Service und Beratung

Förderung von Unternehmensberatungen

Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen“ bietet kleinen und mittleren Unternehmern sowie freiberuflichen Tätigen die Möglichkeit, sich externe Unternehmensberatung fördern zu lassen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wer wird gefördert?

Die „Förderung von Unternehmensberatungen“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmern sowie freiberuflichen Tätige.
Hinweis für junge Unternehmen – Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung (Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregistereintrags) befinden – müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. In Berlin ist dies die IHK Berlin! Wenden Sie sich gern direkt an uns. Der Nachweis über das Gespräch in Form eines Bestätigungsschreibens muss dann mit der elektronischen Einreichung des Verwendungsnachweises gemeinsam vorgelegt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Beratungsinhalte.
Die Förderrichtlinie mit allen Details finden Sie auf der Seite der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Wie viel wird gefördert?

Die Höhe des Zuschusses beträgt 3.500€. In Berlin werden maximal 50% der Beratungskosten erstattet, maximal 1.750€.
Der Antragsteller kann in sich abgeschlossenen Beratungen maximal 2x im Jahr beantragen, innerhalb der Dauer der Förderrichtlinie können 5 Anträge gestellt werden (Dauer aktuell bis 31.12.2026).

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Der Antrag wird online gestellt – von der beratenden Agentur/Person! Sie können sich online registrierte BAFA-Agenturen und Beraterinnen suchen, diese stellen dann, wenn Ihre Formalien stimmen, den Antrag für Sie.