IHK Berlin
FAQs Kurzarbeit
- Wird Kurzarbeitergeld auch für den Arbeitsausfall an Feiertagen gewährt?
- Bekommen auch Auszubildende Kurzarbeitergeld?
- Wie erfolgt die Kug-Berechnung?
- Wie werden Teilzeitbeschäftigte, Minijobber/mitarbeitende Familienangehörige behandelt?
- Wie wird das Kug für Leiharbeitnehmer berechnet?
- Ist eine Qualifizierung während der Kurzarbeit möglich?
- Wie werden die Arbeitsstunden in der Lohnabrechnung für das KUG ermittelt, wenn jemand sozialversicherungspflichtig auf Stundenbasis angestellt ist und über keine feste Stundenanzahl oder festes Gehalt verfügt?
- Wie verhält es sich bei Verträgen (z.B. im Bewachungsgewerbe), die eine Anzahl an Stunden festgesetzt haben, jedoch in der Praxis immer überstiegen und ausbezahlt wurden? Welche Berechnungsgrundlage wird genommen?
- Ist eine Führung von Arbeitszeitnachweisen während der Kurzarbeit notwendig?
- Wie werden Krankheitszeiten im Rahmen der Kurzarbeit behandelt?
- Wie werden Arbeitnehmer mit Bezug von Krankengeld, in Mutterschutz oder Elternzeit vom Kug betroffen?
- Wenn die Mindesterfordernisse erfüllt werden, können dann auch Arbeitnehmer Kug erhalten, die weniger als 10% Entgeltausfall haben?
- Wie erfolgt bei Arbeitnehmern mit Lohnsteuerklasse V oder VI die Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen, da diese nicht in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen hinterlegt sind?
- Kann ich einen Leistungsantrag einreichen, obwohl noch kein Bescheid und damit keine Kug- (Stamm-)Nr. vorliegt?
- In der Anzeige über Arbeitsausfall wurde eine Reduzierung der Arbeitszeit auf 50 % angezeigt. Ab dem Folgemonat muss die Arbeitszeit auf 90 % heruntergefahren werden. Ist eine Veränderungsanzeige einzureichen?
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