Für eine nachhaltige Wirtschaft.
Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (Welmo) der IBB
Im Kontext des neuen Energiewendegesetzes (EWG Bln) hat sich das Land Berlin im April 2016 dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden und die Kohlendioxidemissionen um mindestens 85% (bezogen auf das Basisjahr 1990) zu reduzieren. Deshalb hat sich der Senat zum Ziel gesetzt, die nächsten Schritte auf dem Weg zur Mobilitätswende einzuleiten und den Verkehr im Land Berlin umweltfreundlicher zu gestalten.
Vor diesem Hintergrund hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe 2018 das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität (Welmo)“ aufgelegt, um die Elektrifizierung der gewerblichen Flotten in Berlin voranzutreiben. Mit der Programmumsetzung wurde die IBB betraut.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- all jene Unternehmen und Selbstständige, die mindestens ein überwiegend gewerblich, gemeinnütziges oder freiberuflich genutztes Elektrofahrzeug und/oder Ladeinfrastruktur kaufen oder leasen wollen.
- außerdem diejenigen, welche über das Förderprogramm EnergiespeicherPLUS einen Förderantrag gestellt und durch den Betrieb der Anlage die Eigenschaft als Gewerbetreibender erhält bzw. erhalten hat.
- für die Beantragung von Fahrzeugen der Klasse M1 (PKW) ausschließlich Taxibetriebe.
Darüber hinaus müssen die Antragsstellenden ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in der Hauptstadt haben und die angeschafften E-Mobile müssen vorwiegend in Berlin genutzt werden. Wenn mehr als 50 % der jährlichen Fahrleistung bspw. bei Tochter-Gesellschaften mit Betriebsstätten außerhalb Berlins erbrachte werden, ist eine Förderung nicht möglich.
Was wird gefördert?
NEU: Betriebliches Mobilitätsmanagement
Im Rahmen der Förderung des Betrieblichen Mobilitätsmanagements werden Maßnahmen unterstützt, die direkt zur Umsetzung beitragen. Dazu zählen Investitionskosten für Einrichtungen wie Gebäude oder Anlagen sowie Sachkosten für Projekte wie Sharing- und Pooling-Angebote oder die Einführung eines Mobilitätsbudgets. Personalkosten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Geförderte Maßnahmen:
- Kommunikationsmaßnahmen
- Management betrieblicher Mobilität
- Management der Mobilität von und zur Arbeit
- Infrastruktur für den Radverkehr
- Dienstradleasing
- Integration von Sharing-Angeboten in den Betrieb
- Mobilitätsstationen
Anschaffung elektrisch betriebener Fahrzeuge
Gegenstand der Förderung sind ausschließlich Elektro-Transporter und -Nutzfahrzeuge, elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge, E-Roller und E-Bikes mit den folgenden Antriebsarten:
- ausschließlich elektrischer Batteriespeicher
- Mischformantrieb basierend auf Brennstoffzelle und Batterie
- Plug-In-Hybrid, dessen Energiespeicher von außerhalb des Fahrzeugs wieder aufladbar ist und der maximal 50g/km CO₂-Emissionen verursacht
Die Förderung von Pkw ist ab dem 01.07.2021 möglich, wenn das beantragende Unternehmen eine Genehmigung (Taxikonzession) gemäß §§ 2, 9 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nachweisen kann und das Fahrzeug als Taxi betrieben wird. Die Pkw-Förderung ist nur für Fahrzeuge, die rein batterieelektrisch oder als Mischform basierend auf Brennstoffzelle und Batterie (Wasserstoff) betrieben werden, möglich.
Darüber hinaus wird die Zuwendungen werden nur gewährt, wenn es sich um
- Neufahrzeuge,
- Jahreswagen (Erstzulassung nicht älter als zwölf Monate vor Eingangsdatum des vollständigen Förderantrages),
- Leasingfahrzeuge mit einer Vertragsdauer von mind. zwölf Monaten
- oder versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (z. B. E-Roller und E-Bikes) handelt.
Errichtung von stationären Ladeinfrastrukturen
Folgende Kriterien gelten für die Förderung von stationärer Ladeinfrastruktur:
- durch Vorlage des Stromliefervertrages muss nachgewiesen werden, dass der Strom ab Inbetriebnahme für die Dauer von mind. einem Jahr zu 100 % aus regenerativen Energien bezogen wird.
