Corona Aktuell

Schnelltests, Apps und Testläufe als Instrumente für den Restart

Die sogenannte Durchimpfung der Gesellschaft wird noch einige Monate in Anspruch nehmen. Um dennoch schnell in eine Normalisierung zu kommen, können Corona-Schnelltests und entsprechende Apps helfen. Diese können einen essentiellen Beitrag leisten, damit ein Wiederanlaufen der betroffenen Wirtschaftszweige möglich wird. Nicht nur mit Blick auf die besonders betroffenen Branchen Tourismus, Hotel- und Gastgewerbe sowie die Veranstaltungswirtschaft, sondern auch für Betriebe, die ihren Mitarbeitern Testmöglichkeiten anbieten wollen. 

Es gilt, keine Zeit zu verlieren, die Politik muss jetzt handeln! Die Vorschläge der IHK:

Die Wirtschaft ist bereit, ihren Beitrag zu leisten, indem sie einen verantwortlichen Einsatz von Schnelltests nach verbindlichen Regeln umsetzt. Dabei liegt der Blick nicht nur auf den besonders betroffenen Branchen wie Tourismus, Hotellerie- und Gastronomie, Sportanbieter, Kosmetikstudios sowie Kongress- und die Veranstaltungswirtschaft, sondern auch auf Betrieben, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Testungen ermöglichen wollen. Die Politik ist daher gefordert, den massenhaften und flächendeckenden Einsatz der Schnelltests zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu ermöglichen.
Der Ankauf der Schnelltest sollte durch die Landes-/Bundesregierung garantiert werden, um einen höheren Produktionsanreiz für die Schnelltest-Hersteller zu schaffen. Ein solches Vorgehen sichert eine hohe Kosteneffizienz bei der Herstellung der Schnelltests. 
Mobile Teststationen für Schnelltests inklusive Diagnostik können die Öffnungen der Wirtschaft unter Einhaltung des Gesundheitsschutzes unterstützen – diese sind auch an den Außengrenzen erforderlich, um Pendlern die Einreise und das Arbeiten in Deutschland zu ermöglichen.
Insbesondere die Schnelltests, die jeder bei sich selbst anwenden kann, sollten ein wesentlicher Bestandteil für Lockerungen sein. Die Politik hatte bereits Anfang Februar die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen und vor kurzem wurde den ersten Selbsttests eine Sonderzulassung in Deutschland zugebilligt. Auch hier sind andere Länder weiter. Die Vorteile liegen auf der Hand: Mithilfe dieser Tests kann sich jeder unkompliziert zu Hause testen und hätte innerhalb weniger Minuten ein Ergebnis. So kann man Infektionen schnell entdecken – und allen anderen wieder mehr Normalität erlauben. Parallel sollte kurzfristig eine Integration der Testergebnisse in die Corona-App ermöglicht werden, um einen temporären Testnachweis zu schaffen und insgesamt einen Anreiz für die breitere Nutzung der App zu geben.

Rechtlicher Rahmen ist noch lückenhaft

Anfang Februar wurde die dritte Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) veröffentlicht, die den Einsatz von Point-of-care (PoC) -Antigentests ermöglicht. Diese Testungen bedürfen nicht der Einbindung eines Labors und die Ergebnisse liegen in weniger als 30 Minuten vor. Gemäß der MPAV wird Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen die Möglichkeit eingeräumt, Point-of-care (PoC) -Tests zu erwerben und durchzuführen. Die breite Einsatzmöglichkeit dieser Testungen für weitere Betriebe und Veranstaltungen bleibt dagegen aktuell unberücksichtigt. Dadurch fehlt die Rechtssicherheit für Unternehmen und Veranstalter, wenn es zum Beispiel um datenschutzrechtliche Fragen geht. Dabei sollten die Schnelltests ein wichtiger Teil einer nationalen Teststrategie sein und die Einsatzmöglichkeit auf die zurzeit besonders von den Eindämmungsmaßnahmen betroffenen Branchen wie die Veranstaltungswirtschaft, den Tourismus und den Handel ausgeweitet werden.

Selbsttests bergen Potenziale für Veranstaltungsbranche

Speziell in der Veranstaltungsbranche bedarf es eines hohen logistischen Aufwands, um „Massentests“ vor Ort durchzuführen. Um diese „Hot Spots“ zu entzerren, muss die Entwicklung und damit die Zulassung von Selbsttests, wie z.B. Schnelltest-Kits für den Einsatz zu Hause forciert werden. Kombiniert mit der direkten Schnittstelle zu Tracking Apps (wie beispielsweise Apps zur Anbindung an Gesundheitsämter sowie Integration von Schnelltests), kann so die lückenlose Kontaktvermittlung sichergestellt werden. Statt des Tests vor Ort können anhand der App Datum und Zeitfenster nachvollzogen werden, wann eine Testung zuletzt stattgefunden hat. Zudem gibt es mittlerweile eine ganze Reihe an Instituten und Unternehmen, die an Alternativen zum Abstrich, wie der „Gurgel- oder Spucklösung“ arbeiten und diese teilweise schon im Einsatz haben. Diese gilt es von offizieller Seite schnellstmöglich zu zertifizieren und zuzulassen.
 

Erfahrungen anderer Länder evaluieren und von ihnen lernen

Österreich nutzt für die Schnelltests bereits die Infrastruktur der Apotheken. Die Antigen-Schnelltests, die in der Apotheke durchgeführt werden, heißen auch Zutrittstests, da sie nach negativer Testung 48 Stunden die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen wie Friseurbesuche ermöglichen. Die Selbsttests dienen in Österreich „zur Eigenkontrolle“, um sich gegebenenfalls frühzeitig in Quarantäne zu begeben. Inwieweit dieses Vorgehen auch für Deutschland umsetzbar ist, sollte evaluiert und ggf. umgesetzt werden. 

IHK Service für Betriebe

Die IHK Berlin informiert auf ihrer Website sowie über den Corona Newsletter über aktuelle Hilfsprogramme und veranstaltet gemeinsam mit Partnern digitale Informationsveranstaltungen. Bei Fragen rund um Corona-Themen können sich Betriebe ebenfalls per E-Mail und Telefon beraten lassen. (www.ihk-berlin.de/newsletter)