IHK Berlin

Kaufmann/-frau für Büromanagement

Hinweise zum Teil 2 der Abschlussprüfung

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Die Abschlussprüfung zum/zur Kaufmann/-frau für Büromanagement findet in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen statt:
Teil 1 der Abschlussprüfung wird in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres,
Teil 2 der Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildungszeit durchgeführt.
Nach erfolgter Abschlussprüfung Teil 1 werden zum Ende der Ausbildungszeit nun im Teil 2 folgende Bereiche entsprechend der Ausbildungsordnung geprüft:
schriftliche Prüfungsbereiche:
Kundenbeziehungsprozesse (150 min)
Wirtschafts- und Sozialkunde (60 min)
mündlicher Prüfungsbereich:
Fachaufgabe in der Wahlqualifikation (20 min)

Schriftliche Prüfung

Im Prüfungsbereich Kundenbeziehungsprozesse soll der Prüfling zeigen, dass er in der Lage ist, komplexe Arbeitsaufträge handlungsorientiert zu bearbeiten.
Dabei soll er zeigen, dass er
  • Aufträge kundenorientiert abwickeln,
  • personalbezogene Aufgaben wahrnehmen und
  • Instrumente der kaufmännischen Steuerung fallbezogen einsetzen kann.
In Wirtschafts- und Sozialkunde soll der Prüfling nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.

Die Fachaufgabe in der Wahlqualifikation wird in Gestalt eines fallbezogenen Fachgesprächs durchgeführt.
Dabei soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen,
  • Probleme und Vorgehensweise zu erörtern sowie
  • Lösungswege zu entwickeln, zu begründen und zu reflektieren,
  • kunden- und serviceorientiert zu handeln,
  • betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen und auszuwerten sowie
  • Kommunikations- und Kooperationsbedingungen zu berücksichtigen.
Grundlage für das Fachgespräch ist eine der beiden bereits bei Vertragsschluss festgelegten Wahlqualifikationen. Die Inhalte der Wahlqualifikationen ergeben sich aus der Ausbildungsordnung sowie der sachlich-zeitlichen Gliederung.
Bei der Prüfungsanmeldung wählt der Ausbildungsbetrieb (ggf. nach Absprache mit dem Auszubildenden) zwischen zwei Varianten für das Fallbezogene Fachgespräch.
In der Report-Variante basiert das Gespräch auf einer vom Prüfling durchgeführten und dokumentierten Aufgabe.
In der klassischen Variante gibt der Prüfungsausschuss praxisbezogene Aufgaben vor.

Praktische Prüfung

Report-Variante

Bei der Report-Variante erstellt der Prüfling für jede der beiden festgelegten Wahlqualifikationen einen höchstens dreiseitigen Report über die Durchführung der betrieblichen Fachaufgabe.
Der Ausbildungsbetrieb bestätigt die eigenständige Durchführung der Aufgabe und Erstellung der Reporte (siehe Vorlage zur Erstellung der Reporte).
Die betriebliche Fachaufgabe muss einen Bezug zu den Ausbildungsinhalten des Berufsbildes haben und mehrere Lernziele der gewählten Qualifikation abdecken.
Es soll sich um keine Routineaufgabe handeln, sondern eine Herausforderung beinhalten, die eine flexible Reaktion des Auszubildenden erfordert. Das bedeutet, dass bei der betrieblichen Fachaufgabe´Probleme oder Konflikte auftreten sollen oder sich während der Bearbeitung Veränderungen bei den Bedingungen ergeben.
Wichtig ist außerdem, dass eine Informationsbeschaffung (interne/externe Informationen, Unterlagen, Programme usw.) erforderlich ist und Kooperationen mit Schnittstellen (Vertriebspartner, Kollegen, Vorgesetzte usw.) zu berücksichtigen sind. Die Fachaufgabe muss dem Prüfling einen gewissen Entscheidungsspielraum bieten und muss so umfangreich sein, dass sie eine Planungs-, Vorbereitungs-, Durchführungs- sowie Auswertungsphase ermöglicht. Der Auszubildende stellt in der Prüfung seine berufliche Handlungsfähigkeit unter Beweis, in dem er auch Handlungsalternativen erwägt, die Zielerreichung beurteilt und ggf. Verbesserungsvorschläge ableiten kann.
Die Fachaufgabe muss nicht genehmigt werden und der Report wird auch nicht bewertet. Es werden ausschließlich die im Fachgespräch gezeigten Leistungen bewertet.
Das Fachgespräch beginnt mit einer Darstellung der Aufgabe und des Lösungsweges durch den Prüfling! Die Prüfungszeit beträgt höchstens 20 Minuten.
Beachten Sie bitte die verbindlichen Vorgaben zur Erstellung der Reporte (Deckblatt, Schriftgröße etc.)!

Klassische Variante

Wählt der Ausbildungsbetrieb die klassische Variante, bekommt der Prüfling am Tag des Fachgespräches vom Prüfungsausschuss zwei praxisbezogene Fachaufgaben zur Wahl gestellt. Beiden Aufgaben kann der gesamte Inhalt einer der beiden festgelegten Wahlqualifikationen zugrunde liegen. Welche Wahlqualifikation Gegenstand des Fachgespräches wird, entscheidet der Prüfungsausschuss.
Der Prüfling wählt aus den Aufgaben eine aus und erhält zur Bearbeitung der von
ihm gewählten Fachaufgabe und Entwicklung von Lösungswegen eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten. Auch bei dieser Variante beträgt die Prüfungszeit höchstens 20 Minuten und wird durch den Prüfling mit der Darstellung der Bearbeitung und des Lösungsweges eingeleitet.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
· das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 „ausreichend“ ist,
· das Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist,
· in mindestens zwei der Prüfungsbereiche aus Teil 2 „ausreichende“ Leistungen erzielt
· und in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 „ungenügende“ Leistungen erbracht wurden.

Hinweis: Vorliegend wurde aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung nur die männliche Form verwendet. Es sind jedoch stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichermaßen gemeint.