- der Bezug von Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage ist zulässig.
- die Ladeinfrastruktur muss im Stadtgebiet Berlin errichtet und betrieben werden.
- sollte der Eigentümer der Fläche nicht der Antragssteller sein, muss er sich mit der Errichtung der Ladeinfrastruktur einverstanden erklären. Ein diesbezüglicher Nachweis muss bei Antragsstellung vorgelegt werden.
- die stationäre Ladeinfrastruktur darf nicht der Gewinnerzielung durch Einnahmen aus deren Nutzung dienen. Ein kostendeckendes Entgelt für die Nutzung darf jedoch durch die Betreibenden erhoben werden.
Potenzial- und Realisierungsberatung
Um Antragstellenden zu ermöglichen, die Potenziale von E-Mobilität bestmöglich zu nutzen, bietet das Förderprogramm ein mehrstufiges Beratungsangebot.
Hierzu gehört das Modul Potenzialberatung, welches fachkundige Expertise zu Themen wie Fahrzeugwahl oder zur benötigten Ladeinfrastruktur vermittelt.
Das Modul Realisierungsberatung unterstützt bei der Integration von E-Mobilitätslösungen in die bestehenden Geschäftsprozesse und den Fuhrpark. Es wird unter anderem zu folgenden Themen beraten:
- der Bedarfsplanung von Fahrzeugen, Reichweiten und Ladeinfrastruktur,
- der Ermittlung von Voraussetzungen für Netzanschluss und Sektorenkopplung und
- der Planung von Maßnahmen zur Wahrung der Versorgungssicherheit.
Wie wird gefördert?
Anschaffung von Elektrofahrzeugen
Leichte Nutzfahrzeuge (Fahrzeuge der Klasse N1, N2)
- z. B. Transporter und Elektro-Lieferwagen zur Güterbeförderung
- die Förderhöhe beträgt 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 EUR je Fahrzeug.
Pkw (Fahrzeuge der Klasse M1) ab 01.07.2021
- Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 EUR je Fahrzeug der Klasse M1.
Elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge (Fahrzeuge der Klassen L2e, L6e, L7e)
- Die Förderhöhe beträgt 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 EUR je Fahrzeug.
Versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (Fahrzeuge der Klassen L1e, L3e und L4e)
- z. B. E-Roller und E-Bikes der Klassen Kleinkraftrad, Kraftrad oder Kraftrad mit Beiwagen
- die Förderung beträgt 500 EUR.
Aufbau von stationärer Ladeinfrastruktur
Kauf oder Leasing von Normalladeinfrastruktur (AC) inkl. Netzanschluss bis 22 kW
- bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal 2.500 EUR pro Ladepunkt.
Kauf oder Leasing von Schnellladeinfrastruktur (DC) inkl. Netzanschuss ab 22 kW
- bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal 30.000 EUR pro Ladepunkt.
Anschluss an das Niederspannungsnetz
- in Höhe von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal 5.500 EUR.
Anschluss an das Mittelspannungsnetz
- in Höhe von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal 55.000 EUR.
Potenzial- und Realisierungsberatung
Potenzialberatung
- vor Beantragung der Investitionsförderung wird eine eintägige Beratung mit einem Netto-Beratungssatz von max. 800 € durch ein vom Projektträger autorisiertes Beratungsunternehmen gefördert.
- die Förderung der Potenzialberatung ist unabhängig davon, ob und in welchem Ausmaß Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur im Anschluss angeschafft werden.
Realisierungsberatung
- bezieht sich auf eine zwei- bis dreitägige Beratung (inkl. Vor-Ort-Termin und Ausarbeitung einer Handlungsempfehlung) durch ein vom Projektträger autorisiertes Unternehmen.
- die Förderhöhe beträgt 80 Prozent der Netto-Beratungskosten pro Tag.
- förderfähig sind ausschließlich Beratungsleistungen von Unternehmen mit einem Netto-Tagessatz von maximal 1.000 €.
Antragsstellung
Die Beantragung erfolgt über das elektronisches Antrags- und Verwaltungssystem der Investitionsbank Berlin (IBB). Informationen zum Prozedere und den benötigten Unterlagen erhalten Sie hier.