Nr. 5612022
IHK Berlin

Prüfungsaufsicht werden

Für die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsprüfungen und Sach- und Fachkundeprüfungen sucht die IHK Berlin laufend Aufsichtspersonen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfungen an den einzelnen Prüfungsorten sicherstellen.

Welche Voraussetzungen muss ich als Aufsicht erfüllen?

Wer Zeit und Interesse daran hat, die IHK Berlin bei den Prüfungen zu unterstützen, kann Aufsichtsperson werden.
Die nachfolgenden Voraussetzungen sind uns wichtig:
  • Wohnsitz in Berlin
  • Digitale Kompetenzen (Teilnahme an Webschulungen, Online Abrechnung der Aufwandsentschädigung)
  • Zuverlässigkeit bei der Wahrnehmung der zugesagten Termine zur Prüfungsaufsicht, zeitliche Flexibilität (die Prüfungen findet zumeist vormittags statt)
  • gute Umgangsformen, gewinnendes und gepflegtes Auftreten
  • Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl
  • die Fähigkeit zu selbständigem und verantwortungsbewusstem souveränem Handeln, bspw. in schwierigen Situationen beschwichtigend einzuwirken
Fachkenntnisse zur jeweiligen Prüfung sind nicht nötig.

Wie kann ich mich als Aufsicht bewerben?

Bei Interesse können Sie sich mit dem Online-Formular am Ende dieses Artikels bewerben.

Was sind meine Aufgaben als Aufsicht?

Zu Ihren Aufgaben gehören die Annahme und Verteilung der Prüfungsunterlagen, Überprüfung der Personalien der Prüfungsteilnehmer und ordnungsgemäße Aufsicht während der schriftlichen Prüfung sowie eine anschließende Vorbereitung für die Abholung der Unterlagen.

Grundsatz:

Die Prüfungsaufsicht gibt keinerlei fachliche Auskünfte und äußert sich nicht zu Prüfungsinhalten. Sie stellt damit die bundeseinheitliche Gleichbehandlung an allen Prüfungsstandorten sicher. Die IHKs haben sich darauf verständigt, grundsätzlich nicht in laufende Prüfungen einzugreifen.

Wie werde ich auf den Einsatz vorbereitet?

Nach Erhalt Ihrer Anfrage für die Aufsichtstätigkeit werden Sie von einem Prüfungskoordinator/-in per E-Mail kontaktiert und es wird ein Kennenlerntermin vereinbart. Die/der für die jeweilige Prüfung verantwortliche Prüfungskoordinator/-in der IHK organisiert den Einsatz der Aufsichten und ist deren Ansprechpartner/-in. Die notwendigen Kenntnisse für die Aufsichtsführung werden vorab durch eine Hospitation bei einer Prüfung vermittelt. Zusätzlich gibt es Informationsmaterial wie z.B. eine Checkliste.

Wie werde ich bei Prüfungen eingesetzt?

Aufsichten werden bei schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen eingesetzt. Bei schriftlichen Prüfungen werden Gruppen von einer bis 25 Personen beaufsichtigt.
Gebündelte Prüfungsaufgaben nach einer schriftlichen Prüfung

Wo finden die Prüfungen statt?

Die Prüfungen finden entweder direkt im Gebäude/Nebengebäude der IHK Berlin oder an anderen Prüfungsorten in Berlin statt.

Was erhalte ich für die Tätigkeit als Aufsicht?

Die IHK entschädigt die Aufsichtsführung mit 8 Euro pro Stunde. Die Entschädigung als ehrenamtliche Prüfungsaufsicht richtet sich mangels konkreter Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten nach § 3 Nr. 26 a Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG -„Ehrenamtspauschale“).
Fahrt-/Parkkosten können ebenfalls abgerechnet werden.

Ihr Bewerbungs-Formular