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Gründungszuschuss - Unterlagen gut vorbereitet!

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For infos on the set-up grant in English, please follow this link.

Das Wichtigste in Kürze

Für die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I) erhalten Sie hier weitere Hinweise.
Konzept
Wir können eine Stellungnahme zu Ihrer Planung nur abgeben, wenn wir ein schlüssiges Gründungskonzept erhalten, welches u.a. die folgenden Punkte enthalten muss:
  • Angaben zur persönlichen Qualifikation (fachlich und kaufmännisch)
  • ein Konzept, aus dem ersichtlich wird, welche Idee hinter Ihrer Existenzgründung steht und wie Sie Ihre Umsätze generieren
  • eine Beispielkalkulation
  • eine Kapital- und Finanzierungsplanung sowie die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau/Liquiditätsplan
  • private Ausgaben und Einnahmen
  • Lebenslauf und Zeugnisse
  • weitere Formulare
Ihren Businessplan können Sie online unter www.unternehmenswerkstatt-berlin.de erstellen. Dabei steht Ihnen für den Textteil ein Experte der IHK Berlin zur Verfügung. Ihren Zahlenteil können Sie mit den vorgegebenen Excel-Tabellen erstellen. Diese stehen Ihnen dort kostenfrei zum Download zur Verfügung.
Welche Unterlagen zusätzlich einzureichen sind, erfahren Sie weiter unten unter “Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen”. Reichen Sie die kompletten Unterlagen ungebunden ein. Die IHK Berlin gibt nur Stellungnahmen für gewerbliche Gründungsvorhaben in Berlin ab.
Stellungnahmen für Handwerksbetriebe oder freiberuflich Tätige geben wir nicht ab. Weitere fachkundige Stellen sind u.a. Fachverbände oder Steuer- und Unternehmensberater sowie Wirtschaftsprüfer.

Was ist der Gründungszuschuss?

Mit dem Gründungszuschuss kann Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) haben, für die erste Zeit der Selbstständigkeit eine Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt werden.

Welche Fristen gelten?

Sie müssen spätestens 150 Tage vor Auslaufen Ihres ALG-I-Anspruchs Ihr Unternehmen gegründet haben.
Achtung: Die Arbeitsagenturen rechnen in Tagen, nicht in Monaten!

Wie wird gefördert?

Es können nur Gründungen gefördert werden, die im Haupterwerb erfolgen. Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet:
  • In der ersten Phase erhalten Gründerinnen und Gründer für sechs Monate zur Sicherung des Lebensunterhaltes monatlich einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zusätzlich gewährt die Agentur für Arbeit zur sozialen Absicherung einen Zuschuss in Höhe von monatlich 300 Euro.
  • In der zweiten Phase können für weitere neun Monate 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden. Für die Weitergewährung müssen die Gründerinnen und Gründer anhand geeigneter Unterlagen eine intensive Geschäftstätigkeit sowie unternehmerische Aktivitäten gegenüber der Arbeitsagentur nachweisen.

Was ist zu beachten?

Die Förderung ist eine Ermessensleistung. Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Antragsteller müssen die zuständige Agentur für Arbeit von ihrer persönlichen, fachlichen und kaufmännischen Eignung überzeugen. Ist der arbeitslose Antragsteller wirklich für die Selbstständigkeit geeignet? Gibt es eventuell ein passgenaues Angebot zur abhängigen Beschäftigung?
Solche Fragen spielen neben dem Votum der fachkundigen Stelle zum Geschäftskonzept in den Gesprächen mit den Sachbearbeitern der Agenturen eine Rolle. Ähnlich wie in einem Vorstellungsgespräch kommt es darauf an, sein Gegenüber von sich und seinen Plänen zu überzeugen.
Weitergehende Informationen zum Gründungszuschuss erhalten Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de).

Welche fachkundigen Stellen gibt es?

Die IHK kann Stellungnahmen nur für gewerbliche Gründungsvorhaben (außer Handwerk) mit dem Standort Berlin abgeben.
  • Industrie- und Handelskammer → für gewerbliche Tätigkeiten,
  • Handwerkskammer → für gewerbliche Tätigkeiten im Handwerk,
  • Berufsständische Kammern (z. B. Architekten-, Ärztekammern, Innungen),
  • Fachverbände → für Freiberufler,
  • Sonstige (z. B. Steuer-, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer) → für alle.

Ablauf fachkundige Stellungnahme zum Gründungszuschuss gem. § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB llI

Wenn Sie sich von den vielen Möglichkeiten für die IHK Berlin als fachkundige Stelle entschieden haben, können Sie die erforderlichen Unterlagen, bitte ungebunden, per Post an uns senden oder während der Öffnungszeiten in unserem Service Center abgeben. Nach erfolgter Prüfung kommen Sie zur Abholung der Stellungnahme nochmals in das Service Center der IHK Berlin.
Eine Übermittlung der Unterlagen per E-Mail ist zurzeit noch nicht möglich.
Die IHK Berlin erhebt für die Stellungnahme ein Entgelt in Höhe von 50,00 Euro zzgl. MwSt. (siehe beiliegende Vereinbarung). Bei Abholung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Rechnung, diese können Sie dann bequem von zu Hause aus überweisen.

Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen?

Eine Stellungnahme ist nur dann möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Deshalb beachten Sie bitte unbedingt unsere nachfolgenden Hinweise. Achten Sie bitte auf notwendige Originale, die für die fachkundige Stellungnahme benötigt werden:
  • Vordruck/Formular „Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“ (1.+2. Seite) von der Agentur für Arbeit im Original,
  • Angabe des genauen Gründungsdatums
  • Businessplan (Geschäftskonzept – genaue Beschreibung des Vorhabens),
  • Kapitalbedarfsplan (Aufstellung über die erforderlichen Anschaffungen für die Gründung),
  • Finanzierungsplan (Aufstellung über die vorgesehene Finanzierung),
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau/Liquiditätsplan für mindestens 12 Monate in einer monatlichen Aufstellung (Prognose der zu erwartenden Umsätze und der betrieblichen Kosten als Gegenüberstellung),
  • Lebenslauf (tabellarisch) und Zeugnisse als Nachweis Ihrer kaufmännischen und fachlichen Kenntnisse (bei Zeugnissen und Zertifikaten aus dem Ausland mit entsprechender Übersetzung),
  • Aufstellung über die Kosten der privaten Lebensführung,
  • ausgefüllte und unterzeichnete Vereinbarung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 101 KB) im Original – die Vorlage dazu finden Sie auch auf dieser Seite unter “Weitere Informationen”,
  • wenn Sie Ihr Gewerbe bereits angemeldet haben, eine Kopie der Gewerbeanzeige,
  • ggf. Begründung der letzten Geschäftsaufgabe.
Hilfe zur Erstellung eines Businessplans finden Sie unter www.unternehmenswerkstatt-berlin.de. Alle benötigten Bestandteile werden Ihnen dort erläutert und für einzelne Fragen steht Ihnen online ein Tutor zur Verfügung. So können Sie Ihren Businessplan bequem online erstellen und sicher sein, keinen wichtigen Bestandteil auszulassen.
Ergänzende Unterlagen, abhängig von der Branche und dem Umfang des Unternehmens:
  • Kopien Zulassungen und Erlaubnisse
  • Kopie des Gewerbemiet- oder Pachtvertrages (ggf. als Entwurf),
  • Kopie vom Handelsvertreter- oder Subunternehmervertrag,
  • Kopie vom Kaufvertrag (bei Firmenübernahmen oder –beteiligungen),
  • Bilanzen/Jahresabschlüsse und aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (nur bei Übernahmen),
  • Kopie vom Franchise- oder Kooperationsvertrag,
  • Kopie des Gesellschaftervertrages (z. B. bei GbR oder UG/GmbH)und des Geschäftsführervertrages (UG/GmbH).

Das Geschäftskonzept

Eine genaue Beschreibung des Vorhabens ist sehr wichtig und sollte die wesentlichen Bestandteile Ihrer Geschäftsidee in verständlicher Form beinhalten. Machen Sie vor allem deutlich, wie die Geschäftsidee entstanden ist, welche Zielsetzungen geplant sind und wie Sie sich von der Konkurrenz abheben wollen.
Erläutern Sie Ihre Umsatzplanung. Wie viele Kunden müssen Sie ansprechen, um den benötigten Umsatz zu erreichen? Bitte berücksichtigen Sie auch, dass sich Ihre geplanten Umsätze höchstwahrscheinlich nicht zu 100 % realisieren lassen. Erklären Sie daher Ihre Kalkulation.
Bei einigen Geschäftsideen, bspw. im innovativen Bereich, kann es sinnvoll sein, zusätzliche Hintergrundinformationen (z. B. Studien, Presseberichte etc.) beizufügen.
Folgende Inhalte müssen bei der Erstellung des Konzeptes unbedingt berücksichtigt werden:
  • Zusammenfassung (Entstehen der Geschäftsidee, Gründer, Finanzbedarf),
  • Beschreibung des Produkt- und Dienstleistungsangebotes,
  • Zielgruppe (Wer? Wo?),
  • Kundennutzen (u. a. auch im Vergleich zur Konkurrenz),
  • bestehende Kundenkontakte,
  • Marketing-, Vertriebs- und Akquisitionsmaßnahmen,
  • Einschätzung der Konkurrenz (Wer? Vergleich Produkte/Dienstleistungen / Preise),
  • Angaben zum Standort (z. B. Verkehrsanbindung, Einzugsgebiet, Gewerberäume und Öffnungszeiten),
  • Angaben zu Rechtsform und Gesellschaftern,
  • Gründerpersönlichkeit (fachliche Kenntnisse, persönliche und unternehmerische Erfahrungen, kaufmännische Kenntnisse),
  • Preiskalkulation – Berechnung Ihrer Dienstleistung (z. B. Stunden-/Tages- oder Provisionssatz) oder die Preisspanne des Warenangebotes,
  • Umsatzkalkulation,
    • Arbeitstage unterteilt in Akquisitionstage und Tage, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden können,
    • Preis für Produkte oder Dienstleistungen,
    • Anzahl der Kunden,
  • ggf. Angaben zur geplanten Einstellung von Mitarbeitern (Anzahl/Qualifikation),
Bei Handelsvertretern benötigen wir noch folgende Angaben:
  • zum Vertragspartner,
  • zu eventuellen Produkt- und Verkaufsschulungen,
  • zum vereinbarten Einzugsgebiet,
  • zum übernommenen Kundenstamm (nur wenn geplant).
Wichtig: Auf https://berlin.uwd.de stehen Ihnen kostenfreie Excel-Tabellen als Vorlagen für Ihre finanzielle Planung zur Verfügung. Diese Vorlagen vereinfachen für Sie die Erstellung der benötigten Unterlagen und beschleunigen auch die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme.

