Unternehmensfreundliche Verwaltung

E-Government und digitale Verwaltung

Für die Wirtschaft stellt die Nutzung von digitaler Kommunikations- und Informationstechnik unabhängig von Ort und Öffnungszeiten der Behörden einen erheblichen Gewinn dar. Auch in den Verwaltungen wird die Digitalisierung zu mehr Effizienz und Kosteneinsparungen führen. E-Government, das heißt vor allem Zeit und Wege sparende Behördengänge im Netz sowie einfache und schnellere Bearbeitungen.
  • Die generelle Zielstellung Verwaltungsdienstleistungen elektronisch bereit zu stellen und Prozesse medienbruchfrei anzubieten, ist von der Bundesregierung im E-Government- und Organisationsgesetz geregelt worden. Zur Umsetzung eines Gesetzes zur Verbesserung des "Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen" (OZG) will der Bund 500 Mio. Euro zur Verfügung stellen.
  • Der Berliner Senat hat - mit Unterstützung der IHK Berlin - ein ergänzendes Landesgesetz erarbeitet und das Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. Berlin wäre das dritte Bundesland nach Schleswig-Holstein und Sachsen, das aus Landesebene ein E-Government-Gesetz verabschiedet. Es hakt allerdings massiv bei der Umsetzung: Von den 100 wichtigsten und am häufigsten genutzten Verwaltungsdienstleistungen ist - entgegen den Ankündigungen im Koalitionsvertrag von 2013 - nur ein Bruchteil digitalisiert.
  • Die Minimallösung: Schon heute können Dienstleister und Existenzgründer aus EU-Ländern ebenso wie deutsche Unternehmen einige Dienstleistungen bei einer digitalen Anlaufstelle in der Senatswirtschaftsverwaltung, dem Einheitlichen Ansprechpartner, beantragen.
  • Die Wirtschaft und auch die Verwaltung brauchen aber den großen Wurf: Ein digitales Unternehmensportal sollte den Firmen einen einfachen, sicheren und auch mobilen Zugang zu allen relevanten Verwaltungsdienstleistungen ermöglichen. Dazu gehört, dass alle bisherigen und zukünftigen Gesetze auf ihre Digitaltauglichkeit überprüft werden und E-Government-fähig gemacht werden.(Normen-Screening plus).
Unternehmen würden ungemein davon profitieren, wenn sie Verwaltungsdienstleistungen endlich umfassend online abwickeln könnten – sie würden Zeit, Kosten und Aufwand sparen. Bei der Realisierung von E-Government-Lösungen kommt es darauf an, dass Vereinfachungspotentiale bereits vor der Digitalisierung von Prozessen ausfindig gemacht und die Backoffice-Strukturen in den Fachabteilungen entsprechend angepasst werden. Die Erfahrungen zeigen, dass der Einsatz moderner Medien in den Behörden die Möglichkeit bietet, Strukturen zu vereinheitlichen, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und Verfahrenskosten zu senken. Für die künftigen Aufgaben der Berliner Behörden ist die Einrichtung organisations- und prozessübergreifender Informationssysteme deshalb ein wesentlicher Erfolgsfaktor.

Berliner E-Government-Gesetz

Die Berliner Verwaltung steht vor großen Herausforderungen. Digitalisierung verändert die Möglichkeiten für Kommunikation und vernetztes Verwaltungshandeln. Das Gesetz ist die Grundlage für weitere Schritte bei Servicequalität und Bürokratieabbau.
Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen:
  • Zentrale Steuerung der Digitalisierung und Verwaltungsreform. Alle Ressorts, Behörden und Verwaltungsebenen werden durch einen IKT-Staatssekretär (CIO) mit entsprechenden Befugnissen gesteuert, dem zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt wird
  • Zentrale Standardisierung der verfahrensunabhängigen IKT unter Federführung des CIO, um sicheren, wirtschaftlichen, medienbruchfreien, barrierefreien und benutzerfreundlichen IKT-Einsatz zu gewährleisten
  • Zentrale Verwaltung der IKT-Haushaltsmittel durch den CIO
  • Verbindliche und flächendeckende Einführung der E-Akte bis zum 31.12.2022
  • Umstellung interner Verwalungsabläufe auf elektronische Verfahren
  • Flächendeckende Einführung des elektronischen Identitätsnachweises
  • Flächendeckende Einführung elektronischer Formulare über ein einheitliches Portal
  • Verpflichtung zur Bereitstellung frei verfügbarer öffentlicher Daten (Open Data)
  • Zentrale Verwaltung der Software-Lizenzen
  • Anschluss der Berliner Verwaltung an das ITDZ als zentralem IT-Dienstleister bei gleichzeitigem Benchmarking des ITDZ
  • Stärkung der IT-Sicherheit durch:
    • Zentrale Steuerung durch den IKT-Staatsekretär, bzw. eines Bevollmächtigten
    • Flächendeckender Aufbau eines Informations-Sicherheits-Management-Systems entsprechend dem BSI-Mindestschutzniveau
    • Gesetzliche Grundlage für das im Aufbau befindliche Berlin-CERT
    • Sichere IT-Zugänge durch DE-Mail und Verschlüsselung im pgp-Standard
  • Stärkung der Mitarbeiterinteressen u.a. durch
    • Gesetzliche Vorschrift für Qualifikationsmaßnahmen
    • Gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von barrieregerechten Arbeitsplätzen, Formularen und Verwaltungsvorgängen für Menschen mit Behinderungen