Standortpolitik

IHK-Umfrage: (Alb)Traum der Selbstständigkeit

Ergebnisse der Umfrage

Wie ernst und existenzbedrohend die Lage vieler in der aktuellen Pandemie-Situation ist, zeigt eine IHK-Umfrage* unter Soloselbständigen und Kleinstunternehmern (weniger als zehn Beschäftigte). Das verwundert nicht, so haben viele davon weder die finanziellen Mittel noch die personellen Ressourcen, um ihre Geschäftsmodelle rasch umzustellen, wie es in dieser Krise notwendig wäre. Gerade Kleinstunternehmen fehlen oft Mittel für notwendige u. kurzfristige Investitionen,  sind weniger sichtbar im Onlinehandel und es fehlt Erfahrung oder Personal für die Beantragung von Hilfen und Fördermittel.  
Bei 9 von 10 Befragten sind die Umsätze gesunken. Bei zwei Dritteln davon liegen diese Umsatzeinbußen sogar bei mehr als 50 Prozent.

Vier von fünf Selbstständigen sind aktuell so stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen, dass sie sich existenzielle Sorgen machen, die Kosten für ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten zu können. 

72 Prozent versuchen, ihre privaten finanziellen Einbußen durch die Verwendung eigener Ersparnisse zu kompensieren. Damit greifen ebenso viele auf die eigenen Rücklagen zurück, wie Soforthilfe des Landes im Frühjahr 2020 in Anspruch genommen haben (73 Prozent). 37 Prozent waren auf die finanzielle Hilfe von Familie und Freunden angewiesen. Jeder Fünfte (rund 20 Prozent) muss aktuell auf die private Altersvorsorge zurückgreifen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Damit verwenden genauso viele der Befragten momentan das Ersparte fürs Alter wie soziale Grundsicherung beim Jobcenter beantragen (21 Prozent).

Für einen Großteil der Unternehmer*innen kommt der Bezug von Grundsicherung nicht infrage (rund 78 Prozent). So wussten 15 Prozent bislang nicht, dass diese Möglichkeit für Selbständige überhaupt besteht. Kritisiert wird zudem ein zu kompliziertes Antragsverfahren und dass das Instrument für Selbständige nicht passe. Antragsschwierigkeiten in den Jobcentern stellen in vielen Fällen ebenfalls ein Problem dar. Dies zum Beispiel, wenn notwendige Auszahlungen während der Wartezeit auf eine Bewilligung als Gehaltsauszahlungen gewertet werden und im Anschluss die Bedürftigkeit aberkannt wird. Ebenso verhindert ein Einkommen von Ehepartnern oder Lebensgefährten laut den Befragten einen Bezug, da hierfür immer die Einkommenssituation der gesamten Bedarfsgemeinschaft zugrunde gelegt wird. Zum Teil wird die Inanspruchnahme von Transferleistungen aber auch aus ideellen Gründen gänzlich abgelehnt.

Die Politik ist jetzt gefordert


Es zeigt sich, dass die Grundsicherung nicht passgenau für die Corona-Krisensituation ist, die Bürokratie zu aufwändig und die Bewilligung einfach zu lange dauert. Daher muss die aktuelle Förderung um ein Programm für eine unbürokratische Lohnkompensation für Soloselbständige und geschäftsführende Gesellschafter*innen ergänzt werden – ein Unternehmer*innenlohn ist überfällig. Diese Forderung unterstützen rund 93 Prozent der befragten Soloselbständigen und Kleinstunternehmer*innen in der aktuellen IHK-Umfrage. Zentral ist zudem aus Sicht der IHK, dass Überbrückungs- und Neustarthilfen in einem unbürokratischen Prozess zügig ausgezahlt werden, damit dringend benötigte Zuschüsse endlich dort ankommen, wo sie gebraucht werden.

*befragt wurden 286 Personen zwischen dem 4. und 11. Februar 2021.