26. Februar 2015
BER-Nachtflugverbot: Rechtsgültigen Kompromiss nicht gefährden!
Angesichts der jüngsten Äußerungen von Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke zur Ausweitung des Nachtflugverbots am gemeinsamen Flughafen Berlin-Brandenburg BER fordert die IHK Berlin den Senat auf, am bestehenden Kompromiss unbedingt festzuhalten. Dieser ist durch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil letztinstanzlich bestätigt. Die IHK Berlin warnt, dass eine zusätzliche Ausweitung des BER-Flugverbots den Standort massiv schwächen und perspektivisch Arbeitsplätze kosten würde.
IHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer sagt: „Wer eine Ausweitung der Flug-Beschränkungen am BER fordert, missachtet den längst getroffenen und rechtsgültigen Kompromiss zwischen den Bedürfnissen einer Volkswirtschaft und den Interessen der Anwohner. Klar ist doch: Die Airlines werden die Zahl der Starts und Landungen in den Tagesrandzeiten ohnehin soweit reduzieren müssen, dass sie am BER gerade noch wirtschaftlich fliegen können.“
Der Flughafen Schönefeld wird derzeit rund um die Uhr betrieben. Nur mit der Chance auf Flüge am frühen Morgen und am späten Abend werden die Airlines auch zukünftig ihre Flugzeuge am BER stationieren – und dadurch eine Hubfunktion des Flughafens ermöglichen. Die Kompromiss-Regelungen am BER sehen ein Nachtflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr sowie Beschränkungen von Flügen in den Tagesrandzeiten zwischen 22 und 24 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr vor.
Dr. Schweitzer: „Die geplanten Regelungen werden den Luftverkehrsstandort Berlin ohnehin stark belasten. Eine Ausweitung der Beschränkungen am BER ist nicht akzeptabel: Sie würde wichtige Interkontinentalverbindungen kosten, Berlin vom internationalen Geschäftsreiseverkehr abschneiden und die wirtschaftliche Entwicklung der Region behindern.“
Pressemitteilung der IHK Berlin vom 26. Januar 2015