IHK Berlin

Statement zum Standpunkt des Senats zum Antrag auf Einleitung des Enteignungsvolksbegehrens

 
Zum Standpunkt des Senats zum Antrag auf Einleitung des Enteignungsvolksbegehrens sagt IHK-Präsidentin Beatrice Kramm: 
„Es ist mehr als bedauerlich, dass der Senat sich nicht zu einer klaren Haltung gegen die standortgefährdenden Ziele des Volksbegehrens durchringen konnte. Enteignungen schaffen keine einzige neue Wohnung und allein der Blick auf die geschätzten Kosten von 29 Milliarden Euro sollte genügen, sich von diesem juristisch höchst fragwürdigen Vorhaben zu distanzieren – von den schwerwiegenden Folgen für den Standort Berlin ganz zu schweigen. Anstatt mit der Enteignung von Unternehmen zu liebäugeln, sollte der Senat die privaten Wohnungsbaugesellschaften endlich als Partner begreifen und nutzen. Andere Großstädte wie Hamburg machen vor, wie sich dank dieses Zusammenspiels der dortige Wohnungsmarkt entspannt.“