4. November 2015
IHK Berlin und HBB begrüßen wirtschaftsfreundliche Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage 2016
Die Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage 2016 durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen stärkt aus Sicht der IHK Berlin und des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg den Handelsstandort Berlin im Wettbewerb der Metropolen.
„Unsere Bemühungen für eine frühzeitige Festsetzung waren auch in diesem Jahr erfolgreich. Darüber freuen wir uns“, erklärte heute der Stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Christian Wiesenhütter. "Denn im internationalen Wettbewerb muss sich Berlin auch weiterhin gut platzieren. Jetzt können Handel und Tourismuswirtschaft rechtzeitig ihre Termine und gemeinsame Aktionen für 2016 planen. Die frühe Festsetzung ist damit eine wesentliche Voraussetzung, um den Handelsstandort Berlin im Wettbewerb der Metropolen zu stärken."
Ergänzend dazu sagte Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg (HBB): „Das Berliner Ladenöffnungsgesetz knüpft hohe Anforderungen an die Festsetzung. Umso erfreulicher ist es, dass die Senatsverwaltung den gemeinsamen Vorstellungen von Verband und Kammer entsprechen konnte."
Die festgesetzten Sonntage für 2016 lauten wie folgt:
24. Jan. | Internationale Grüne Woche |
13. Mrz. | Internationale Tourismus-Börse Berlin (ITB) |
22. Mai | Berliner Theatertreffen |
04. Sept. | Internationale Funkausstellung Berlin (IFA) |
16. Okt. | Berlin leuchtet - Lichterfest |
06. Nov. | Jazzfest Berlin |
04. Dez. | über 50 Berliner Weihnachtsmärkte |
18. Dez. | Louis-Lewandowski-Festival - World Festival of Synagogue Music |
Neben diesen acht per Allgemeinverfügung festgesetzten verkaufsoffenen Sonntagen dürfen Verkaufsstellen aus Anlass besonderer Ereignisse, insbesondere von Firmenjubiläen und Straßenfesten, jährlich an zwei weiteren Sonn- und Feiertagen von 13 Uhr bis 20 Uhr öffnen. Wichtig ist allerdings, dass die Öffnung dem zuständigen Bezirksamt zwei Wochen im Voraus unter Angabe des Grundes formlos schriftlich (nur per Brief oder Fax) angezeigt wird. Auch darf auf einen festgesetzten verkaufsoffenen Sonntag kein frei wählbarer folgen.
Pressemitteilung der IHK Berlin vom 4. November 2015.