IHK-Weiterbildungsprüfung
Immobilienfachwirt (in) - Prüfung
Aufgabe der Immobilienwirtschaft ist die Verwaltung und Vermietung, der Kauf und Verkauf von Miet- und Eigentumswohnungen, Eigenheimen, gewerblichen Immobilien und Grundstücken. Fachwirte in der Immobilienwirtschaft verfügen über einen kaufmännischen Berufsabschluss und Berufspraxis in diesem Bereich. Hinzu treten vertiefte rechtliche und wohnungswirtschaftliche Kenntnisse sowie das in diesem Rahmen notwendige technische Wissen. Vor allem in Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, Bauträgergesellschaften und bei Immobilienmaklern, aber auch bei Banken und Versicherungen haben Fachwirte gute Chancen, anspruchsvolle Aufgaben in der Projektarbeit, der Bauvorbereitung und -durchführung und der Verwaltung von Wohnungen und Grundstücken zu übernehmen. Mangel an Fachleuten und gute Aufstiegsmöglichkeiten haben in den letzten Jahren zu einem erheblichen Aufschwung dieser Weiterbildung geführt; zunehmend wird der Fachwirt auch als Sprungbrett in die Selbstständigkeit als Immobilienmakler genutzt.
- 1. Prüfungstermine in Berlin
- 2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
- 3. Wer prüft mich?
- 4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
- 5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 6. Wie läuft die Prüfung ab?
- 7. Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?
- 8. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
- 9. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
- 10. Was kostet mich die Prüfung?
- 11. Wo erhalte ich weitere Informationen?
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1. Prüfungstermine in Berlin
Frühjahrsprüfung 2025
Herbstprüfung 2024
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11.03. und 12.03. (Anmeldeschluss 05.01.)
14.10. und 15.10. (Anmeldeschluss 30.06.)
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Achtung: Eine Anmeldung zur Prüfung ist online ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson möglich. (Es sind keine Anmeldungen über einen Firmenaccount durchführbar.)
Hinweis: Im Verlauf der Anmeldung besteht die Möglichkeit, eine abweichende Rechnungsanschrift anzugeben, sofern eine verbindliche Absprache mit dem Rechnungsempfänger (z.B. Firma oder Bildungsträger) erfolgt ist.
2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in” ist in der entsprechenden Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 70 KB) vom 25. Januar 2008 geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB) der IHK Berlin
3. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.
4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 70 KB) § 3 geregelt. Über das Onlineportal der IHK Berlin müssen Sie alle erforderlichen Dokumente, wie z.B: Zeugnisse über den Berufsabschluss, Tätigkeitsnachweise oder den beruflichen Werdegang hochladen. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können.
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Eine Anmeldung zu einer Prüfung ist ausschließlich über das Onlineportal der IHK Berlin möglich.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt. Eine Anmeldung nach Fristablauf ist nicht möglich.
6. Wie läuft die Prüfung ab?
- Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die zugelassenen Hilfsmittel und einen konkreten Prüfungsablauf erhalten Sie zeitgleich per Mail.
- Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern, die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar, darüber werden Sie per Mail informiert.
- Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde erhalten Sie Ihre Prüfungszeugnisse und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post. Der Versand des Prüfungszeugnisses erfolgt durch einen externen Dienstleister ca. 3 Wochen nach Beendigung des Prüfungsverfahrens.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
Hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 101 KB) finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.
7. Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?
Ab 01.01.2012 werden die überregionalen Prüfungsaufgaben folgende, vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), vorgegebene inhaltliche Struktur berücksichtigen.
8. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt über das Onlineportal erfolgen muss.
Rücktritt vor Prüfungsbeginn
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50 %
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Rücktritt nach Prüfungsbeginn
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100 %
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Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit erforderlich, eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend. Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.
9. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit. Bitte beachten Sie, dass eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend ist, weil darin keine Aussagen über die Prüfungsfähigkeit getroffen werden. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.
10. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 467 KB) der IHK Berlin und beträgt zurzeit 500,00 €. Bei einer Wiederholungsprüfung beträgt die anteilige Gebühr für eine:
Einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer
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60,00 €
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Mündliche Prüfung, ggf. einschl. Präsentation
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140,00 €
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Bitte beachten Sie, dass die anteilige Gebühr für die mündliche Prüfung bei Wiederholung von schriftlichen Fächern erneut auch dann anfällt, wenn die mündliche Prüfung noch nicht absolviert wurde.
11. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Sabine Bornemann unter der Tel.-Nr. 030 / 31510-826 oder per E-Mail: sabine.bayer-bornemann@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 01/2022