IHK Berlin
IHK zu Mobilitätsgesetz: Gute Basis, jetzt kommt es auf die Umsetzung an
Mit dem Berliner Mobilitätsgesetzes schafft der Senat eine wesentliche Grundlage für die zahlreichen anstehenden Bau- und Umbaumaßnahmen im Berliner Verkehrsnetz. Positiv bewertet die IHK Berlin vor allem den transparenten Erarbeitungsprozess und die Anerkennung der Bedeutung des Wirtschaftsverkehrs für die Stadt.
Aus Sicht der IHK ist es dabei gelungen, einen Ausgleich zu schaffen zwischen den Anforderungen des ÖPNV, des Individualverkehrs, des Rad- und des Wirtschaftsverkehrs.
Dazu Dr. Beatrice Kramm, Präsidentin der IHK Berlin: „Wir sind froh, dass aus dem ursprünglichen „Fahrradgesetz“ ein Regelwerk entstanden ist, das die verschiedenen Verkehrsarten berücksichtigt. Für die Unternehmen und Gewerbetreibenden ist es eine beruhigende Nachricht, dass sich die Bedeutung des Wirtschaftsverkehrs jetzt auch im Gesetz wiederfindet. Ein wichtiger Schritt ist getan, jetzt kommt es auf die Umsetzung an“
Die IHK hatte während des Erarbeitungsprozesses darauf gedrungen, dem Wirtschaftsverkehr bei künftigen Abwägungen in Einzelplanungen per Gesetz einen hohen Stellenwert zuzubilligen. Dazu gehört aus Sicht der IHK beispielsweise die regelmäßige Anordnung, Pflege und Freihaltung von Lade- und Lieferzonen. Dies ist nun genauso im Gesetz verankert wie die Berücksichtigung des Großraum- und Schwerlastverkehrs sowie der Reisebusse. Zudem wird die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gleichermaßen Priorität haben.