IHK Berlin
Prüfung zertifizierter Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Wozu benötige ich die Prüfung zertifizierter Wohnimmobilienverwalter und welche Rechtsvorschriften gelten?
- Gibt es eine Übergangsfrist?
- Wer darf sich zertifizierter Verwalter nennen?
- Wie wird die Befähigung nachgewiesen bzw. wer ist von der Prüfung befreit?
- Wie erfolgt der Nachweis der Zertifizierung bzw. Gleichstellung?
- Was kostet mich die Prüfung?
- Welche Termine werden angeboten?
- Wo findet die Prüfung statt?
- Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- Wie trete ich von der Prüfung zurück und welche Bedingungen gelten?
- Wie läuft die Prüfung ab?
- Wie sind die inhaltlichen Anforderungen an die Prüfung?
- Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?
- Was gilt für juristische Personen und Personengesellschaften als zertifizierter Verwalter?
- Ersetzt die IHK-Zertifizierung die Weiterbildungspflicht?
- Wir suchen ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer für die Prüfung zum zertifizierten Verwalter!
- Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Prüfung?
Wozu benötige ich die Prüfung zertifizierter Wohnimmobilienverwalter und welche Rechtsvorschriften gelten?
Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187) wurde der grundsätzliche Anspruch jeder Wohnungseigentümerin und jedes Wohnungseigentümers im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters eingeführt (§ 19 Absatz 2 Nummer 6 Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren entspricht nun seit Dezember 2023 nur noch die Bestellung eines zertifizierten Verwalters einer ordnungsmäßiger Verwaltung. Das bedeutet, dass ab 01.12.2022 jeder Wohnungseigentümer das Recht hat, von seinem Wohnungsverwalter einen Nachweis zu verlangen. Eine Ausnahme gibt es nur für kleinere Anlagen mit nicht mehr als acht Sondereigentumseinheiten, bei denen ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde.
Gibt es eine Übergangsfrist?
Wenn Sie zum 1. Dezember 2020 bereits zum Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt waren, galten Sie gegenüber dieser noch bis zum 1. Juni 2024 als zertifizierter Verwalter (vgl. § 48 Abs. 4 S. 2 WEG). Bitte beachten Sie, dass diese Übergangsfrist nun abgelaufen ist!
Wer darf sich zertifizierter Verwalter nennen?
Den zertifizierten Verwalter selbst regelt die neue Bestimmung des § 26a WEG. Als zertifizierter Verwalter darf sich nach § 26a Absatz 1 Satz 1 WEG bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.
Das Nähere ist durch die Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (ZertVerwV) geregelt.
Wie wird die Befähigung nachgewiesen bzw. wer ist von der Prüfung befreit?
Gemäß § 7 ZertVerwV ist einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt, wer:
- die Befähigung zum Richteramt
- eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau/zum Immobilienkaufmann oder zur Kauffrau/zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
- einen anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin oder
- einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt
besitzt.
Die o.g. Personen dürfen sich als zertifizierter Verwalter bezeichnen.
Wie erfolgt der Nachweis der Zertifizierung bzw. Gleichstellung?
Die Überprüfung ob ein WEG-Verwalter zertifiziert ist oder die Gleichstellungsvoraussetzungen vorliegen kann nur durch die direkte Kommunikation mit dem WEG-Verwalter erfolgen. Hierüber kann die IHK Berlin keine Auskunft erteilen. Beispielsweise können Wohnungseigentümer im Zuge des Bewerbungsverfahrens in dem Einladungsschreiben zur Wohnungseigentümerversammlung um Vorlage eins Nachweises über die Zertifizierung verlangen, damit sie überprüfen können, ob und bei welchen Bewerbern es sich um zertifizierte Verwalter im Sinn von § 26a WEG handelt.
Bitte beachten Sie, es ist gesetzlich kein Befreiungszertifikat der von der Prüfung befreiten Verwalter vorgesehen, insbesondere besteht auch keine Zuständigkeit für die IHK. Über eventuelle Befreiungstatbestände können wir nur allgemein beraten, sofern unklar, ob eine Prüfungsbefreiung vorliegt oder auch nicht.
Was kostet mich die Prüfung?
