8. April 2014
IHK Berlin zur EEG-Reform: Eigenverantwortung stärken, mehr Markt wagen!
Mit seinem heutigen Beschluss zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat das Bundeskabinett ein wichtiges Signal für die Energiewende gesetzt. Allerdings bleiben die Reformen aus Sicht der IHK Berlin hinter den Erwartungen zurück. Sinkende Kosten für die Stromverbraucher sind auf mittlere Sicht nicht zu erwarten. Stattdessen werden wichtige Entlastungen für Unternehmen weiter eingeschränkt.
„Die Berliner Wirtschaft unterstützt die Energiewende und die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes grundsätzlich – allerdings muss die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft noch stärker im Vordergrund stehen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder. „Bereits heute befürchtet mehr als ein Viertel der Berliner Unternehmen negative Auswirkungen auf die eigene Wettbewerbsfähigkeit durch die Energiewende.“ Ziel einer konsequenten EEG-Reform sollte es deshalb sein, Erneuerbare Energien zügig in den Markt zu integrieren und die für den Ausbau anfallenden Kosten zu begrenzen. Dieses Ziel wird mit der jetzt vorgelegten Reform des EEG in wichtigen Teilen voraussichtlich verfehlt.
„Die Berliner Wirtschaft unterstützt die Energiewende und die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes grundsätzlich – allerdings muss die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft noch stärker im Vordergrund stehen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder. „Bereits heute befürchtet mehr als ein Viertel der Berliner Unternehmen negative Auswirkungen auf die eigene Wettbewerbsfähigkeit durch die Energiewende.“ Ziel einer konsequenten EEG-Reform sollte es deshalb sein, Erneuerbare Energien zügig in den Markt zu integrieren und die für den Ausbau anfallenden Kosten zu begrenzen. Dieses Ziel wird mit der jetzt vorgelegten Reform des EEG in wichtigen Teilen voraussichtlich verfehlt.
Im Fokus der Auseinandersetzung stand in den letzten Monaten insbesondere die geplante Neuregelung zur Eigenversorgung mit Strom. Neben der Industrie investieren immer mehr Händler, Dienstleister und private Haushalte in eine eigene Stromversorgung. Mit rund 70 Prozent Anteil stehen dabei besonders Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Erneuerbare-Energien-Anlagen im Fokus. Zwar bleibt nach der deutlichen Kritik am Entwurf das Privileg für eigenerzeugten Strom nun zumindest für Bestandsanlagen erhalten. Bei vielen Neuanlagen wird die anteilige Belastung allerdings zu Kapitalrückflusszeiten führen, die für Unternehmen nicht mehr akzeptabel sind.
„Es ist ein richtiges Signal, dass bestehende Anlagen zur Eigenerzeugung von Strom nicht mit der EEG-Umlage belastet werden. Die Politik will mehr Dezentralität in der Energieversorgung – und viele Unternehmen haben in entsprechende Anlagen investiert“, so Eder. „Ebenso wie im Bund plant auch in Berlin jedes dritte Unternehmen, in eigene Stromerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Quellen zu investieren – oder hat diese Investitionen bereits getätigt. Deshalb ist die vorgesehene anteilige Belastung von neuen Eigenerzeugungsanlagen mit der EEG-Umlage energie- und klimapolitisch widersinnig. Sie verhindert die für die Energiewende wichtigen Investitionen in klimaschonende Erzeugung und den dezentralen Ausbau gesicherter Leistung.“
Pressemitteilung der IHK Berlin vom 8. April 2014.