Innovation und Umwelt
Klimaschutz
Ihre Meinung ist wichtig: Wollen Sie wissen, wie sich der CO2-Preis auf Ihre Energiekosten auswirkt? Dann nutzen Sie unseren CO2-Preisrechner! Wollen Sie uns Feedback zu den ersten beiden Umsetzungsverordnungen des nationalen Emissionshandels geben? Dann schreiben Sie uns eine Mail!
Der Schutz des Klimas ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Neben den internationalen, europäischen und deutschen Klimaschutzzielen hat sich auch Berlin Ziele gesetzt: Klimaneutralität bis zum Jahr 2050. Trotz Wirtschafts- und Bevölkerungswachstums konnten die Berliner CO2-Emissionen bis 2019 um über 40 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert und bezogen auf das Wirtschaftswachstum in den vergangenen 25 Jahren sogar deutlich mehr als halbiert werden. Dennoch bleiben die Herausforderungen über alle Ebenen hinweg immens. Denn in der konkreten Umsetzung muss der Spagat zwischen ambitioniertem Klimaschutz und nachhaltigem Wachstum an einem international wettbewerbsfähigem Wirtschaftsstandort Deutschland und Berlin gelingen.
Klimaschutz aktuell: Das Brennstoffemissionshandelsgesetz
Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen. Sie beginnt 2021 mit einem Preis von 25 Euro je Tonne CO2 und wird bis 2025 jährlich erhöht. Der eigentliche Handel beginnt 2026 mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Parallel zur Einführung der CO2-Bepreisung soll eine Reduzierung der EEG-Umlage erfolgen. Die finanziellen Auswirkungen lassen sich mit dem CO2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen. Einen Überblick zur geplanten Ausgestaltung, Preisen und Kompensationsregelungen gibt unser Merkblatt zum Brennstoffemissionshandelsgesetz, das regelmäßig an die aktuelle Gesetzeslage angepasst wird.
Internationaler und europäischer Klimaschutz
Mit der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen wurde bereits 1992 ein erstes internationales Klimaschutzabkommen beschlossen. Das 1997 beschlossene und 2005 in Kraft getretene Zusatzprotokoll, das sog. Kyoto-Protokoll, legt erstmals völkerrechtlich verbindliche Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen fest. Bei der UN-Klimakonferenz in Paris im Jahr 2015 verpflichteten sich 197 Staaten, darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Die Konferenz stellte die Klimaschutzanstrengungen damit auf eine neue, ambitioniertere und weltweit verpflichtende Grundlage. Sie setzte außerdem Ziele zur Förderung der Klimaresistenz sowie zur Vereinbarkeit der Finanzströme mit den Klimazielen.
Die EU hat sich in ihrem Beitrag zum Übereinkommen von Paris verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Dieses Ziel soll einerseits von der EU gemeinsam mit dem europäischen Emissionshandel (ETS) erreicht werden, der rund 11.000 Anlagen der Energiewirtschaft und energieintensiven Industrie umfasst sowie seit 2012 auch den innereuropäischen Luftverkehr einbezieht. Für die unter den ETS fallenden Wirtschaftszweige wurde bis 2030 eine Treibhausgasminderung von 43 Prozent gegenüber 2005 festgelegt. Andererseits werden die europäischen Minderungsziele für die nicht unter den Emissionshandel fallenden Bereiche (insbesondere Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall) auf die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten verteilt, insgesamt sollen bis 2030 30 Prozent der Emissionen gegenüber 2005 reduziert werden. Im Rahmen der sog. Lastenteilung (Effort Sharing Decision) wurden, in Abhängigkeit der Wirtschaftsleistung der einzelnen Mitgliedstaaten, nationale Zielwerte zwischen 0 und 40 Prozent festgelegt.