Prüfung
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Prüfungsgebühr
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Vollprüfung (schriftlicher und mündlicher Prüfungsteil)
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330,00 €
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Wiederholung Vollprüfung
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330,00 €
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Wiederholung mündlicher Prüfungsteil
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250,00 €
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Ersatzbescheinigung
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50,00 €
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Den Gebührenbescheid erhalten Sie nach den erfolgten mündlichen Prüfungen per Post. Im Verlauf der Online-Anmeldung besteht die Möglichkeit, eine abweichende Rechnungsanschrift anzugeben, sofern eine verbindliche Absprache mit dem Rechnungsempfänger erfolgt ist.
Welche Termine werden angeboten?
Termine 2024
Datum
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Anmeldeschluss
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Schriftlich 11.09.2024
Mündlich 25.09./26.09.2024
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21.08.2024
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Schriftlich 21.11.2024
Mündlich 04.12./05.12.2024
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31.10.2024
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Termine 2025 (buchbar ab November)
Datum
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Anmeldeschluss
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Schriftlich 23.01.2025
Mündlich 05.02./06.02.2025
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02.01.2025
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Schriftlich 20.03.2025
Mündlich 02.04./03.04.2025
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27.02.2025
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Schriftlich 22.05.2025
Mündlich 04.06./05.06.2025
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01.05.2025
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Schriftlich 14.07.2025
Mündlich 30.07./31.07.2025
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23.06.2025
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Schriftlich 05.09.2025
Mündlich 17.09./18.09.2025
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15.08.2025
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Schriftlich 20.11.2025
Mündlich 03.12/04.12.2025
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30.10.2025
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Wo findet die Prüfung statt?
Die schriftlichen Prüfungen finden in der IHK Berlin, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin statt.
Mehr Infos zur Anfahrt
Mehr Infos zur Anfahrt
Die mündlichen Prüfungen der IHK Berlin können an verschiedenen Orten in Berlin stattfinden. Über den genauen Prüfungsort werden Sie mit der Einladung informiert.
Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Wir möchten Ihnen empfehlen, Ihre Onlineanmeldung über einen PC (Computer) vorzunehmen. Gerne können Sie auch die Anmeldung über einen PC in unserem Servicecenter veranlassen. Die Anmeldung über ein Handy kann aufgrund der unterschiedlichen Betriebssysteme fehleranfällig sein. Eine Anmeldung zur Prüfung ist ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson möglich. Beachten Sie, dass keine Anmeldungen über einen Firmenaccount möglich ist.
Bitte melden Sie sich über unseren Link direkt online zur Prüfung an. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung grundsätzlich verbindlich ist und bei Abmeldung Rücktrittsgebühren anfallen können.
- Bei erstmaliger Benutzung der Onlineplattform ist eine Registrierung notwendig. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie zunächst eine automatisch erzeugte E-Mail mit Bestätigungslink. Diesen Link sollten Sie innerhalb von 24 Stunden bestätigen, erst dann ist Ihre Registrierung abgeschlossen. Andernfalls wird Ihr Platz anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
- Die Anmeldungsbestätigung erhalten Sie nach wenigen Tagen per E-Mail. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie eine Anmeldungsbestätigung erhalten haben.
- Die Einladung mit weiteren Informationen wie Zeit- und Ortsangabe erhalten Sie rechtzeitig vor dem Prüfungstermin per E-Mail. Der Gebührenbescheid wird an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse versendet.
- Eine ausführliche Anleitung zur Onlineanmeldung mit Erklärungen finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 675 KB)
- Bei technischen Schwierigkeiten schicken Sie eine Mail mit der Fehlermeldung sowie Bilder an: immobilienverwalter@berlin.ihk.de
- Login funktioniert nicht: Bitte klicken Sie auf Passwort vergessen und vergeben sich ein neues Passwort
Wie trete ich von der Prüfung zurück und welche Bedingungen gelten?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zum Prüfungstermin angemeldet. Falls Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte über das Onlineportal vor Beginn der Prüfung ab.
Führen Sie dafür bitte die folgenden Schritte durch:
- Einloggen auf dem Onlineportal mit Ihren Zugangsdaten
- Meine Termine auswählen
- Bei der gewünschten Prüfung den Button „kostenpflichtig Abmelden“ betätigen
Haben Sie noch keinen Account melden Sie sich bitte vor Beginn der Prüfung schriftlich per Mail ab. Die Abmeldung zur Prüfung senden Sie bitte an immobilienverwalter@berlin.ihk.de
Bitte beachten Sie dazu unsere Gebührenregelungen und den Anmeldeschluss im Falle eines Rücktritts. Diese gelten unabhängig vom Grund des Rücktritts, also auch im Krankheitsfall. Die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist daher ohne Bedeutung und nicht erforderlich.
