IHK Berlin
© Rainer Kurzeder – IHK Berlin
Jan Eder zur Grundsteuer-Reform
Zu den vorgestellten Eckdaten zur Grundsteuer-Reform sagt Jan Eder, Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin:
„Die im Rahmen der Grundsteuer-Reform ab Juli beginnende Neubewertung der Grundstücke betrifft auch viele Unternehmen, die entsprechende Angaben etwa für eigene Gewerbeflächen oder vermietete Objekte machen müssen. Aus Sicht der Wirtschaft ist jetzt eine bürokratiearme und unternehmensfreundliche Umsetzung wichtig, um die Zusatzbelastung der Unternehmen in ohnehin schwierigen Zeiten so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört auch, dass man Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern angesichts der knappen Abgabefrist von vier Monaten bei notwendigen Fristverlängerungen mit kulanten Regelungen entgegenkommt und die einzelnen Finanzämter hierbei möglichst einheitlich und transparent agieren. Vor allem aber muss der Senat sein Versprechen einhalten, dass die Gesamtsumme der Grundsteuer durch die Reform nicht steigt. Das heißt, dass auch der Berliner Hebesatz entsprechend angepasst werden muss, wenn die neue Grundsteuerwerte feststehen.“
06. April 2022