IHK Berlin
Die wichtigsten Fragen rund um die Prüfung von Zusatzqualifikationen
- Ist das erfolgreiche Ablegen der Abschlussprüfung eine zwingende Voraussetzung für die Prüfung der Zusatzqualifikation?
- Hat der Auszubildende einen Rechtsanspruch auf eine Zusatzqualifikation?
- Wann muss die IHK über den Wunsch informiert werden, eine Zusatzqualifikation ablegen zu wollen?
- Kann die Prüfuпg der Zusatzqualifikation zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Ausbildung abgelegt werden?
- Ist eine separate Zulassung zur Prüfung der Zusatzqualifikation erforderlich?
- Wie muss glaubhaft gemacht werden, dass die Inhalte der Zusatzqualifikationen vom Betrieb vermittelt wurden?
- Wer zahlt die Gebühren für das Ablegen der Zusatzqualifikation?
- Wenn die Prüfung der Zusatzqualifikation bestanden wurde, die Abschlussprüfung einer Wahlqualifikationseinheit aber nicht, ist dann ein Tausch der bestandenen Zusatzqualifikation mit der nicht bestandenen Wahlqualifikation möglich?
- Kann die Prüfung einer Zusatzqualifikation auch nach absolvierter Abschlussprüfung beantragt werden?
- Wurde die Abschlussprüfung bestanden, aber die Prüfung der Zusatzqualifikation nicht, kann letztere dann wiederholt werden?
- Wurde die Abschlussprüfung nicht bestanden und ein Verlängerungsanspruch geltend gemacht, kann in diesem Zeitraum mit einer Zusatzqualifikation begonnen werden?
- Was passiert, wenn der Teilnehmer am Tag der Prüfung der Zusatzqualifikation entschuldigt oder unentschuldigt fehlt?
- Wie wird die Zusatzqualifikation nach Bestehen bescheinigt?
- Wann wird die Bescheinigung für die Zusatzqualifikation ausgegeben, wenn die Prüfung der Zusatzqualifikation zwar bestanden, aber die Abschlussprüfung insgesamt nicht bestanden wurde?
- Kann eine Zusatzqualifikation auf einen darauf aufbauenden Fortbildungsabschluss angerechnet werden?