Klimaschutz in Deutschland
Bis 2020 will Deutschland seine Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent und bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Bis zum Jahr 2017 wurde eine Treibhausgasminderung von 27,7 Prozent erreicht. Die Projektionsberichte zum 2014 verabschiedeten Aktionsprogramm Klimaschutz, mit dem Zielerreichung bis 2020 sichergestellt werden sollte, zeigen allerdings eine verbleibende Ziellücke von 8 Prozent. Mit dem im Jahr 2016 beschlossenen Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung ihre klimaschutzpolitischen Grundsätze und Ziele zusammengefasst und die langfristige Strategie bis 2050 beschrieben. Er konkretisiert das bestehende Langfristziel und die vereinbarten Zwischenziele, legt dabei insbesondere konkrete Ziele für die einzelnen Sektoren Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft fest.
Die deutschen Klimaziele sind eng verwoben mit der europäischen Klimapolitik. Neben dem europäischen Emissionshandel, in dem 1.870 stationäre Anlagen sowie 72 Luftfahrzeugbetreiber in Deutschland erfasst sind, hat Deutschland im Rahmen der europäischen Klimaschutzvereinbarung und der Lastenteilung für die Sektoren außerhalb des ETS ein verbindliches Treibhausgasminderungsziel von 14 Prozent bis 2020 und 38 Prozent bis 2030 (jeweils gegenüber 2005). Aktuell (2017) sind diese Emissionen jedoch nur um rund 3 Prozent gesunken. Eine Lücke in den einzuhaltenden Emissionsbudgets muss von der Bundesrepublik Deutschland gedeckt werden, indem überschüssige Emissionsrechte von anderen EU-Mitgliedsstaaten erworben werden. Ein finanzielles Risiko, dass der Think Tank Agora Energiewende für den Zeitraum 2021 bis 2030 mit 30 bis 60 Mrd. Euro Zusatzkosten bezifferte.
Aktuelle Klimapolitik in Deutschland
Bereits im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien zusätzliche Anstrengungen für das Erreichen der Klimaziele erklärt. Vor diesem Hintergrund wurde die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung” eingerichtet, in der insbesondere Maßnahmen für den deutschen Kohleausstieg erarbeitet werden sollten. Ihre Vorschläge und Empfehlungen liegen seit Januar 2019 vor. Zusätzlich wurden im März 2019 das sog. „Klimakabinett“ einberufen – die Idee: Die verantwortlichen Minister setzen sich im Kanzleramt an einen Tisch und diskutieren, wie Deutschlands Klimaziele für 2030 noch gehalten werden können.
Am 20. September 2019 einigten sich die Mitglieder des Kabinettsausschusses auf Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030, die zahlreiche Maßnahmen über alle Sektoren hinweg vorsehen. Das Klimakabinett verständigte sich zudem auf den Einstieg in eine CO2-Bepreisung, die das Verbrennen von Benzin, Diesel, Heizöl oder Gas moderat teurer machen wird. Allerdings behält der Staat die Einnahmen nicht für sich, sondern investiert sie in den Klimaschutz und gibt sie an die Bürger zurück. Das soll vor allem über eine Senkung der EEG-Umlage geschehen.
Klimaschutz: Position der IHK
Die Berliner Wirtschaft bekennt sich ausdrücklich zum Umwelt- und Klimaschutz. Durch engagiertes Handeln sowie nachhaltige Investitionen und Innovationen übernimmt sie nicht nur Verantwortung für nachfolgende Generationen, sondern auch für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes. Im Vorfeld der maßgeblichen Sitzung des Klimakabinetts hat sich die Berliner Wirtschaft, als Ergebnis eines intensiven Diskussionsprozesses im Ehrenamt der IHK Berlin, für eine Neujustierung der Klimapolitik mit mehr marktwirtschaftlichen Instrumenten ausgesprochen und zehn Leitgedanken für eine CO2-Bepreisung erarbeitet.
Zentrales Instrument einer Neuausrichtung der Klimapolitik ist aus Sicht der IHK Berlin ein CO2-Preis, der einer effektive und effiziente Steuerung der Klimaschutzziele zu volkswirtschaftlich geringstmöglichen Kosten ermöglicht. Ergänzt werden muss dieser Baustein um einen klugen Mix aus Förderung, öffentlichen Investitionen sowie einer Entbürokratisierung des bestehenden ordnungsrechtlichen Rahmens sowie des Abgabe- und Umlagesystems.