IHK Berlin
Arbeitsgelegenheiten Unbedenklichkeitsbescheinigung
In Abstimmung mit den regionalen Wirtschafts- und Sozialpartnern haben die Handwerkskammer und die IHK Berlin die fünfte vollständig überarbeitete Fassung der Positivliste für Arbeitsgelegenheiten vorgelegt. Die in dieser Liste aufgeführten sogenannten unbedenklichen Tätigkeiten, bei denen die Wirtschaft eine Verdrängung regulärer Beschäftigung als unwahrscheinlich ansieht, bietet den Berliner Jobcentern und Beschäftigungsgesellschaften ein wichtiges Arbeitsinstrument.
Soweit bei beantragten Maßnahmen in den Jobcentern ein Verdacht auf Wettbewerbsverzerrung besteht, können die Jobcenter vor Bewilligung einer Maßnahme eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangen.
Für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Ausführliche Beschreibung des Projektes, einschließlich detaillierter Beschreibung der Tätigkeitsinhalte, Einsatzorte, Zeitraum und Teilnehmerzahl
- Kopie des Antrages an das Jobcenter
- Aufforderung des Jobcenters, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird
Ansprechpartner für Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Berlin:
- bei handwerklichen Tätigkeiten die Handwerkskammer Berlin, Frau Kannenberg (Kannenberg@hwk-berlin.de)
- für Tätigkeiten im Bereich des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues der Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e.V. (info@galabau-berlin-brandenburg.de)
- für alle übrigen Tätigkeiten die IHK Berlin, Frau Rauch (Petra.Rauch@berlin.ihk.de)