EMAS-Registrierung
EMAS-Registrierungsverfahren
1. Wer ist für die Registrierung zuständig?
Die IHKs und Handwerkskammern sind für die Registrierung und Führung des EMAS-Registers verantwortlich. In diesem Register werden alle Organisationen mit einem europäischen Umweltmanagementsystem geführt. Rechtsgrundlage dafür sind die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 sowie das Umweltauditgesetz.
2. Wie kann ich die Registrierung beantragen?
Nach erfolgreicher Validierung Ihrer Organisation durch den Umweltgutachter können Sie mit Einreichung der folgenden Unterlagen die Registrierung beantragen:
- Registrierungsantrag
- Ihre Umwelterklärung sowie die
- Gültigkeitserklärung des Umweltgutachters
Nach erfolgreicher Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen erhalten Sie eine Urkunde und dürfen das EMAS-Logo mit Ihrer Registrierungsnummer verwenden.
3. Gibt es Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)?
Die Berliner Wirtschaft ist vor allem durch kleinste, kleine und mittelgroße Unternehmen gekennzeichnet (KMU). KMUs haben die Möglichkeit, den regulären 3-Jahresrhythmus über einen (formlosen) Antrag bei der IHK auf 4 Jahre zu erweitern. Dazu benötigt das Unternehmen von seinem Umweltgutachter die Bestätigung, dass keine wesentlichen Änderungen in den nächsten Jahren geplant sind und das Unternehmen die Anforderungen für ein KMU einhält. Nach der Empfehlung der europäischen Kommission (2003/361/EG) dürfen demnach nicht mehr als 250 Personen am Standort beschäftigt sein, der Jahresumsatz 50 Mio. € bzw. die Jahresbilanzsummer 43 Mio. € nicht überschreiten. Auszubildende bzw. Angestellte im Mutterschafts- und Elternurlaub werden nicht berücksichtigt. Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitseinheiten (JAE). Die Einberechnung von Teilzeitbeschäftigten erfolgt durch den Umweltgutachter.
4. Welche Gebühren werden erhoben?
In der IHK Berlin richten sich die Registrierungsgebühren nach ihrer Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 467 KB), Anhang E.