IHK Berlin
Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement
Hinweise zum Teil 2 der Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung zum/zur Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement findet in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen statt:
Teil 1 der Abschlussprüfung wird im vierten Ausbildungshalbjahr zum Zeitpunkt der Herbst- bzw. Frühjahrsprüfung;
Teil 2 der Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildungszeit (Sommer- bzw. Winterprüfung) durchgeführt.
Nach erfolgter Abschlussprüfung Teil 1 werden zum Ende der Ausbildungszeit nun im Teil 2 folgende Bereiche entsprechend der Ausbildungsordnung geprüft:
Schriftliche Prüfungsbereiche:
Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen (Dauer: 60 Min.)
Großhandel: Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften (Dauer: 120 Min.) oder
Außenhandel: Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften (Dauer: 120 Min.)
Außenhandel: Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften (Dauer: 120 Min.)
Wirtschafts- und Sozialkunde (Dauer: 60 Min.)
Mündlicher Prüfungsbereich:
Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Groß- bzw. im Außenhandel (Dauer: 30 Min.)
Schriftliche Prüfung
Im Prüfungsbereich „Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen“ soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist:
- Geschäftsvorgänge buchhalterisch zu erfassen und Zahlungsvorgänge zu bearbeiten;
- die betriebliche Kosten- und Leistungsrechnung anzuwenden sowie Kennzahlen zu ermitteln und zu analysieren und Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle zu nutzen;
- im Rahmen eines Kundenauftrages den mengen- und wertebezogenen Daten- und Warenfluss in elektronischen Systemen zur Ressourcenplanung und zur Verwaltung von Kundenbeziehungen zu erfassen und die Zusammenhänge darzustellen und
- Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert zu planen und zu steuern.
Im Prüfungsbereich „Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften“ (in Abhängigkeit von der gewählten Fachrichtung) soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- logistische Prozesse von der Beschaffung bis zur Distribution zu steuern und zu kontrollieren;
- die Prozesse der betrieblichen Lagerlogistik von der Warenannahme bis zum Versand zu planen und abzuwickeln und dabei auch elektronische Lagerverwaltungssysteme anzuwenden;
- den Einkauf von Waren und Dienstleistungen durchzuführen und dabei auch Risiken und Besonderheiten im internationalen Handel zu berücksichtigen;
- Verkaufsprozesse durch zielgruppenorientierte Marketingmaßnahmen zu unterstützen;
- Reklamationen und Retouren abzuwickeln und
- Kundenanliegen lösungsorientiert mit dem Ziel des Vertragsabschlusses zu bearbeiten und Möglichkeiten der Konfliktlösung anzuwenden.
Im Prüfungsbereich „Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften“ (in Abhängigkeit von der gewählten Fachrichtung) soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist
- Absatzmärkte zu identifizieren;
- Außenhandelsgeschäfte vorzubereiten und abzuschließen und dabei Risiken und international gebräuchliche Handelsklauseln zu berücksichtigen;
- Bei der Vorbereitung und beim Abschluss von Außenhandelsgeschäften Finanzierungs- und Kreditsicherungsmöglichkeiten sowie Zahlungsbedingungen zu berücksichtigen;
- logistische Prozesse von der Beschaffung bis zu Distribution zu steuern und zu kontrollieren;
- Außenhandelsgeschäfte in einer Fremdsprache abzuwickeln und dabei die Kommunikation mit ausländischen Geschäftspartnern/-innen adressatengerecht zu gestalten;
- den Einkauf von Waren und Dienstleistungen durchzuführen und dabei Risiken und Besonderheiten im internationalen Handel zu berücksichtigen;
- Verkaufsprozesse durch zielgruppenorientierte Marketingmaßnahmen zu unterstützen und
- Kundenanliegen lösungsorientiert mit dem Ziel des Vertragsabschlusses zu bearbeiten und Möglichkeiten der Konfliktlösung anzuwenden.
In „Wirtschafts- und Sozialkunde“ soll der Prüfling nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
Mündliche Prüfung
Im Prüfungsbereich „Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe“ (mündliche Prüfung) soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen;
- Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern,
- Lösungswege zu entwickeln und zu begründen (gilt für die Fachrichtung „Großhandel“)
- Lösungswege unter Anwendung internationaler Berufskompetenz zu entwickeln und zu begründen (gilt für die Fachrichtung „Außenhandel“)
- Geschäftsgespräche kunden-, service- und prozessorientiert zu führen und auszuwerten und dabei Waren-, Dienstleistungs- und Fachkenntnisse mit einzubeziehen und
- praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer sowie unter Beachtung rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen, zu steuern und auszuwerten.
Grundlage für das Fachgespräch ist eines (bei Report-Variante zwei) der folgenden drei Gebiete:
- Verkauf und Distribution (nur in der Fachrichtung „Großhandel“ möglich!)
