IHK Berlin
Das Ergebnis des Teils 1 der Abschlussprüfung fließt prozentual (je nach Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes) in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung Teil 2 ein.
Der Prüfungsteilnehmer erhält nach der Prüfung ein vorläufiges Ergebnis. Die endgültige Feststellung des Ergebnisses erfolgt zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung Teil 2.
Die Ergebnisse der Abschlussprüfung Teil 1 werden auf dem Prüfungszeugnis (das der Teilnehmer nach bestandener Abschlussprüfung Teil 2 erhält) separat ausgewiesen.
Für Teil 1 der Abschlussprüfung ist keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.
Anmeldungen für die Frühjahrsprüfung eines Jahres müssen bis zum
10. Dezember des Vorjahres
Anmeldungen für die Herbstprüfung eines Jahres müssen bis zum
10. Juni des selben Jahres erfolgen.
Berufe mit gestreckter Abschlussprüfung
Welche Bedeutung hat die Abschlussprüfung Teil 1?
Das Ergebnis des Teils 1 der Abschlussprüfung fließt prozentual (je nach Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes) in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung Teil 2 ein.
Der Prüfungsteilnehmer erhält nach der Prüfung ein vorläufiges Ergebnis. Die endgültige Feststellung des Ergebnisses erfolgt zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung Teil 2.
Die Ergebnisse der Abschlussprüfung Teil 1 werden auf dem Prüfungszeugnis (das der Teilnehmer nach bestandener Abschlussprüfung Teil 2 erhält) separat ausgewiesen.
Für Teil 1 der Abschlussprüfung ist keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.
Anmeldungen für die Frühjahrsprüfung eines Jahres müssen bis zum
10. Dezember des Vorjahres
Anmeldungen für die Herbstprüfung eines Jahres müssen bis zum
10. Juni des selben Jahres erfolgen.
Für folgende Berufe gibt es Abschlussprüfungen Teil 1 im Frühjahr oder Herbst:
|
Anmeldungen für die Sommerprüfung eines Jahres müssen bis zum
31. Januar des selben Jahres
Anmeldungen für die Winterprüfung eines Jahres müssen bis zum
20. August des selben Jahres erfolgen.
31. Januar des selben Jahres
Anmeldungen für die Winterprüfung eines Jahres müssen bis zum
20. August des selben Jahres erfolgen.