IHK Berlin
1. Fachkraft im Gastgewerbe (Ausbildungsdauer 2 Jahre)
2. Fachfrau/Fachmann für Systemgastronomie (Ausbildungsdauer 3 Jahre)
3. Hotelfachfrau/Hotelfachmann (Ausbildungsdauer 3 Jahre)
4. Hotelkauffrau/Hotelkaufmann (Ausbildungsdauer 3 Jahre)
5. Koch/Köchin (Ausbildungsdauer 3 Jahre)
6. Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann (Ausbildungsdauer 3 Jahre)
Allgemeines über die Ausbildung in gastronomischen Berufen
1. Fachkraft im Gastgewerbe (Ausbildungsdauer 2 Jahre)
2. Fachfrau/Fachmann für Systemgastronomie (Ausbildungsdauer 3 Jahre)
3. Hotelfachfrau/Hotelfachmann (Ausbildungsdauer 3 Jahre)
4. Hotelkauffrau/Hotelkaufmann (Ausbildungsdauer 3 Jahre)
5. Koch/Köchin (Ausbildungsdauer 3 Jahre)
6. Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann (Ausbildungsdauer 3 Jahre)
In allen Berufen ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung durchzuführen. Die Zwischenprüfung soll nach dem ersten Ausbildungsjahr absolviert werden. Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung.
Zum Ende der Ausbildungszeit erfolgen eine schriftliche und praktische Abschlussprüfung.
Für die Berufe Fachkraft im Gastgewerbe, Hotelfachfrau/Hotelfachmann, Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann und Koch/Köchin ist die Prüfung bestanden, wenn jeweils in der praktischen und der schriftlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit 'ungenügend' bewertet, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Innerhalb der schriftlichen Abschlussprüfung gibt es kein Sperrfach!
Bei den Berufen Hotelkauffrau/Hotelkaufmann und Fachfrau/Fachmann für Systemgastronomie ist die Prüfung bestanden, wenn jeweils in der schriftlichen und praktischen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit 'ungenügend' bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Die praktische Abschlussprüfung ist ein Sperrfach!
Die praktische Abschlussprüfung ist ein Sperrfach!