Service und Beratung
Beteiligungskapital
Was ist Beteiligungskapital?
Die Beteiligungsfinanzierung umfasst sämtliche Finanzierungsvorgänge, bei denen ein Unternehmen zusätzliches Eigenkapital von neuen oder bisherigen Eigentümern erhält.
Sie verkörpert somit die Außenfinanzierung von Unternehmen mit Eigenkapital. Je nach Investitionsphase und Vorhaben, sowie Profil der Unternehmung kommen verschiedene Beteiligungsinstrumente in Frage. Die Konditionen und Ausgestaltung der Beteiligungsform werden individuell vertraglich festgehalten.
Sie verkörpert somit die Außenfinanzierung von Unternehmen mit Eigenkapital. Je nach Investitionsphase und Vorhaben, sowie Profil der Unternehmung kommen verschiedene Beteiligungsinstrumente in Frage. Die Konditionen und Ausgestaltung der Beteiligungsform werden individuell vertraglich festgehalten.
Die Beteiligungsfinanzierung in der Früh-und Wachstumsphasenfinanzierung von Start-ups wird häufig als „Venture Capital“ (Risikokapital) bezeichnet. Dies wird genutzt, um ein rasantes Wachstum in kürzester Zeit mit hohem Risiko und ohne wesentliche Sicherheiten zu finanzieren.
In der Praxis treten insbesondere folgende Beteiligungsvarianten auf:
Direkte (offene) Beteiligung
Hier beteiligt sich der Eigenkapitalgeber am Stammkapital (GmbH) oder Grundkapital (AG) der Gesellschaft. Die Rendite des Kapitalgebers ergibt sich in der Regel am Ende der Investitionsphase (nach 3 -7 Jahren) durch die Veräußerung der Beteiligung (Exit). Mit den Anteilen an der Gesellschaft werden auch Mitspracherechte durch die Investoren erworben.
Anwendung finden direkte Beteiligungen z.B. oft bei Finanzierungsrunden von Start-ups. In den Frühphasen (auch “Pre-Seed” und “Seed” genannt) treten hier Business Angels, Inkubatoren/Akzeleratoren oder Frühphasen Venture Capital-Gesellschaften (VCs) in Erscheinung.
In späteren Phasen wie (Series A sowie in der “Expansion Stage“, “Later Stage“ oder Series B, C, D) treten hier in der Regel Venture Capital-Gesellschaften (VCs) auf. Die Finanzierungssummen belaufen sich hier auf mehrere Millionen Euro.
Wandeldarlehen
Beim Wandeldarlehen handelt es sich in der Regel um Nachrangdarlehen, welche zu einem späteren Zeitpunkt in Eigenkapital umgewandelt werden können. Meistens werden die Zinsen gestundet und in den Darlehensbetrag mit einbezogen, welcher später in Eigenkapital gewandelt wird.
Anwendung findet das Wandeldarlehen z.B. häufig bei der Frühphasenfinanzierung von Start-ups über Business Angels. Vorteil gegenüber einer direkten Beteiligung ist, dass die Bewertung des Start-ups (in frühen Phasen schwer zu beziffern) auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.
Standarddokumente und /-verträge rund um das Thema Start-up-Finanzierung findet ihr auf der Website des German Standards Setting Institute.
Stille Beteiligung (Mezzanine-Investment)
Mezzanine Finanzierung zeichnet sich aus durch ihre Nachrangigkeit und hohe Verzinsung. Im Gegensatz zur direkten Beteiligung braucht die Gesellschaft keine Informations- und Kontrollrechte abgeben.
Eine stille Beteiligung ist grundsätzlich bei jeder Rechtsform möglich. Der Kapitalgeber kann als stiller Gesellschafter durch seine Kapitaleinlage beteiligt werden. Er wird durch seine Gewinnbeteiligung Gläubiger der Gesellschaft und muss nach außen nicht in Erscheinung treten.
Anwendung finden stille Beteiligungen z.B. bei Start-ups in der Vorgründungsphase (beim Einsammeln von Geld durch Familie und Freunde) oder auch bei Unternehmen, die z.B. über die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) ihr Eigenkapital erhöhen möchten, um künftig einen Bankkredit beantragen zu können.
Nachrangdarlehen (Mezzanine-Investment)
Bei einem Nachrangdarlehen gibt der Kapitalgeber ein verzinstes Darlehen an die Gesellschaft, das nicht besichert werden muss und mit einer Rangrücktrittserklärung versehen ist. Dadurch erhält das Darlehen Eigenkapitalcharakter. Darüber hinaus können vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten gewählt werden.
Anwendung finden Nachrangdarlehen z.B. bei Crowdinvesting (Equity-Based Crowdfunding) oder auch bei Gesellschafterdarlehen (ein Gesellschafter bringt über ein Nachrangdarlehen Kapital in das eigene Unternehmen ein).
Weiterführende Links und Informationen
Das Programm “INVEST – Zuschuss für Wagniskapital” erstattet privaten Kapitalgebern (z.B. Business Angels) 25% ihres Investments in innovative, junge Start-ups. Als Start-up muss man zuvor von dem BAFA als förderfähig eingestuft werden. Weitere Informationen gibt es auf der BAFA-Website.
Die folgende Linkliste (nicht abschließend!) kann bei der Investorensuche helfen.
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