IHK Berlin

Berufe mit gestreckter Abschlussprüfung

Welche Bedeutung hat die Abschlussprüfung Teil 1?


Das Ergebnis des Teils 1 der Abschlussprüfung fließt prozentual (je nach Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes) in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung Teil 2 ein.
Der Prüfungsteilnehmer erhält nach der Prüfung ein vorläufiges Ergebnis. Die endgültige Feststellung des Ergebnisses erfolgt zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung Teil 2.
Die Ergebnisse der Abschlussprüfung Teil 1 werden auf dem Prüfungszeugnis (das der Teilnehmer nach bestandener Abschlussprüfung Teil 2 erhält) separat ausgewiesen.
Für Teil 1 der Abschlussprüfung ist keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.

Anmeldungen für die Frühjahrsprüfung eines Jahres müssen bis zum
10. Dezember des Vorjahres
Anmeldungen für die Herbstprüfung eines Jahres müssen bis zum
10. Juni des selben Jahres erfolgen.


Für folgende Berufe gibt es Abschlussprüfungen Teil 1 im Frühjahr oder Herbst:

Ansprechpartner/-in IHK Berlin
Anlagenmechaniker/-in
Anlagenmechaniker/-in für Sanitär, Heizung und Klimatechnik
Anja Brandes
Elektroniker/-in für Automatisierungs- technik
Elektroniker/-in für Betriebstechnik
Elektroniker/-in für Geräte und Systeme
Elektroniker/-in für Gebäude- und
Infrastruktursysteme
Elektroniker/-in für Informations- und Systemtechnik
Fachinformatiker/-in für Anwendungsentwicklung
Fachinformatiker/-in Daten- und Prozessanalyse
Fachinformatiker/-in Digitale Vernetzung
Fachinformatiker/-in für Systemintegration
Fachpraktiker/-in für Geräte
und Systeme
Fluggerätemechanikeг/-iп
Fluggeгäteelektгoniker/-in
Industriemechaniker/-in
IT-Systemelektroniker/-in
Kaufmann/-frau für Büromanagement
Kfz-Mechatroniker/-in
Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement
Kaufmann/-frau für IT-System-Management
Konstruktionsmechaniker/-in
Land- und Baumaschinen-mechatroniker/-in
Mechaniker/-in für Land- und Baumaschinentechnik
Mechatroniker/-in
Verfahrensmechaniker/in für
Kunststoff und Kautschuk
Anja Brandes
Werkzeugmechaniker/-in
Zerspanungsmechaniker/-in
Zweiradmechaniker/-in
Zweiradmechatroniker/-in
Anmeldungen für die Sommerprüfung eines Jahres müssen bis zum
31. Januar des selben Jahres
Anmeldungen für die Winterprüfung eines Jahres müssen bis zum
20. August des selben Jahres erfolgen.


Für folgende Berufe gibt es Abschlussprüfungen Teil 1 im Sommer oder Winter:

Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Kaufmann/-frau im Einzelhandel