspflichten gelten. Existiert eine entsprechende Kennzeichnungsverordnung für ein Produkt, sind Lieferanten und Händler verpflichtet, das sogenannte Energielabel bereitzuhalten und in der Verkaufsstelle deutlich sichtbar am Produkt anzubringen. Außerdem muss die Energieeffizienzklasse auch in jeglicher Werbung mit energie- und preisbezogener Information und in technischem Werbematerial sowie beim Verkauf ohne vorherige Ausstellung des Produkts (z. B. Onlinehandel) angegeben werden. Derzeit sind für 11 Produktgruppen Verordnung in Kraft. Weitere Informationen bieten unser Merkblatt zur Energieverbrauchskennzeichnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 158 KB) von Produkten im Handel.

PKW- und Reifenlabel – Verpflichtende Kennzeichnung im Handel

Auch die Hersteller und Händler neuer Personenkraftwagen und Reifen sind zu entsprechenden Energieverbrauchskennzeichnungen verpflichtet, wenn sie diese ausstellen, zum Kauf oder Leasing anbieten oder für diese werben. Rechtliche Grundlage sind neben dem deutschen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) und die EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Reifen.
Wer einen neuen PKW ausstellt, zum Kauf oder Leasing anbietet, hat dafür Sorge zu tragen, dass der PKW mit dem entsprechenden Label sichtbar gekennzeichnet wird. Das gleiche gilt für den Handel mit Reifen, die mit dem entsprechenden Reifenlabel gekennzeichnet werden müssen. In beiden Fällen sind die entsprechenden Informationen auch in sämtlichen Werbe- und Verkaufsunterlagen sowie beim Verkauf ohne vorherige Ausstellung des Produkts (z. B. Onlinehandel) anzugeben. Weitere Informationen bieten unser Merkblatt zur Energieverbrauchskennzeichnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 158 KB) von Produkten im Handel sowie die Informationsseiten zum PKW-Label und zum Reifenlabel.