IHK Berlin
Senat muss lokale Fahrverbote sorgfältig prüfen!
Pressemitteilung der Industrie- und Handelskammern in Berlin und Brandenburg
Das Berliner Verwaltungsgericht hat heute gegen flächendeckende Fahrverbote entschieden, erachtet jedoch streckenbezogene Fahrverbote auf insgesamt elf Straßenabschnitten für Diesel-Pkw und Lkw bis Euro5-Norm als notwendig. Auf 109 weiteren Straßenabschnitten müsse geprüft werden, ob Fahrverbote auszusprechen seien.
„Lokale Fahrverbote kann die Stadt verkraften, solange der Lieferverkehr gesichert und die Durchfahrtverbote zeitlich begrenzt bleiben. Hier muss der Senat nun sorgfältig prüfen, auf welchen Streckenabschnitten ein lokales und zeitlich begrenztes Fahrverbot tatsächlich das letzte aller möglichen Mittel wäre“, so Dr. Beatrice Kramm, Präsidentin der IHK Berlin.
„Dieses Urteil bietet die Chance für eine anhaltende Konjunkturentwicklung in der Hauptstadtregion“, ergänzt Carsten Christ, Präsident der IHK Ostbrandenburg. „Die weiteren Planungen müssen vor allem den Wirtschaftsverkehr beachten. Die stete Versorgung der Stadt Berlin muss auch trotz streckenbezogener Fahrverbote für Diesel-Lkw und -Pkw gewährleistet werden.“
Eine Befragung der Industrie- und Handelskammern aus diesem Jahr hat aktuell ergeben, dass rund 50 Prozent der Unternehmen von Fahrverboten bis Euro 5 Diesel und bis Euro 2 Benzin in der Region Berlin-Brandenburg betroffen wären. Insgesamt haben 83 Prozent der Berlin-Brandenburger Unternehmen in ihrem Fuhrpark Diesel-Pkw. Lkw auf Dieselbasis werden von gut 80 Prozent der Unternehmen genutzt. Weiterführende Fahrverbote, die auch Diesel mit Euro 6 a,b c einschließen würden, wären nicht nur gravierend, sondern würden auch der politischen Glaubwürdigkeit schaden und damit dem Standort.
Betroffen sind auch die mehr als 300.000 Arbeitspendler, die täglich zwischen Brandenburg und Berlin unterwegs sind. Der öffentliche Nahverkehr ist schon heute mit den täglichen Pendlerströmen überfordert, die Park+Ride-Plätze am Berliner Stadtrand sind überfüllt. „Es gilt jetzt, alles zu tun, damit die Grenzwerte schnell eingehalten und etwaige Beschränkungen wieder aufgehoben werden können. Dazu gehört auch die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Förderung von Nachrüstsystemen für gewerbliche Fuhrparks. Mit Blick auf mögliche weiterführende Klagen in Berlin zur Umsetzung der Grenzwerte und damit verbundene Unsicherheiten sind jetzt die Hersteller gefordert, entsprechende Systeme zur Verfügung zu stellen“, so Beatrice Kramm.
Die zahlreichen bereits getroffenen Maßnahmen wie die Nachrüstung von Bussen im öffentlichen Personenverkehr, die Umrüstung kommunaler Fahrzeuge jeweils mit SCR-Kats, Software-Updates von Pkw, Tempo-30 oder die Neuzulassung von Pkw mit Euro 6d-TEMP-Norm sorgen auch kurzfristig für die Senkung von Stickstoffdioxid in der Luft. Bereits in den vergangenen Jahren sind die Werte gesunken, die Auswertung der Zahlen für 2018 wird diesen Trend bestätigen.