Politische Positionen

Landesinstitut für berufliche Bildung gründen

Der aktuelle Berliner Koalitionsvertrag 2023-26 sieht vor, die Einführung eines Landesinstituts für Berufliche Bildung nach Hamburger Vorbild zu prüfen. Die IHK Berlin unterstützt die Prüfung einer solchen übergeordneten Steuerungseinheit zur institutionellen Bündelung, zentralen Steuerung und nicht zuletzt substanziellen Stärkung der beruflichen Bildung in Berlin.

Steuerung beruflicher Bildung bündeln

Berlin braucht eine institutionelle Weiterentwicklung und Bündelung der Steuerung beruflicher Bildung. Die aktuelle Verteilung der Zuständigkeit für berufliche Bildung auf verschiedenen Schultern führt zu diversen Überschneidungen und Reibungsverlusten in Berlin. Aktuelle Herausforderungen, wie der Mangel an beruflichen Fachkräften, fehlende flächendeckende Berufsorientierung, die Unübersichtlichkeit des Übergangsbereichs, mangelnde Agilität der beruflichen Schulen, schleppende Digitalisierung und Lehrkräftemangel erfordern eine konzertierte Kraftanstrengung zur Bündelung der Zuständigkeiten in einer Steuerungseinheit und zur ganzheitlichen Aufwertung der beruflichen Bildung in Berlin.

Kernaspekte berücksichtigen

Bei der Einrichtung einer solchen Steuerungseinheit sollten aus Sicht der Berliner Wirtschaft folgende Aspekte berücksichtigt werden:
  • Einrichtung eines Landesinstituts als übergeordnete Manteleinrichtung unter Wahrung der Letztverantwortung des Staates und Schaffung einer agilen und effizienten Verwaltung
  • Bündelung der Zuständigkeiten für alle relevanten Belange der beruflichen Bildung – von der Attraktivitätssteigerung, über die Lehrkräftegewinnung, die Verzahnung der Lernangebote bis hin zu innovativen Impulsen in der Digitalisierung und am Übergang von der Schule in den Beruf
  • Einrichtung einer Gremienstruktur (sog. Kuratorium), in der die relevanten Senatsverwaltungen, Kammern, Verbände und Gewerkschaften paritätisch vertreten sind. Ziel ist die Beratung der Institutsleitung zu allen Angelegenheiten der beruflichen Bildung.
  • Erarbeitung eines Orientierungsrahmens Schulqualität samt Ziel- und Leistungsvereinbarungen und einem Monitoring, innerhalb dessen die beruflichen Schulen eine stärkere Eigenständigkeit der bei der Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung erhalten. Ziel sollte es sein, dass berufliche Schulen flexibler und passgenauer auf Anpassungsbedarfe reagieren zu können (z.B. bei Personalmangel). Dies beinhaltet u.a. auch die Zuweisung aller Mittel zu Beginn des Jahres samt Möglichkeit für unterjährige Nachsteuerung sowie flexibler Entscheidung über die Mittelverwendung (inkl. Übertragbarkeit und Deckungsfähigkeit innerhalb des Etats).
  • Etablierung eines Übergangssystems aus einem Guss
  • Stärkung der Lernortkooperationen zwischen beruflichen Schulen und Betrieben