Verkehr
Pflichtqualifizierung für Berufskraftfahrer
Mit dem Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz/BKrFQG) und der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) erfolgte in Deutschland die Umsetzung der EU-Berufskraftfahrer-Richtlinie 2003/59. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im gewerblichen Güterkraftverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im gewerblichen Personenverkehr.
Für Busfahrer/innen besteht damit seit dem 10. September 2008 die Pflicht zur Grundqualifikation, für Lkw-Fahrer/innen seit dem 10. September 2009. Für den Erwerb der Grundqualifikation nach BKrFQG gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: die „beschleunigte Grundqualifikation” (140 Stunden Unterricht plus 90 Minuten schriftliche Prüfung) oder die sehr umfangreiche „Prüfung über die Grundqualifikation”, bestehend aus einem schriftlichen Teil von vier Stunden und einem praktischen Teil mit maximal dreieinhalb Stunden. Für die „Prüfung über die Grundqualifikation” ist keine Teilnahme an einer Schulung vorgeschrieben. Für die Durchführung der Prüfungen Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation sind die Industrie- und Handelskammern zuständig (Wohnsitz des Prüfungsteilnehmers).
Wer bis zu den angegebenen Stichtagen bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben hat, muss keine Grundqualifikation absolvieren, aber eine Weiterbildung. Busfahrer/innen mussten diese in der Regel erstmals bis September 2013 absolviert haben, Lkw-Fahrer/innen in der Regel bis September 2014. Die Weiterbildung muss alle fünf Jahre erfolgen und umfasst 35 Stunden. Es handelt sich um eine Schulung ohne Prüfung.
Im Zusammenhang mit der Pflichtqualifizierung der Berufskraftfahrer ergeben sich Fragen, die sich nicht immer mit Hilfe des Gesetzestextes beantworten lassen. Deshalb haben die zuständigen obersten Verkehrsbehörden der Länder und des Bundes Anwendungshinweise zur Umsetzung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) zusammengestellt. Die entsprechenden Informationen finden Sie über die unten anhängenden externen Links.
Mehr Informationen zur Berufskraftfahrerqualifikation
- Anwendungshinweise des BAG zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht (Link: https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Fragen_Antworten_FAQ_/Fragen_Antworten_BKrFQG/Anwendungshinweise_BKrFQG_2021.html)
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin (Link: https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/fahrerlaubnis-fuehrerschein/artikel.268557.php)
- Informationen Bundesamt für Güterverkehr (BAG) (Link: https://www.balm.bund.de/DE/Themen/RechtsentwicklungRechtsvorschriften/rechtsentwicklungrechtsvorschriften.html;jsessionid=4EA600F941FD1C215FF27D0F659BD6D4.live21321)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg_2020/BKrFQG.pdf)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung BKrFQV (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqv_2020/index.html)
- EU-Berufskraftfahrerrichtlinie 2003/59 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 188 KB) (Nr. 2279938)
- RiLi EU 2018_645 Berufskraftfahrer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1568 KB) (Nr. 4150068)