IHK Berlin
Prüfung Hotelfachmann/-frau
Die Prüfung im Beruf “Hotelfachmann/-frau” wurde 2022 neu geordnet und wird in einer gestreckten Abschlussprüfung durchgeführt.
- 1. Prüfungstermine in Berlin
- 2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
- 3. Wer prüft mich?
- 4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
- 5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 6. Wie läuft die Prüfung ab?
- 7. Wie lauten die Bestehensregeln?
- 8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- 9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
- 10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
- 11. Was kostet mich die Prüfung?
- 12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Prüfungstermine in Berlin
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 1
Herbst 2024 | 17.09.2024 (Anmeldeschluss 15.05.2024) |
Frühjahr 2025 | 25.03.2025 (Anmeldeschluss 15.11.2024) |
Herbst 2025 | 17.09.2025 (Anmeldeschluss 15.05.2025) |
Frühjahr 2026 | 25.02.2026 (Anmeldeschluss 15.11.2025) |
Herbst 2026 | noch offen (Anmeldeschluss 15.05.2025) |
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2024 | 24.04.2024 (Anmeldeschluss 01.02.2024) |
Winter 2024 | 27.11.2024 (Anmeldeschluss 01.09.2024) |
Sommer 2025 | 07.05.2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025) |
Winter 2025 | 26.11.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025) |
Sommer 2026 | 29.04.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026) |
Winter 2026 | noch offen (Anmeldeschluss 01.09.2026) |
Die praktischen Abschlussprüfungen Teil 1 im Frühjahr finden in der Regel im März/April und im Herbst im September/Oktober statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die praktischen Abschlussprüfungen Teil 2 im Sommer finden in der Regel im Juni/Juli/September und im Winter im Januar/Februar statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der AKA (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss – und Zwischenprüfungen).
2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Ausbildungsverordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (bibb).
3. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.
4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter diesem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.
Für die Anmeldung zur Zusatzqualifikation Bar & Wein gehen Sie bitte auf unsere Internetseite.
6. Wie läuft die Prüfung ab?
Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Die Abschlussprüfung Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt. Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1 der Abschlussprüfung spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden.
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1)
Schriftliche Abschlussprüfung
Aufgaben am Empfang und
gastronomische Angebote
|
60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
2 Arbeitsaufgaben | 60 Minuten |
Inkl. situatives Fachgespräch | max. 15 Minuten |
1. Arbeitsaufgabe „Arbeiten am Empfang“
2. Arbeitsaufgabe aus einer der folgenden Tätigkeiten:
- Bearbeitung eines Gästefeedbacks,
- Pflege von Gast- und Wirtschaftsräumen
- Warenannahme und -lagerung
- Bearbeitung eines Gästefeedbacks,
- Pflege von Gast- und Wirtschaftsräumen
- Warenannahme und -lagerung
Im praktischen Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- die aufgabenbezogenen Anforderungen zu erfassen, Arbeitsprozesse zu planen und zu
strukturieren sowie die Arbeitsmittel auszuwählen, - Gästewünsche und -bedürfnisse aufzugreifen,
- Kommunikationsprozesse gast- und situationsorientiert zu gestalten,
- die rechtlichen Vorgaben, insbesondere zum Schutz und zur Sicherheit von Gästedaten,
einzuhalten, - die Waren und Dienstleistungen für die Abrechnung zu erfassen und zu erläutern,
- Zusammenhänge in Bezug auf die Rechnungsstellung aufzuzeigen sowie die Inhalte der
Rechnung und die Vorgehensweise der Rechnungsstellung zu begründen, - Arbeitsabläufe abzustimmen und die Arbeitsergebnisse zu dokumentieren und zu bewerten
- die Vorgaben der Hygiene- und Qualitätssicherung sowie Anforderungen an Wirtschaftlichkeit
und an Nachhaltigkeit bei der Arbeit zu berücksichtigen.
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 2)
Schriftliche Abschlussprüfung
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Revenue-Management, Marketing und Verkauf | 120 Minuten |
Veranstaltungen und Food-and Beverage Management | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
1 Arbeitsaufgabe (Organisation des Beherbergungsbetriebes) | 35 Minuten |
Inkl. Vorbereitungszeit | 15 Minuten |
Inkl. fallbezogenes Fachgespräch | max. 20 Minuten |
2 Aufgaben zur Wahl
- Organisation und Arbeiten in der Reservierung
- Organisation des Empfangsbereiches
- Housekeeping-Management
Der Prüfling muss die von ihm bearbeitete praxisbezogene Fachaufgabe und seinen Lösungsweg darstellen. Ausgehend von der praxisbezogenen Fachaufgabe entwickelt der Prüfungsausschuss das fallbezogene Fachgespräch.
Der Prüfling muss die von ihm bearbeitete praxisbezogene Fachaufgabe und seinen Lösungsweg darstellen. Ausgehend von der praxisbezogenen Fachaufgabe entwickelt der Prüfungsausschuss das fallbezogene Fachgespräch.
Im praktischen Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- die berufstypischen Aufgabenstellungen zu erfassen, Vorgehensweisen aufzuzeigen und zu
begründen sowie Probleme zu analysieren, Lösungswege aufzuzeigen und zu begründen, - Daten und Informationen unter Berücksichtigung der büroorganisatorischen Prozesse
aufzubereiten und weiterzugeben, - im Team und an Schnittstellen qualitäts- und prozessorientiert zu handeln,
- situationsgerecht mit Teammitgliedern oder Gästen zu kommunizieren sowie
- Aspekte der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen
Gewichtung
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Aufgaben am Empfang und gastronomische Angebote | 25% |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 10% |
Revenue-Management, Marketing und Verkauf | 25% |
Veranstaltungen und Food-and-Beverage-Management | 15% |
Organisation des Beherbergungsbetriebes | 25% |
7. Wie lauten die Bestehensregeln?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Mündlich Ergänzungsprüfung
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Dem Antrag ist stattzugeben,
1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
a) „Veranstaltungen und Food-and-Beverage-Management“,
b) „Revenue-Management, Marketing und Verkauf“ oder
c) „Wirtschafts- und Sozialkunde“
2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.
Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Den Prüfungsablauf, die Gewichtung sowie die Bestehensregeln nach der alten Verordnung 1998 finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 124 KB).
8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
- Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Abschlussprüfung Teil 1 eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Teil 2 Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
- Sollte die Prüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung | 50 % |
Rücktritt nach Beginn der Prüfung | 100 % |
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.
10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.
11. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 467 KB) der IHK Berlin. Hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB) finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen.
12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen das HOGA-Team unter der Tel.-Nr. 030 31510-789 oder per E-Mail: hoga.pruefungen@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 04/2024