5. März 2014
IHK Berlin: Senkung der Wasserpreise positives Signal für die Wirtschaft
Der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe hat heute die Senkung der Trinkwassertarife für das Geschäftsjahr 2014 um 15 Prozent beschlossen. Gleichzeitig wurde der Rückforderungsvorbehalt der bisher vorläufigen Gutschriften für die Jahre 2012 und 2013 aufgehoben. Die IHK Berlin fordert, in einem nächsten Schritt auch die Abwasserpreise zu senken und eine gesetzliche Grundlage für dauerhaft niedrige Preise zu schaffen.
„Die Tarifsenkung ist für Berlins Unternehmen eine gute Nachricht“, sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder. „Die Berliner Trinkwasserpreise nähern sich dem Niveau anderer Großstädte in Deutschland an. Um langfristig anderen Wirtschaftsstandorten auf Augenhöhe zu begegnen, müssen in einem nächsten Schritt neben den Trink- auch die Abwasserpreise gesenkt werden.“
Im Vergleich zu anderen Standorten zahlen Großverbraucher in Berlin noch immer zehn bis 20 Prozent mehr für Trink- und Abwasser. Jan Eder: „Diese Unternehmen spüren die überhöhten Preise besonders stark, werden gleichzeitig aber übermäßig zur Finanzierung der Infrastruktur herangezogen. Für langfristig wettbewerbsfähig Wasserpreise brauchen wir deshalb ein Tarifsystem, das Großverbraucher weniger stark belastet.“
Die Tarifsenkung wird den Berliner Verbraucher um durchschnittlich 13,50 Euro je Person und Jahr entlasten. Bei vielen Unternehmen macht sich die Preissenkung dementsprechend stärker bemerkbar: So muss ein kleines Unternehmen mit 3.300 Kubikmetern Trinkwasser-Jahresverbrauch durchschnittlich etwa 1.000 Euro weniger im Jahr an die Wasserbetriebe abführen. Ab 1. Januar 2014 steht diese Preissenkung für Wasserkunden nun auch verbindlich in den Tarifen fest.
„Für wettbewerbsfähige Wasserpreise muss Berlin seine Gewinnentnahmen schrittweise weiter zurückführen“, so Eder weiter. „Die Einnahmen der Wasserbetriebe dürfen nicht dazu dienen, den Landeshaushalt zu sanieren. Damit die Preissenkung auch langfristig gesichert bleibt, müssen die Vorgaben der Preisgestaltung im Berliner Betriebe-Gesetz zeitnah angepasst werden. Verzinsung und Kalkulationsgrundlage der Wasserbetriebe müssen dauerhaft niedrige Tarife ermöglichen.“
Pressemitteilung der IHK Berlin vom 5. März 2014.