- Internationaler Handel und Auslandsmärkte (nur in der Fachrichtung „Außenhandel“ möglich!)
- Warensortiment und Marketing
- Einkauf und Beschaffungslogistik
Die Abfrage der gewählten Gebiete erfolgt mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung (siehe auch Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement § 13 bzw. § 21)
Bei der Prüfungsanmeldung wählt der Ausbildungsbetrieb (idealerweise nach zuvor erfolgter betriebsinterner Absprache mit dem/der Auszubildenden) zwischen zwei Varianten für das Fallbezogene Fachgespräch.
In der Report-Variante (Fachaufgabe des Ausbildungsbetriebes mit Report) basiert das Gespräch auf einer vom Prüfling durchgeführten und dokumentierten betrieblichen, praxisbezogenen Fachaufgabe.
In der klassischen Variante gibt der Prüfungsausschuss am Tag der Prüfung praxisbezogene Aufgaben vor.
Report-Variante
Bei der Report-Variante erstellt der Prüfling für zwei Gebiete jeweils einen höchstens dreiseitigen Report über die Durchführung einer betrieblichen, praxisbezogenen Fachaufgabe.
Der Ausbildungsbetrieb bestätigt die eigenständige Durchführung der Aufgabe und Erstellung der Reporte.
Spätestens zu Beginn des 3. Ausbildungsjahres sollten sich Ausbildungsbetrieb und Prüfling darüber verständigen, welche zwei Gebiete ausgewählt werden und wann die Durchführung der praxisbezogenen Aufgaben im Betrieb erfolgen soll. Die Durchführungsdauer der Aufgaben ist in der Verordnung nicht festgelegt.
Als Orientierungsmaßstab können folgende Anforderungen für die praxisbezogene Aufgabe zu Grunde gelegt werden:
Jede dieser praxisbezogenen Aufgaben soll Bezug zu den Ausbildungsinhalten des Berufsbildes „Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement“ haben und eine a) Planungs-, Vorbereitungs-, b) Durchführungs- sowie c) Auswertungsphase umfassen.
Die Bearbeitung der praxisbezogenen Aufgabe soll einen Lösungsprozess erfordern und mindestens einen Teil eines realen Geschäftsprozesses abbilden. Die Umsetzung des Lösungsprozesses soll die Berücksichtigung bzw. Abstimmung mit verschiedenen Schnittstellen (z.B. vor- und nachgelagerte betriebliche Abläufe/Bereiche, Vertriebspartner, Kollegen, Vorgesetzte, Experten etc.) erfordern. Auch sollte es alternative Lösungswege und Vorgehensweisen, die der/die Auszubildende zur Bearbeitung der praxisbezogenen Aufgabe wählen bzw. selbstständig (in Absprache mit dem Ausbildungsverantwortlichen) entwickeln kann.
Sie ist keine Routineaufgabe für den Auszubildenden sondern hat herausfordernden Charakter. Bei ihrer Bearbeitung können Probleme und Konflikte bzw. veränderte Bedingungen auftreten, die eine flexible Reaktion erforderlich machen.
Die Fachaufgabe muss nicht genehmigt werden und der Report wird auch nicht bewertet. Es werden ausschließlich die im Fachgespräch gezeigten Leistungen bewertet.
Das Fachgespräch beginnt mit einer Darstellung der Fachaufgabe und des Lösungsweges durch den Prüfling. Bewertet werden die Leistungen, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch zeigt.
Die Prüfungszeit beträgt höchstens 30 Minuten.
Beachten Sie bitte die verbindlichen Vorgaben zur Erstellung der Reporte (Deckblatt, Schriftgröße etc.); siehe „Vorgaben für die Reporte im Beruf Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 208 KB).
Klassische Variante
Wählt der Ausbildungsbetrieb die klassische Variante, bekommt der Prüfling am Tag des Fachgespräches vom Prüfungsausschuss zwei praxisbezogene Fachaufgaben zur Wahl gestellt. Die beiden Fachaufgaben werden aus unterschiedlichen Gebieten gestellt. Der Prüfling wählt eine Aufgabe aus und erhält zur Bearbeitung der von ihm gewählten Fachaufgabe und der Entwicklung von Lösungswegen eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten. Auch bei dieser Variante beträgt die Prüfungszeit höchstens 30 Minuten und wird durch den Prüfling mit der Darstellung der Bearbeitung und des Lösungsweges eingeleitet.
Bestehensregelungen
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist;
- das Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist;
- in mindestens drei der Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens „ausreichende“ Leistungen erzielt
- und in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 „ungenügende“ Leistungen erbracht wurden.
Auf Antrag des Prüflings kann die Prüfung in einem der schriftlichen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt werden, wenn der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.