Verwaltung

Der Verwaltung einen Modernisierungsschub geben

Berlin hat sich wichtigen Strukturreformen der Verwaltung genähert. Gemeinsam mit Instrumenten aus dem Zukunftspakt Verwaltung wird das Maßnahmenportfolio damit weiter vervollständigt. Einmal mehr kommt es nun auf die konsequente Umsetzung an, bei der künftig auch die Berliner Verfassung in den Blick genommen wird. Die Unternehmen warten auf Reformerfolge, die für das Wachstum der Hauptstadt notwendig sind.

Update zur Wahlwiederholung 2023

Positive Ansätze im Senat

  • Berlin hat mit dem CDO endlich einen zentralen Verantwortlichen, der die Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung vereint und durch seine Ansiedlung in der Senatskanzlei und der Innenverwaltung Rückhalt durch die politische Spitzenebene genießt.
  • Wichtige Baustellen werden bereits durch den CDO bearbeitet. Dazu gehören die Weiterentwicklung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes, eine mögliche Verfassungsreform für die Verwaltung sowie die Prüfung der Einführung einer Genehmigungsfiktion zur Erleichterung zahlreicher Antragsprozesse. Auch die Stärkung der Bezirke, u.a. über eine klare Aufgabendefinition sowie die Einführung eines politischen Bezirksamtes, gehören zu den angestoßenen Reformvorhaben wie auch die Entwicklung von Zielvereinbarungen sowie der personelle Kapazitätsaufbau (zusammen mit der Senatsverwaltung für Finanzen).
  • Unter dem neuen Senat hat sich die Politik stärker für Kooperation mit und Expertise aus der Berliner Wirtschaft geöffnet.

Weiterer Handlungsbedarf bei der Verwaltungsmodernisierung

  • Die Verwaltungsmodernisierung muss mit höherer Priorität verfolgt werden – das Thema ist auf Spitzenebene derzeit zu wenig sichtbar. Der Fokus auf der akuten Krisenbewältigung ist zwar nachvollziehbar, aber es ist beim Thema Verwaltung schon zu viel Zeit vergangen. Wir brauchen auch keine weiteren vertieften Problemanalysen, sondern die schnelle Umsetzung der Lösungen.

Das muss aus Sicht der IHK in der weiteren Legislatur prioritär umgesetzt werden:

  • Die strukturellen Reformvorschläge des Senats zur Zuständigkeitsklärung und Stärkung der Bezirke müssen höchste Priorität genießen und zügig in eine breite und konstruktive Debatte überführt werden. Vor allem das Abgeordnetenhaus und die Bezirke müssen angemessen einbezogen und ihr Input berücksichtigt werden.
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Aufgabenteilung von Senat und Bezirken

Berlin braucht eine erkennbare Steuerungsverantwortung auf und zwischen den Verwaltungsebenen. Der Senat muss über die richtigen Instrumente verfügen, um bei gesamtstädtischen Aufgaben die einheitliche Umsetzung steuern zu können. Notwendig ist aber auch der politische Wille, diese Steuerung umzusetzen. Senat und Abgeordnetenhaus müssen sich der Aufgabe stellen, die Struktur der Berliner Verwaltung den Anforderungen einer Einheitsgemeinde anzupassen. Aufgaben und Zuständigkeiten müssen klar verteilt werden. Die gegenseitige Blockade zwischen Senat und Bezirken bei einer Vielzahl von Projekten darf das Wachstum von Stadt und Wirtschaft nicht weiter hemmen. Die Beendigung der „organisierten Verantwortungslosigkeit“ ist oberstes Gebot der Strukturoptimierung. 

Effektiv Regieren auf allen Ebenen

Die Zuständigkeit für komplexe und ressortübergreifende Politikfelder wie die Digitalisierung muss zentral in der Senatskanzlei angesiedelt werden. Dies stärkt die Gestaltungskraft des Regierenden Bürgermeisters und vermeidet die Verschleppung wichtiger stadtweiter Projekte durch zersplitterte Zuständigkeiten. Gleichzeitig muss die Rolle der Bezirksbürgermeister gestärkt werden, indem sie mit der Kompetenz ausgestattet werden, in Konfliktfällen final entscheiden zu können. Dies würde eine Bezirkspolitik aus einem Guss ermöglichen und Kompetenzstreitigkeiten auflösen.
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Frischer Wind für die Personalkultur

Die Verwaltung braucht frische Kräfte und eine neue Führungs- und Personalkultur. Hierzu gehören neben einer Angleichung des Entgeltniveaus auch Aufstiegsperspektiven, flexible Arbeitszeiten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie nicht zuletzt auch ein gutes Betriebsklima. Im Wettbewerb um qualifiziertes Personal muss die Berliner Verwaltung sich für neue Bewerbergruppen öffnen und auch Quereinsteigern attraktive Angebote machen. Potenzielle Bewerber müssen die Berliner Verwaltung als attraktiven Arbeitgeber erleben. Bei der Gewinnung neuer motivierter Mitarbeiter ist es außerdem wichtig, die Berliner Verwaltung als eine einheitliche Arbeitgebermarke mit Wiedererkennungswert zu etablieren und sichtbar zu machen.

Wirtschaftlich und kundenfreundlich

Die Berliner Verwaltung braucht einen neuen Leistungsanspruch in der Kundenfreundlichkeit. Soll sich die öffentliche Verwaltung zu einem Standortvorteil und Aushängeschild einer weltoffenen und wirtschaftsfreundlichen Metropole entwickeln, müssen Nutzerfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit der angebotenen Leistungen optimiert werden. 
Datengestützte Prozesse in der Verwaltung müssen konsequent vom Kunden aus gedacht und prozessual verschlankt werden und dürfen nicht rein auf den elektronischen Zugang zu Verwaltungsinformationen und Serviceleistungen reduziert werden. Vielmehr müssen mit Hilfe einer Reihe verschiedener Maßnahmen aus den Bereichen Qualitätsmanagement, Controlling und Zielvereinbarung Prozesse verbessert und einem nachhaltigen Monitoring unterzogen werden. Auch Leistungsvergleiche und die gezielte Analyse nationaler und internationaler Erfolgsbeispiele können Ansätze bieten.

Forderungen

  • Klare Zuständigkeitsregelungen zwischen Senat und Bezirken definieren
  • Fachaufsicht des Senats gegenüber den Bezirken wieder einführen
  • Bezirksbürgermeister mit Weisungsbefugnissen ausstatten
  • Attraktive und einheitliche Arbeitgebermarke für die Berliner Verwaltung entwickeln
  • Stellenbesetzungsverfahren weiter verkürzen und Anzahl unbesetzter Stellen bis zur Hälfte der neuen Legislaturperiode halbieren
  • Verwaltungsservices durch digitales Bürgeramt optimieren
  • Kunden- und Unternehmensfreundlichkeit nach konkreten Kriterien bewerten und Zielvorgaben festlegen