IHK Berlin

Prüfungseinsicht im Berufszugang

1. Gibt es einen Anspruch auf Prüfungseinsicht?

Ein Anspruch steht Ihnen als zu prüfende Person grundsätzlich zu. Dies ergibt sich aus dem Gebot des effektiven Rechtschutzes und aus § 6 BlnVwVfG. Bitte beachten Sie, dass es Einschränkungen gibt.

2. Wer darf Einsicht in die Prüfungsunterlagen nehmen?

Zunächst sind nur Sie als antragsstellender Teilnehmer berechtigt. Es ist aber möglich, eine andere sachkundige Person (z.B. einen Anwalt) schriftlich zu bevollmächtigen. Die Bevollmächtigten können die Akteneinsicht allein oder mit Ihnen zusammen vornehmen. Die Bevollmächtigung muss der IHK nachgewiesen werden. Dazu müssen Sie dem Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie Ihres Personalausweises mitgeben. Ohne Ihre Zustimmung darf kein Dritter Einsicht in Ihre Akte nehmen.

3. Wann darf ich Einsicht nehmen?

Sie dürfen grundsätzlich ab Zugang des Bescheides zum Prüfungsergebnis bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist Einsicht nehmen. Die Rechtsmittelfrist läuft einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides ab. Danach besteht kein Anspruch mehr auf Einsichtnahme. Dies ist darin begründet, dass die Prüfungseinsicht vornehmlich der sachgerechten Vorbereitung des Widerspruchsverfahrens/Rechtsmittelverfahrens und nicht dem Wissensgewinn bzw. der erneuten Prüfungsvorbereitung dient.

4. Voraussetzungen für die Einsichtnahme?

Eine Einsichtnahme in Ihre Prüfungsunterlagen ist unter folgenden Bedingungen möglich:
  • nach Abschluss des Prüfungsverfahren
  • nach Erhalt des Bescheides über die nicht bestandene gesamte Prüfung

5. Welche Unterlagen sind von dem Einsichtsrecht umfasst?

Gegenstand der Akteneinsicht sind die Prüfungsunterlagen. Dazu gehören insbesondere die bewerteten Prüfungsarbeiten, Protokolle der mündlichen/ praktischen Prüfung, offizielle Einzelbewertungsbögen der Prüfer, Niederschriften, Stellungnahmen des Prüfungsausschusses, Prüfungsbescheide etc.

6. Wo wird die Prüfungseinsicht durchgeführt?

Die Einsichtnahme findet in den Räumen der IHK Berlin statt. Ort, Raum und Uhrzeit entnehmen Sie bitte der Bestätigungsmail Ihrer Onlinebuchung. Die konkrete Ausgestaltung der Einsichtnahme hängt vom Einzelfall ab, etwa vom Umfang der Einzelakte oder der vorgebrachten Einwände. In der Regel sind für die Einsichtnahme maximal 45 Minuten vorgesehen.

7. Darf ich Kopien von den Prüfungsunterlagen machen?

Sie haben kein Recht auf Übersendung oder Mitnahme der Akte. Sie dürfen während der Einsicht keine Kopien und andere Aufnahmen (wie etwa Fotos mit Ihrem Smartphone) anfertigen. Stichpunktartige Notizen dürfen jedoch gemacht werden, solange die Aufgabenstellung nicht wiedergegeben wird. Ebenso werden keine Lösungsschablonen, Kopien o-ä zur Verfügung gestellt bzw. ausgehändigt.

8. Was muss ich zur Prüfungseinsicht bringen?

Bevor wir die Akten zur Einsicht freigeben, prüfen wir aus Datenschutzgründen Ihre Identität.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Einsicht mit:
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung
  • eigener Kugelschreiber und Notizzettel

9. Wie melde ich mich zur Prüfungseinsicht an?

Die Terminvereinbarung ist ausschließlich online möglich. Hier geht es zur Buchungsseite. Hier finden Sie die Anleitung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 314 KB).
Bitte halten Sie folgende Angaben zur Buchung bereit:
  • Name
  • Vorname
  • Adresse
  • E-Mailadresse
  • Telefon-/Mobilnummer
  • Geburtsdatum
  • Name der Prüfung
  • Datum der Prüfung
  • Welcher Prüfungsteil? (schriftlich, mündlich oder beides)

10. Wie melde ich mich von der Prüfungseinsicht ab?

Eine Terminabsage können Sie bis zu 5 Tagen vor Ihrem Termin in Ihrer Buchungsbestätigung auslösen. Eine Anleitung für ihre Abmeldung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 314 KB).
Nach Ablauf der Abmeldefrist müssen Sie uns Ihre Absage per E-Mail unter pruefungseinsicht@berlin.ihk.de mitteilen.
Es ist nicht möglich einen Einsichtstermin auf einen anderen Einsichtstag zu verschieben oder Teilnehmende auszutauschen.