Unterrichtungen

Bewachungsgewerbe: Unterrichtung nach § 34 a GewO

1. Wer muss die Unterrichtung nachweisen?

Für alle Tätigkeiten, die nicht der verpflichtenden Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO unterliegen, ist der Unterrichtungsnachweis Voraussetzung für die Ausübung. Durchführungsbestimmungen und weitere Details sind in der Bewachungsverordnung geregelt (gesetzliche Grundlage ist § 34a).
Die Unterrichtung muss jeder nachweisen der nicht selbstständiger Gewerbetreibender (also Angestellter) ist und gleichzeitig eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernimmt.
Die Unterrichtung nach § 34 a GewO für Arbeitnehmer ermöglicht eine Beschäftigung bei einem Sicherheitsunternehmen, zum Beispiel in den Bereichen:
  • Objekt- und Werkschutz
  • Revier- und Streifenwachdienst
  • Geld- und Werttransport
  • Empfangsdienst im Objektschutz mit Zugangskontrolle
  • Personenschutz
  • Veranstaltungsschutz mit Ausnahme zugangsgeschützter Großveranstaltungen
  • Bewachungstätigkeiten in Asylbewerberheimen ohne Leitungsfunktion
Davon ausgenommen sind folgende Tätigkeiten:
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
  • Schutz vor Ladendieben,
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
  • Bewachung in leitender Funktion von Flüchtlingsunterkünften und von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
Für diese Tätigkeiten ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich.
Sofern Sie sich während der letzten 3 Jahre nicht dauerhaft in Deutschland oder einem anderen EU-Staat aufgehalten haben, wird das Ordnungsamt eine Erlaubnis als Bewachungsunternehmer oder die Tätigkeit als Wachpersonal ablehnen, da die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 34a GewO nicht vollständig durchgeführt werden kann. Gleiches gilt, wenn der Identitätsnachweis mittels gültiger Ausweispapiere nicht ausreichend erbracht werden kann.
Unabhängig davon können Sie schon jetzt an einer Unterrichtung oder Sachkundeprüfung teilnehmen.

2. Wer ist von der Unterrichtung befreit?

Von der Unterrichtung werden Personen befreit, die u.a. folgende Nachweise haben:
Nachweis einer mit Erfolg abgelegten Abschlussprüfung
  • als geprüfte Werkschutzfachkraft
  • als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft,
  • als Servicekraft für Schutz und Sicherheit,
  • als Fachkraft für Schutz und Sicherheit
  • als geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit oder als geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit
  • als geprüfter Werkschutzmeister oder als geprüfte Werkschutzmeisterin
  • Prüfungszeugnis über den erfolgreichen Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung mindestens für den mittleren Dienst im Bereich der Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst eines Landes oder des Bundes, für den Justizvollzugsdienst, für den waffentragenden Bereich des Zolldienstes und für den Feldjägerdienst der Bundeswehr
Nachweis in Form eines Prüfungszeugnis über den erfolgreichen Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung mindestens für den mittleren Dienst im Bereich der Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst eines Landes oder des Bundes, für den Justizvollzugsdienst, für den waffentragenden Bereich des Zolldienstes und für den Feldjägerdienst der Bundeswehr
Zudem die weiteren in § 8 BewachV aufgelisteten Nachweise.
Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung sowie die entsprechende Eintragung ins Bewacherregister jedoch durch das zuständige Gewerbeamt erfolgt.

3. Wie läuft die Unterrichtung ab?

Die Unterrichtung umfasst für Arbeitnehmer 40 Wochenstunden à 45 Minuten montags bis freitags in Vollzeit von 08:00 bis 16:00 Uhr. Die Veranstaltung findet ausschließlich in Präsenz statt. Die Termine werden in der Regel zweimal im Monat angeboten.(vorbehaltlich möglicher Änderungen)
  • Für die Teilnahme an einer Unterrichtung bei der IHK Berlin ist ein gültiger Identitätsnachweises notwendig. Was als Identitätsnachweis gilt, wird ausdrücklich in einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, u. a. im PAuswG, PaßG, AufenthVO, AufenthG, AsylG, geregelt.
  • Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Ausreichende Sprachkenntnisse sind Voraussetzung für die Anmeldung und Teilnahme am Unterrichtungsverfahren. Die Sprachkenntnisse müssen mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 (§ 6 Abs. 1 BewachV) liegen. Die IHK behält sich vor, die Sprachkenntnisse zu überprüfen und Teilnehmern mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen den Unterrichtsnachweis oder die weitere Teilnahme an der Unterrichtung zu versagen.
  • Ihre Deutschkenntnisse können Sie hier selbst einschätzen.
  • Es besteht eine 100-prozentige Anwesenheitspflicht! Ein Umsetzen in einen anderen Termin, ein Tausch von Teilnehmern sowie das Nachholen von Fehlzeiten und Verspätungen sind grundsätzlich nicht möglich.
  • Durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen wird getestet, ob die Teilnehmer mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften, den fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut sind.
  • Ab einer Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmern führt die IHK Berlin die Unterrichtung auch als Inhouse-Schulung in den Schulungsräumen Ihres Unternehmens durch. (Anfragen bitte an bewachung@berlin.ihk.de)
Aus Kapazitätsgründen nehmen wir momentan keine neuen Inhouse-Schulungen, welche in den Schulungsräumen Ihres Unternehmens durchgeführt werden können, an.

4. Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Bescheinigung?

  • ein gültiger Identitätsnachweis
  • deutsche Sprachkenntnisse (mindestens Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
    • wird ab Januar 2024 durch Deutschtests im Zuge der Unterrichtung überprüft
  • Teilnahme ohne Fehlzeiten und Verspätungen
  • Kenntnisse der unterrichteten Themen
Liegen die zuvor genannten Voraussetzungen nicht komplett vor, kann gemäß den Vorgaben der Bewachungsverordnung, in Verbindung mit § 34a Gewerbeordnung, keine Unterrichtungsbescheinigung ausgehändigt werden.

5. Was kostet mich die Unterrichtung?

Die Gebühren sind in der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 467 KB) der IHK Berlin festgelegt. Sie betragen 370,00€
Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist nur per ePayment im Anschluss an die Online-Anmeldung möglich. Für das ePayment stehen Ihnen die Bezahlarten Kreditkarte (VISA, Mastercard), Paypal, Sofort Überweisung und giropay zur Verfügung. Bezahlungen per Rechnung und Barzahlungen sind nicht möglich.
Hinweis: Die IHK Berlin akzeptiert grundsätzlich keine Bildungsgutscheine

6. Wie melde ich mich zur Unterrichtung an?

Hinweis: Termine für Februar 2025 werden erst ab Dezember 2024 buchbar.
Die Anmeldung für die Unterrichtung ist ausschließlich über das Onlineportal möglich.
Wie funktioniert die Onlineanmeldung? Während der Anmeldung wird zunächst eine Registrierungsbestätigung und Eingangsbestätigung per E-Mail versendet. Bitte verwenden Sie daher für Ihre Online-Anmeldung nur Ihre persönliche Email-Adresse. Die verbindliche Anmeldungsbestätigung erhalten Sie nach wenigen Tagen per E-Mail. Die Teilnahme ist nur nach Bezahlung per ePayment möglich. Eine ausführliche Anleitung zur Onlineanmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 251 KB) mit Erklärungen finden Sie hier sowie unter Weitere Informationen.
Eine telefonische Anmeldung/Reservierung ist nicht möglich!
Bitte entnehmen Sie alle Unterrichtungstermine 2025 der Terminübersicht. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 194 KB)
Bitte beachten Sie: Termine und Ort können sich kurzfristig ändern.

7. Wie melde ich mich von der Unterrichtung ab?

Bitte benachrichtigen Sie uns vor Beginn der Unterrichtung schriftlich (auch per E-Mail), wenn Sie zum angemeldeten Termin verhindert sind. Nur dann gelten Sie als entschuldigt und bekommen Gebühren laut unseren Rücktrittregelungen zurückerstattet. Ein Umsetzen in ein anderen Termin, ein Tausch von Teilnehmern sowie das Nachholen von Fehlzeiten ist nicht möglich. Sie können sich dann nur erneut zu einem nächstmöglichen Termin gebührenpflichtig anmelden.
  • ist bei Rücktritt vor dem Anmeldeschluss eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65,00 EUR fällig.
  • Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss und vor Beginn der Unterrichtung oder bei Rücktritt nach Beginn der Unterrichtung unter unverzüglichem Nachweis eines wichtigen Grundes sind 50% der Gebühr als Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
  • Bei unentschuldigtem Fernbleiben und bei Rücktritt nach Beginn der Unterrichtung fällt die volle Gebühr an.
Der Anmeldeschluss ist 14 Tage vor dem Unterrichtungsbeginn.

8. Veranstaltungsort

Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe findet i.d.R. in unserem Schulungszentrum in der Hardenbergstr. 20, 10623 Berlin statt. Genauere Angaben erhalten Sie in Ihrer Einladung.

9. Rechtsgrundlagen

Die Links zu den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen finden Sie hier.