IHK Berlin

Prüfung Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie

Die Prüfung im Beruf “Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie” wurde 2022 neu geordnet und wird in einer gestreckten Abschlussprüfung durchgeführt.

1. Prüfungstermine in Berlin

Schriftliche Abschlussprüfung Teil 1

Sommer 2024 23.04.2024 (Anmeldeschluss 01.02.2024)
Winter 2024 26.11.2024 (Anmeldeschluss 01.09.2024)
Sommer 2025 06.05.2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025)
Winter 2025 25.11.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025)
Sommer 2026 28.04.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026)
Winter 2026 noch offen (Anmeldeschluss 01.09.2026)
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2024 24.04.2024 (Anmeldeschluss 01.02.2024)
Winter 2024 27.11.2024 (Anmeldeschluss 01.09.2024)
Sommer 2025 07.05.2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025)
Winter 2025 26.11.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025)
Sommer 2026 29.04.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026)
Winter 2026 noch offen (Anmeldeschluss 01.09.2026)
Die praktischen Abschlussprüfungen Teil 1 & 2 im Sommer finden in der Regel im Juni/Juli/September und im Winter im Januar/Februar statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der AKA (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss – und Zwischenprüfungen).

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Ausbildungsverordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (bibb).

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter diesem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.
Für die Anmeldung zur Zusatzqualifikation Bar & Wein gehen Sie bitte auf unsere Internetseite.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Die Abschlussprüfung Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt. Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1 der Abschlussprüfung spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden.
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1)
Schriftliche Abschlussprüfung
Aufgabe Produktion und Service 60 Minuten
Praktische Abschlussprüfung
Arbeitsaufgabe Inkl. situatives Fachgespräch 90 Minuten
Arbeitsaufgabe „Produktion und Service“
Im praktischen Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  • die Bestellung eines Gastes anzunehmen und den Gast zu einfachen Speisen oder einfachen Gerichten sowie Getränken zu beraten,
  • eine einfache Speise oder ein einfaches Gericht oder ein Getränk nach vorgegebener Rezeptur und vorgegebenen Standards zuzubereiten und zu servieren oder zu präsentieren,
  • die Arbeitsschritte zu planen,
  • den Arbeitsplatz einzurichten,
  • Gästewünsche und -bedürfnisse zu berücksichtigen,
  • verkaufsfördernd zu beraten,
  • dem Gast die Zutaten oder die Zubereitung zu erläutern,
  • die Qualität der Lebensmittel oder die Verkaufsfähigkeit des zubereiteten Produkts zu prüfen und
  • die Hygieneanforderung zu beachten

Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 2)
Schriftliche Abschlussprüfung
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten
Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung 90 Minuten
Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice 90 Minuten
Praktische Abschlussprüfung / Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice
Schriftlicher Teil 90 Minuten
Arbeitsaufgabe 240 Minuten
Inkl. fallbezogenes Fachgespräch / Teamkommunikation max. 20 Minuten
Inkl. Vorbereitungszeit 10 Minuten

Der Prüfling muss die von ihm bearbeitete praxisbezogene Fachaufgabe und seinen Lösungsweg darstellen. Ausgehend von der praxisbezogenen Fachaufgabe entwickelt der Prüfungsausschuss das fallbezogene Fachgespräch.
Im ersten Teil der praktischen Prüfung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  • die Vorbereitungsarbeiten für den Service nach vorgegebenen Servierarten durchzuführen,
  • einen Tisch einzudecken,
  • ein Mischgetränk nach vorgegebener Rezeptur zuzubereiten,
  • einen Weinservice vorzubereiten,
  • das Vier-Gänge-Menü mit korrespondierenden Getränken zu servieren und
  • dabei mit den Gästen situationsbezogen zu kommunizieren
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 240 Minuten; innerhalb dieser Zeit sind dem Prüfling 30 Minuten für die Erstellung des Ablaufplans einzuräumen.

Im zweiten Teil der praktischen Prüfung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Angebote für Veranstaltungen zu kalkulieren und zu kalkulieren und zu erstellen sowie die Durchführung einer Veranstaltung zu planen und dabei
  • Speisen und Getränke sowie deren Präsentationsformen zu empfehlen
  • Bestuhlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für Räume zu entwickeln,
  • Gästeinformationen und deren Einsatzmöglichkeiten zu beschreiben sowie
  • Dienstpläne und Serviceeinteilungen zu prüfen
Gewichtung
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Produktion und Service 25%
Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung 20%
Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice 35%
Teamkommunikation und Gesprächsführung 10%
Wirtschafts- und Sozialkunde 10%

7. Wie lauten die Bestehensregeln?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  • im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  • im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  • in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  • in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Mündlich Ergänzungsprüfung
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Dem Antrag ist stattzugeben,
1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
a) „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung“,
b) „Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice“ oder
c) „Wirtschafts- und Sozialkunde“
2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.
Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?

  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
  • Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Abschlussprüfung Teil 1 eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Teil 2 Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
  • Sollte die Prüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung 50 %
Rücktritt nach Beginn der Prüfung 100 %
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.

10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.

11. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 467 KB) der IHK Berlin. Hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB) finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen.

12. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen das HOGA-Team unter der Tel.-Nr. 030 31510-789 oder per E-Mail: hoga.pruefungen@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 04/2024