14. April 2015

IHK Berlin: Energiewendegesetz wiederbelebt – jetzt nicht die Strukturen vergessen

Mit der heutigen Beratung des Energiewendegesetzes nach einer Phase langen Stillstands hat der Senat die Grundlage gelegt, um die anspruchsvollen Berliner Klimaschutzziele zu erreichen. Bis zur Verabschiedung bleiben dabei noch zahlreiche Hürden zu überwinden. Daher sind die parallel laufenden Arbeiten am Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm zügig voran zu treiben. Gleichzeitig muss sich die Politik aus Sicht der IHK Berlin stärker mit geeigneten Strukturen für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende befassen.
IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder: „Die Politik hat beim Energiewendegesetz aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt und sich richtigerweise auf Zielvorgaben und die Vorreiterrolle der öffentlichen Hand konzentriert. Das bisherige Verfahren zeigt jedoch auch, dass die Prozesse zur Energiewende insgesamt zu zäh sind. Das Energiewendegesetz ist schon in der Koalitionsvereinbarung vor vier Jahren zum Kernprojekt ausgerufen worden. Vor einem Jahr wurden die Verbände um Stellungnahme gebeten. Wenn es überhaupt noch zur Verabschiedung in dieser Legislaturperiode kommen soll, muss ab jetzt jeder Handgriff sitzen.“
Der Gesetzentwurf wird klimapolitische Ziele für die Jahre 2020, 2030 und 2050 formulieren. Damit zeigt Berlin, dass sich die Hauptstadt ihrer Verantwortung für das anspruchsvolle Ziel einer klimaneutralen Stadt stellen will. Die mittel- und langfristige Zielsetzung ist aus Sicht der Wirtschaft zu begrüßen, um für die Berliner Unternehmen eine planbare Grundlage für wirtschaftliches Handeln zu schaffen. Neben unmittelbaren Handlungsverpflichtungen für die öffentliche Hand sieht das Energiewendegesetz auch ein integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm mit konkreten Maßnahmenempfehlungen vor, dessen Verabschiedung bis Ende 2015 geplant ist.
„Gut ist, dass mit der Arbeit am Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm trotz des noch ausstehenden Gesetzes bereits begonnen wurde“, so Eder. „Die Wirtschaft begleitet diesen Prozess eng. Das ist auch zwingend nötig, damit die Interessen der Unternehmen in einer wirtschaftlich wachsenden Metropole wie Berlin Berücksichtigung finden. Wichtiger noch als das Gesetz sind aber effiziente und handlungsfähige Strukturen für die Umsetzung der Energiewende in Berlin. Die IHK Berlin hat dafür einen konkreten Strukturvorschlag vorgelegt. Die darin enthaltenen institutionellen Anpassungen sollten auch Gegenstand des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms sein.“

Pressemitteilung der IHK Berlin vom 14. April 2015.