Standortpolitik

Erster Arbeitsmarkt statt öffentlicher Beschäftigungssektor

Der Rot-Rot-Grüne Senat hat angekündigt, im Rahmen eines sozialen Arbeitsmarktes Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose schaffen zu wollen. Aus Sicht der IHK Berlin besteht dabei die Gefahr, dass ÖBS-Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen verharren, ohne den Weg auf den ersten Arbeitsmarkt zu finden. Außerdem können sich Wettbewerbsverzerrungen zu rein privatwirtschaftlich agierenden Unternehmen ergeben, im Extremfall kann reguläre Beschäftigung sogar vollkommen verdrängt werden.

Der Berliner Arbeitsmarkt floriert

Der Berliner Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren vom Sorgenkind zum Hoffnungsträger entwickelt. Die Arbeitslosigkeit hat einen historischen Tiefstand erreicht. Der Berliner Arbeitsmarkt ist so aufnahmefähig wie nie. Gleichzeitig sind Berliner Unternehmen mit der Herausforderung der Fachkräftesicherung konfrontiert: Den rund 45.000 Berliner Langzeitarbeitslosen steht eine Fachkräftelücke von etwa 60.000 Menschen gegenüber. Aus den Arbeitslosen von heute müssen die Fachkräfte von morgen werden. Oberstes Ziel muss es sein, ihnen den Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu ebnen.

Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellen

Mit öffentlich geförderter Beschäftigung kann (Langzeit-)Arbeitslosen mit (multiplen) Vermittlungshemmnissen der Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt gelingen. Die Berliner Jobcenter bieten verschiedene Maßnahmen an, deren Ziel die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit ist. In Betrieben auf dem ersten Arbeitsmarkt kann der Umgang mit Routinen und Abläufen direkt in der Praxis geübt werden. Direkt vor Ort bei den Unternehmen wird Stabilität zurückerlangt und der Weg in reguläre – nicht geförderte - Beschäftigung geebnet.

Wettbewerbsneutralität und Zusätzlichkeit

Im Gegensatz zu öffentlich geförderter Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt sollte vollständig öffentlich finanzierte (unbefristete) Beschäftigung im Sinne eines ÖBS vermieden werden: Denn einerseits besteht die Gefahr, dass Personen, die mittelfristig problemlos auf dem ersten Arbeitsmarkt unterkommen könnten, diesem dauerhaft fern bleiben. Die angestrebte Entwicklung zur Fachkraft wäre damit unterbunden, was nicht nur für die Person selbst, sondern auch für die Berliner Unternehmen einen Verlust darstellen würde. Andererseits kann es in Abhängigkeit der geförderten Tätigkeit zu einer Wettbewerbsverzerrung oder gar einer Verdrängung regulärer Beschäftigung kommen. Denn Träger, die ÖBS-Kräfte beschäftigen, sind aufgrund des Lohnkostenvorteils in der Lage, Produkte und Dienstleistungen günstiger anzubieten als Wettbewerber mit regulären Beschäftigungsverhältnissen. Im Extremfall werden letztere gar vollständig vom Markt verdrängt und somit Jobs am ersten Arbeitsmarkt zerstört. Solche Effekte können nur vermieden werden, wenn öffentlich geförderte Tätigkeiten wettbewerbsneutral und zusätzlich sind, also nicht bereits von privatwirtschaftlichen Akteuren am Markt angeboten werden.

IHK-Aktivitäten

Die Identifikation solcher Tätigkeiten erweist sich in der Praxis als nicht einfach. Gemeinsam mit den relevanten Akteuren hat die IHK Berlin eine entsprechende Auflistung - die Positivliste - erstellt, die fortlaufend aktualisiert wird und von den Jobcentern als Arbeitsinstrument genutzt wird. Darüber hinaus steht die IHK Berlin den Jobcentern im Rahmen ihrer Beiratsmitgliedschaften bei der Auswahl von Instrumenten und Maßnahmen beratend zur Seite.