IHK Berlin

Förderung von E-Lastenfahrrädern

Mit der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

Was wird gefördert?

Förderfähig ist der Erwerb von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für die gewerbliche Nutzung.
Förderfähige E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen:
  • durch Muskelkraft fortbewegt werden,
  • maximal eine Tretunterstützung von 25 km/h aufweisen,
  • serienmäßig und fabrikneu sein,
  • ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen,
  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Nicht förderfähig ist:
  • die Anschaffung von Lastenpedelecs und E‑Lastenanhängern, die für den Personentransport konzipiert sind (z.B. Rikschas)
  • oder die für private Einsatzzwecke (z.B. Einkäufe, Arbeitswege) angeschafft werden sollen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:
  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen)
Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften (Kommunen, Stadt- und Landkreise) sowie deren Einrichtungen (z. B. kommunale Eigenbetriebe) und Vereine.

Wie wird gefördert?

Die Bemessungsgrundlage für die Förderung sind grundsätzlich nur die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb.
Beispiel:
  • Der Preis des E-Lastenfahrrad (Lastenpedelec) beträgt 3.646,- Euro (netto)
  • 3.646,- Euro x 0,25 (25 %) = 911,50 Euro (Summe der Förderung)

Weitere Informationen und Antragstellung

Anträge auf Förderung können vom 01. Okt. 2024 bis 30. Juni 2027 gestellt werden.
Detaillierte Informationen zum Förderverfahren finden Sie auf den Internet-Seiten des BAFA.