Kapitalbedarfsplan

Wie viel Geld benötigen Sie für den Start in die Selbstständigkeit?
Tragen Sie bei den Investitionen und Gründungsnebenkosten die voraussichtlichen Beträge ein, die einmalig zur Gründung anfallen. Überlegen Sie, wie viel Geld Sie für die Büro- und Geschäftsausstattung, Maschinen, Fahrzeug und ein erstes Waren- und Materiallager benötigen, um von Anfang an ein solides Leistungsangebot erbringen zu können.
Kalkulieren Sie den Betriebsmittelbedarf (z. B. Vorfinanzierung von Aufträgen) nicht zu knapp.

Finanzierungsplan

Wie wollen Sie den ermittelten Kapitalbedarf finanzieren?
Können Sie den Finanzierungsbedarf aus Eigenmitteln decken oder muss eine Finanzierungslücke mit Fremdmitteln (Familiendarlehen, Existenzgründungsdarlehen z. B. von der KfW Bankengruppe/Investitionsbank) geschlossen werden? Grundsätzlich sind Eigenmittel eine solide Grundlage für eine Unternehmensfinanzierung, sie sollten deshalb in angemessenem Umfang eingesetzt werden. Wichtig ist, dass Sie zuerst den Antrag bei einer Bank stellen und erst danach finanzielle Verpflichtungen eingehen, wie z. B. Mietverträge!
Wenn Sie beispielsweise einen eigenen Computer oder ein Fahrzeug ins Unternehmen einbringen wollen, so tragen Sie diese bitte bei „Sacheinlagen“ ein.

Privatentnahme (Kosten der privaten Lebensführung)

Wie viel Geld brauchen Sie zum Leben? Hier sollten Sie Ihre privaten Einnahmen und Ausgaben für einen durchschnittlichen Monat im ersten Jahr eintragen. Denken Sie daran, mit dem Gewinn Ihres Unternehmens müssen Sie Ihre privaten Kosten und ggf. die Ihrer Familie decken können!

Umsatz- und Rentabilitätsvorschau/Liquiditätsplan

Da die dort aufgeführten Kosten nicht für jede Branche in vollem Umfang zutreffend sind, können Sie auch gerne Ihre eigene Gegenüberstellung auf der Grundlage dieses Musters erstellen.
Die Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau sollte mindestens ein Jahr umfassen und monatlich aufgestellt werden.
Diese Vorschau ist ein sehr wichtiger Bestandteil des Konzeptes, deren Berechnung allerdings nicht einfach ist. Trotzdem sollten Sie versuchen, in dieser Einschätzung Ihre Erfolgschancen möglichst realistisch einzuschätzen. Vermeiden Sie eine zu optimistische Darstellung. Bringen Sie eigene Kenntnisse ein und beziehen ggf. auch erfahrene Fachleute (Steuerberater, Unternehmensberater, Bekannte mit Branchenkenntnissen, Beratungsdienste etc.) sowie Branchenkennzahlen (z. B. Branchenbriefe der Volksbanken) mit ein.
Bitte berücksichtigen Sie auch folgende Hinweise:
  • Unternehmen mit unterschiedlichen Geschäftszweigen (z. B. Handel und Dienstleistungen) sollten die Umsätze separat ausweisen.
  • Alle Kosten beziehen sich auf den Gewerbebetrieb. Diese lassen sich in der Regel relativ realistisch einschätzen, wenn z. B. entsprechende Recherchen durchgeführt werden.
  • Bei Personalkosten und gesetzlichen sozialen Abgaben sind nur die Löhne/Gehälter sowie der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung für beschäftigte Mitarbeiter einzusetzen. Dies gilt auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijob).
  • Berücksichtigen Sie in der Rentabilitätsvorschau die Kreditzinsen. Die Tilgungsbeträge sind von den Überschüssen aufzubringen.
  • Abschreibungen sind der Begriff für die Absetzung kalkulatorischer Beträge für die Abnutzung von Sachanlagen (die Verteilung der Anschaffungskosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer). Sie umfassen auch die Abschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter (z. B. Kleinmöbel, beruflich genutzte Software, Schreibtischstuhl).
Wichtig: Bitte erläutern Sie der fachkundigen Stelle separat, auf welcher Grundlage (z.B. Marktforschungsergebnisse und andere Quellen) Sie Ihre Umsatzeinschätzungen vorgenommen haben!