IHK Berlin
Zwischenprüfung
Praktische Zwischenprüfung
Der praktische Teil findet im eigenen Ausbildungsbetrieb statt. In höchstens 240 Minuten werden drei Arbeitsproben durchgeführt. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
Abschlussprüfung
Fachkraft für Lebensmitteltechnik
- 1. Prüfungstermine in Berlin
- 2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
- 3. Wer prüft mich?
- 4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
- 5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 6. Wie läuft die Prüfung ab?
- Zwischenprüfung
- Abschlussprüfung
- 7. Wie lauten die Bestehensregeln?
- 8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- 9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
- 10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
- 11. Was kostet mich die Prüfung?
- 12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Prüfungstermine in Berlin
Zwischenprüfung
Frühjahr | Anmeldeschluss ist der 15.11. |
Herbst | findet in der Regel keine Zwischenprüfung statt |
Abschlussprüfung
Sommer | Anmeldeschluss ist der 01.02. |
Winter | Anmeldeschluss ist der 01.09. |
Praktische Abschlussprüfung
Die praktischen Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.
Die praktischen Prüfungstermine der Zwischenprüfung sind in der Regel im März, April.
Im Sommer finden Prüfungstermine in der Regel vor und nach den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die praktischen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar, Februar statt. In seltenen Fällen auch in den Winterferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart).
2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Fachkraft für Lebensmitteltechnik” ist in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).
3. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.
4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmer/Teilnehmerinnen reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.
6. Wie läuft die Prüfung ab?
Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail. Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie im Onlineportal einsehen.
Zwischenprüfung
Schriftliche Zwischenprüfung
In höchstens 180 Minuten werden Aufgaben aus folgenden Gebieten gelöst:
In höchstens 180 Minuten werden Aufgaben aus folgenden Gebieten gelöst:
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz
- Qualitätsmanagement
- Auftragsannahme und Bedarfsermittlung
- Bereitstellung und Lagerung von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten
- Verpackungsmaterialien und –techniken
Praktische Zwischenprüfung
Der praktische Teil findet im eigenen Ausbildungsbetrieb statt. In höchstens 240 Minuten werden drei Arbeitsproben durchgeführt. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- Durchführen einer Qualitätskontrolle
- Bereitstellen und Vorbereiten von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten
- Rüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen von Verpackungsmaschinen und
–anlagen - Reinigen, Pflegen und Warten von Geräten, Maschinen und Anlagen
Abschlussprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung:
In den fachbezogenen schriftlichen Prüfungsbereichen Technik und Qualitätsmanagement haben die Prüfungsteilnehmer ab der Abschlussprüfung Winter 2014/2015 die Möglichkeit, Aufgaben aus den Bereichen Nahrungs- und Genussmittel, Getränkeherstellung oder tierische Lebensmittel zu wählen.
In den fachbezogenen schriftlichen Prüfungsbereichen Technik und Qualitätsmanagement haben die Prüfungsteilnehmer ab der Abschlussprüfung Winter 2014/2015 die Möglichkeit, Aufgaben aus den Bereichen Nahrungs- und Genussmittel, Getränkeherstellung oder tierische Lebensmittel zu wählen.
Prüfungsbereich Technik (150 Minuten)
Aufgaben aus folgenden Gebieten kommen in Betracht:
Aufgaben aus folgenden Gebieten kommen in Betracht:
- Verwendung von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten, Verfahrenstechnik und Verfahrensabläufe sowie berufsbezogene Berechnungen
- Auftragsannahme, Arbeitsplanung und -organisation
- Verpackungstechnik
- Lagerarten. -techniken, -mittel und -bedingungen
- Lagerbestandskontrolle und Inventur
Prüfungsbereich Qualitätsmanagement (90 Minuten)
Aufgaben aus folgenden Gebieten kommen in Betracht:
Aufgaben aus folgenden Gebieten kommen in Betracht:
- Eigenschaften von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen, Halbfabrikaten, Fertigprodukten und Verpackungsmaterialien, Grundsätze und Vorschriften der Hygiene sowie berufsbezogene Berechnungen
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz
- Strukturmerkmale und Ziele des Qualitätsmanagement
- Rechtliche Rahmenbedingungen des Qualitätsmanagements
- Kontrolle und Dokumentation im Rahmen des Qualitätsmanagements
Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.
Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.
Praktische Abschlussprüfung:
Der praktische Teil findet im eigenen Ausbildungsbetrieb statt. In höchstens 360 Minuten werden drei Arbeitsproben durchgeführt. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
Der praktische Teil findet im eigenen Ausbildungsbetrieb statt. In höchstens 360 Minuten werden drei Arbeitsproben durchgeführt. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- Rüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Produktionsmaschine/-anlage sowie Steuern und Überwachen des Produktionsprozesses
- Umrüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Verpackungsmaschine/-anlage sowie Steuern und Überwachen des Verpackungsprozesses
- Durchführen von mindestens einer Qualitätskontrolle und Beurteilen von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen, Halbfabriakten und Fertigprodukten
7. Wie lauten die Bestehensregeln?
- Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen
und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb
des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich
Technik mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.
8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
- Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
- Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung | 50 % |
Rücktritt nach Beginn der Prüfung | 100 % |
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit erforderlich. Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden, wenn die Prüfungsanmeldung innerhalb von zwei Jahren erfolgt. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.
10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.
11. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 467 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).
12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/-innen des Hoga Teams unter der Tel.-Nr. 030 31510-789 oder per E-Mail: hoga.pruefungen@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.