Nach der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 467 KB) der IHK Berlin:
- Bei Rücktritt von der Prüfung vor dem Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65,00 € fällig.
- Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss und vor Beginn der Prüfung sind 50 % der Gebühr als Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
- Nach Beginn der Prüfung unter unverzüglichem Nachweis sind 50 % der Gebühr als Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben und bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung fällt die volle Gebühr an.
Bitte beachten Sie, dass bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung die Prüfung als "Nicht bestanden" bewertet wird.
Wie läuft die Prüfung ab?
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil (90 Minuten) und einem mündlichen Prüfungsteil (15 Minuten). Der schriftliche Prüfungsteil wird am PC durchgeführt. Die Prüfungssprache ist deutsch. Die Prüfung wird mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Dafür muss die geprüfte Person sowohl den schriftlichen als auch den mündlichen Prüfungsteil bestehen. Bei Nichtbestehen können die Prüfungen beliebig oft wiederholt werden.
Der schriftliche Prüfungsteil wird am PC durchgeführt. Unter dem Link „DIHK Prüfungsvorbereitung online“ finden Sie eine Demoversion zu einer PC-Prüfung. Mit einem Klick auf die Demoprüfung, können Sie vorab mit dem Prüfungssystem vertraut zu machen.
Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur die geprüfte Person zugelassen, welche den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat. Zudem können hierbei fünf Personen gleichzeitig geprüft werden.
Der schriftliche Teil der Prüfung ist mit „bestanden“ zu bewerten, wenn die geprüfte Person in allen Themenbereichen, auf die sich die Prüfung erstreckt, jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt. Der mündliche Teil der Prüfung ist mit „bestanden“ zu bewerten, wenn die geprüfte Person mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt.
Die Prüfung darf beliebig oft wiederholt werden.
Bei erfolgreichem Ablegen der Prüfung erhält die geprüfte Person eine durch die IHK ausgestellte Bescheinigung.
Wie sind die inhaltlichen Anforderungen an die Prüfung?
Die inhaltlichen Anforderungen an die Prüfung sind in der Anlage 1 (zu § 1 Satz 1) der Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung geregelt.
Die Prüfung zertifizierter Verwalter umfasst Lernziele und Lerninhalte in den folgenden vier Themenbereichen:
- Grundlagen der Immobilienwirtschaft
- Rechtliche Grundlagen
- Kaufmännische Grundlagen
- Technische Grundlagen
Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Die Teilnahme am mündlichen Teil der Prüfung setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus. Der schriftliche Teil dauert 90 Minuten. Der mündliche Teil dauert mindestens 15 Minuten und soll sich zumindest auf das Wohnungseigentumsgesetz beziehen.
Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?
Jeder Prüfling kann selbst entscheiden, wie er sich auf die Prüfung vorbereitet. Prüflinge können selbständig lernen oder sich für eine Schulung entscheiden, die von verschiedenen Institutionen angeboten werden.
Diese können Sie selbst im Internet recherchieren. Sie können u. a. auf folgenden Portalen nach dem passenden Kurs suchen:
Im Buchhandel finden Sie in der Regel zahlreiche Literatur zu den Prüfungsthemen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu einzelnen Anbietern oder der Qualität bestimmter Kurse erteilen können.
Wir empfehlen, sich erst nach gründlicher inhaltlicher Vorbereitung zur Prüfung anzumelden.
Was gilt für juristische Personen und Personengesellschaften als zertifizierter Verwalter?
Juristische Personen (z. B. GmbH) und Personengesellschaften (z. B. OHG) dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen, wenn die bei ihnen Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder nach § 7 einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind (vgl. § 8 ZertVerwV).Unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung beschäftigt ist, wer Versammlungen leitet oder außerhalb einer Versammlung Entscheidungen als Verwalterin oder Verwalter trifft (vergleiche § 27 WEG).
Ersetzt die IHK-Zertifizierung die Weiterbildungspflicht?
Nein, auch Zertifizierte Verwalter unterliegen der in § 34c Absatz 2a GewO vorgeschriebenen Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren.
Wir suchen ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer für die Prüfung zum zertifizierten Verwalter!
Kommen Sie in unser Team von rund 200 Prüferinnen und Prüfern, die in Berlin jährlich knapp 7.000 Sach- und Fachkundeprüfungen abnehmen und gewährleisten Sie die Abnahme dieser neuen Prüfung. Informationen zu Anforderungen und Voraussetzungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 118 KB).