Standortpolitik

Neues BIG-Gesetz eröffnet zusätzliche Möglichkeiten für Geschäftsstraßen

Am 16. Oktober 2014 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das neue Berliner Gesetz zur Einführung von Immobilien- und Standortgemeinschaften (BIG) verabschiedet. Das Gesetz, das dem aus Nordamerika stammenden Ansatz der Business Improvement Districts (BID) folgt, tritt nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt Berlin in Kraft. Somit ist Berlin das achte Bundesland, in dem Grundeigentümer die Möglichkeit haben, eigenverantwortlich und in Kooperation mit weiteren Akteuren ihren Standort aufzuwerten.
BID - Was ist das?
Wenn es darum geht, Kunden und Touristen in den Geschäftsstraßen einen Mehrwert anzubieten, der über die „Basisausstattung“ der öffentlichen Hand (bestehend aus: Gehweg, Papierkorb, Parkbank und Peitschenlampe) hinausgeht, war bisher in Berlin bisher das freiwillige Engagement der Eigentümer und Händler gefragt, bzw. die Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten. Darüber hinaus gibt es jetzt noch eine weitere Möglichkeit, um Zusatzleistungen wie etwa Weihnachtsbeleuchtungen, erhöhte Sauberkeit und Sicherheit zu gewährleisten:  BIG. Auf Grundlage dieser gesetzlichen Regelung können Imobilien und Standortgemeinschaften eingerichtet werden. Hierzu müssen sich Eigentümer zusammenschließen und für ein bestimmtes Gebiet einen Kosten- und Maßnahmenplan definieren. Vorausgesetzt, diesem Plan widersprechen nicht mehr als ein Drittel der Eigentümer, werden die Maßnahmen in der Regel in einem Zeitraum von fünf Jahren umgesetzt. Die Kosten werden verpflichtend auf alle Eigentümer im Gebiet umgelegt. Auf diese Weise werden alle Grundeigentümer beteiligt und niemand kann mehr von dem Engagement einiger weniger profitieren, ohne sich selbst angemessen zu beteiligen. Weitere Informationen finden Sie im Gesetzesantrag sowie den vom Parlament angenommenen Änderungen (siehe Downloads). Selbstverständlich stehen wir Ihnen gern für weitere Informationen und Rückfragen zur Verfügung.
In Berlin interessieren sich besonders die drei größten der rund 100 Berliner Standortinitiativen für das BIG-Gesetz und haben sich intensiv in die vorhergehende Diskussion eingebracht. Geführt wurde die öffentliche Diskussion u.a. von der IHK Berlin, die im Herbst 2013 die Vertreter der politischen Parteien sowie der Gewerbetreibenden und Eigentümer ins Ludwig Erhard Haus zu einer großen Informations- und Podiumsveranstaltung eingeladen hat. Zudem fanden zahlreiche Informationsgespräche der IHK mit den Parteien sowie Vertretern der Standortgemeinschaften und weiterer Verbände statt, so dass zahlreiche unserer Anregungen im neuen Gesetz verankert werden konnten.
BID-Projekte können natürlich kein Allheilmittel für sämtliche Probleme von Geschäftsstraßen sein. Sie sind aber ein weiteres Instrument, um Eigentümer und Unternehmer im Sinne der kooperativen Stadtentwicklung qualifiziert in die Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte einzubinden. Eigentümer und Investoren verstehen wir als wichtige Partner zur Stärkung und Revitalisierung von Innenstädten und Stadtzentren. Die Zentren-Initiative MittendrIn-Berlin! ist ein Beispiel dafür, wie die IHK Berlin als Initiator gemeinsam mit den Senatsverwaltungen für Stadtentwickung und Wirtschaft sowie der privaten Wirtschaft seit Jahren einen Impuls gibt, um private und öffentliche Investitionen in den öffentlichen Raum anzuregen.