IHK Berlin

Mietendeckel vernichtet Vertrauen in Investitionsstandort Berlin und gefährdet Arbeitsplätze

Die IHK Berlin lehnt den Referentenentwurf zum Mietendeckel ab. Das haben die Vertreter der IHK bei der heutigen sogenannten Verbändeanhörung, an der innerhalb von nur zwei Stunden 18 Interessenvertreter zu Wort kommen sollen, noch einmal bekräftigt. 
Dr. Beatrice Kramm, Präsidentin der IHK Berlin: 
„Jede Form von Mietendeckel vernichtet Vertrauen in den Investitionsstandort Berlin, gefährdet Arbeitsplätze und ist eine unsoziale, rechtswidrige Baubremse.“
Folgende fünf Hauptkritikpunkte haben die IHK-Vertreter heute dargelegt. 

1. Der Mietendeckel ist eine Investitionsbremse

Der Mietendeckel ist die Folge einer falschen Wohnungsbaupolitik und löst langfristig die Probleme am Berliner Wohnungsmarkt nicht. 
Wohnungsbauunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren verlieren das Vertrauen in die Berliner Politik und kehren dem Wirtschaftsstandort Berlin den Rücken. Viele IHK -Mitgliedsunternehmen haben uns bereits mitgeteilt, keine weiteren Investitionen in den Wohnungsbau und in den Wohnungsbestand zu tätigen. Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass 80% des Wohnungsneubaus in Berlin durch die Privatwirtschaft erfolgen. Deren Bautätigkeit wird in den nächsten Jahren massiv sinken und der Wohnungsmangel sich noch zuspitzen. 

2. Der Mietendeckel ist unsozial

Eine Gleichbehandlung Aller führt nicht zu mehr Gerechtigkeit. Im Gegenteil: Dass das Baujahr der Wohnung als einziges Kriterium für die Einordnung der Mietobergrenze gelten soll, entbehrt jeglicher Logik und wird den Mieten- und Wohnungsstrukturen in den Berliner Bezirken nicht gerecht. Durch die Aufhebung des Mietenspiegels gibt es fortan keine valide Vergleichsmöglichkeit der Mieten mehr. Marktmechanismen werden außer Kraft gesetzt und Besserverdiener, die sich höhere Mieten leisten können und in durchrenovierten Wohnungen wohnen, profitieren am stärksten von dem Mietendeckel. 
Dafür werden diejenigen Vermieter am stärksten belastet, die sozial verträgliche Renovierungen durchgeführt haben und durchschnittliche Mieten verlangen. Durch zu niedrige Mieten gerät die Finanzierung der Immobilie ins Wanken, weil die Wohngebäude massiv an Wert verlieren. Die Altersvorsorge vieler Vermieter wird so zerstört. Die Fluktuation auf dem Wohnungsmarkt wird dramatisch abnehmen, der Kampf um jede freie Wohnung härter. 

3. Der Mietendeckel schadet dem Klima

50 % der Berliner CO₂ Emissionen stammen aus dem Gebäudesektor. Die vorgeschlagenen Mieterhöhungen für energetische Modernisierungen reichen nicht aus und sind kein Anreiz für Investitionen in Sanierungen in mehr Energieeffizienz der Gebäude. Damit bremst der Mietendeckel die Erreichung der Klimaschutzziele faktisch aus.

4. Der Mietendeckel ist rechtswidrig

Das Land Berlin hat keine Gesetzgebungskompetenz für einen Mietendeckel. Das Mietpreisrecht, als Teil des sozialen Mietrechts, fällt in die Materie des Bürgerlichen Gesetzbuches. In der Gesetzesbegründung wird schlicht eine Gesetzgebungsbefugnis aus der Materie des „Wohnungswesens“ unterstellt. Die Mietpreisbremse, die ebenfalls Mietspitzen unterbinden soll, wurde durch den Bundesgesetzgeber eingeführt. Dass nicht noch eine stärkere Regelung des Mietpreisrechts durch den Bundesgesetzgeber eingeführt wurde, bedeutet auch, dass dieser die Notwendigkeit dafür nicht sieht. Eine Gesetzgebungskompetenz für Berlin lässt sich daraus aber nicht ableiten.
Das Gesetz zum Mietendeckel klärt nicht das Verhältnis zu bundesrechtlichen Vorgaben und verstößt unserer Ansicht nach gegen Bundesrecht.

5. Der Mietendeckel produziert eine immense Bürokratie

Die Aufgabenübertragung an die Bezirksämter und die IBB wird diese noch mehr belasten und die gebündelten Ressourcen werden an anderer Stelle noch mehr Lücken reißen.
Dass über die Anträge für eine Erhöhung der Miete nach Modernisierungen innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung durch das Bezirksamt entschieden werden soll, hält die IHK Berlin für völlig unrealistisch. Woher so schnell zusätzliche fachkundige Mitarbeiter für die Bezirksämter kommen sollen, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar.
Es wäre wesentlich zielführender, wenn Baugenehmigungen nach drei Monaten beschieden werden würden.