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Für die Mehrzahl aller Ausbildungsberufe gelten die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der Aufgabenerstellungseinrichtungen. Hier geht es zu den Prüfungsterminen in den Ausbildungsberufen.
Hier finden Sie Informationen zur Prüfungsanmeldung.
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zu § 21 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz
Bei Nichtbestehen kann die Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden (§ 37 Abs. 1 Satz 2 BBiG).