IHK Berlin
IHK zu heutigen Senatsbeschlüssen StEP MoVe und Solarpflicht
Der Senat hat heute den StEP MoVe sowie die Einführung einer Solarpflicht für Neubauten beschlossen. Dazu die Einschätzung der IHK Berlin:
Jörg Nolte, Geschäftsführer Wirtschaft und Politik, zum StEP MoVe
„Dass der Senat erst jetzt, kurz vor Ende der Legislatur, die Leitlinien für die kommenden Jahre beschließt, ist bezeichnend für seine Verkehrspolitik. Natürlich muss Berlin in diesem Jahrzehnt endlich auch im Verkehrssektor maßgeblich CO2 einsparen. Mit Verboten und Einschränkungen allein wird man das Ziel allerdings nicht erreichen. Wenn die Leitlinien mehr sein sollen als Wunschdenken, braucht es realistisch umsetzbare und klar definierte Ziele mit Meilensteinen und Preisschild. Bei der Beschaffung von U– und S-Bahnwagen wurde immerhin ein Anfang gemacht. Der Wirtschaftsverkehr aber hat keine Oberleitungen oder Stromschienen. Er wird Schnellladesäulen, Wasserstoff-Tankstellen, Biogasinfrastruktur und weitere Zukunftstechnologien brauchen. Die Arbeit daran hätte schon lange begonnen werden müssen, statt weiter über Parkgebühren zu streiten. Dem Wirtschaftsverkehr kommt eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Klimaziele zu. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, warum die Berliner Wirtschaft zwar anfangs in die Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans einbezogen wurde, die weiteren Änderungen im Entwurf aber ohne die Mitwirkung wichtiger Teilhaber der Verkehrswirtschaft vorgenommen wurden.“
Henrik Vagt, Geschäftsführer Wirtschaft und Politik, zur Einführung der Solarpflicht:
„Seit langem weisen wir auf den Reformbedarf des energierechtlichen und-wirtschaftlichen Rahmens hin, um der Solarenergie in Berlin ein nachhaltiges Fundament zu schaffen. Anstatt den Bund rechts zu überholen und mit einer Solarpflicht vorzupreschen, die nur ultima ratio sein kann und als Ausdruck eines nicht funktionierenden Anreizsystems gewertet werden muss, liegt das Erfolgsrezept in einer Reform des rechtlichen Rahmens und des Abgabe- und Umlagesystems. Nur so können die bürokratischen Anforderungen und rechtlichen Hemmnisse verringert und die Komplexität abgebaut werden. Im Neubau gehört eine Solaranlage heutzutage ohnehin fast zum Standard, im neuen Gebäudeenergiegesetz wurden die Bedingungen dafür gerade erst verbessert. Im Bestand wirkt der Grundrechtseingriff dagegen schwer, kann im schlimmsten Fall sogar dazu führen, dass energetische Dachsanierungen unterbleiben. Hinzu kommt, dass die Pflicht bei größeren (gewerblichen) Bauten zu erheblichen energiewirtschaftlichen Aufwänden und einer unsicheren Erlössituation (bis hin zur Unwirtschaftlichkeit) für den Verpflichteten führen kann – eine Verhältnismäßigkeit also nicht mehr gegeben ist.“