5. August 2014
Streitkultur in der Berufsausbildung
Nicht immer verläuft die Ausbildungszeit reibungslos. Daher unterstützt die IHK Berlin durch angebotene Schlichtungsverfahren jene, die Probleme in Berufsausbildungsverhältnissen haben. Ziel ist es, schnell und kostensparend zu vermitteln. Das Verfahren ist von großer Sachkompetenz geprägt, da je ein in Ausbildungsfragen erfahrener Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Schlichtungsausschuss bilden.
Jedes Jahr werden zu viele Ausbildungsverhältnisse vorzeitig gelöst. Grund hierfür ist oft die Kommunikation, denn nicht jeder mag Probleme grundsätzlich klären lassen. Sollte man sich jedoch dafür entscheiden, gibt der Gesetzgeber einen klaren Weg vor: Erst Schlichtung, dann Arbeitsgericht. Die verbundene Absicht, das Ausbildungsverhältnis zu erhalten und beiden Parteien eine Schlichtungschance anzubieten, wäre durchaus der effektivere Weg und bewährt sich nach Ansicht der IHK.
Bereits 2013 nutzten das Angebot über 100 Auszubildende und Ausbildungsbetriebe aus Berlin. In 60 Prozent der Fälle konnten verbindliche Vergleiche erzielt und Streitigkeiten beendet werden. Bei etwas mehr als der Hälfte der erzielten Vergleiche ging das Ausbildungsverhältnis weiter. Anlass zur Schlichtung geben Kündigungen, die durchaus nach dem Gespräch zwischen Auszubildenden und Betrieben und den Schlichtern kein Thema mehr sind. Die Chancen auf einen Berufsabschluss werden durch das Schlichtungsverfahren gewahrt. Dass ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer den Schlichtungsausschuss bilden, bietet Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben die Gewährleistung für ein Schlichtungsgespräch auf Augenhöhe. Für die IHK Berlin auch ein Beitrag zur Sicherung der Ausbildungsqualität.