IHK Berlin

Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW bezuschussen die Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Unternehmen und Kommunen. Die Förderung hat zum Ziel, eine ausreichende Ladeinfrastruktur in Unternehmen und Kommunen zu schaffen, um damit den Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu erleichtern.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf und die Installation von Lade­stationen an Stellplätzen, welche nicht öffentlich zugänglich sind. An den geförderten Stationen können sowohl Firmen­fahrzeuge als auch Privat­fahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden. Im einzelnen wird Folgendes gefördert:
  • der Kauf neuer Lade­stationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • der Einbau und An­schluss der Lade­stationen, inklusive aller Installations­arbeiten
  • Energie­management-Systeme zur Steuerung der Lade­stationen
Ob die Ladestationen den Anforderungen für eine Förderung entspricht, können Sie der Liste der geförderten Ladestationen auf der KfW-Programmseite entnehmen.

Wer wird gefördert?

Für den Zuschuss zu den Ladestationen für Elektrofahrzeuge sind antragsberechtigt:
  • Unternehmen
  • Einzelunternehmer
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

Wie wird gefördert?

Folgendes gilt bezüglich der Zuschusshöhe und der Auszahlung:
  • Je Ladepunkte wird ein Zu­schuss von bis zu 900 Euro gezahlt.
  • Die Gesamtkosten müssen mind. 1.285,71 Euro­ betragen. Ansonsten kann kein Zuschuss erhalten werden.
  • Sollten die Lade­stationen über mehrere Lade­punkte verfügen, kann pro Lade­punkt 900 Euro Zu­schuss erhalten werden. Voraussetzung ist auch hier, dass die Gesamt­kosten über 1285,71 Euro pro Lade­punkt liegen. Ansonsten reduziert sich der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten.
  • Die max. Höhe des Zuschuss­es beträgt 45.000 Euro je Standort.
  • Der Zuschuss wird direkt auf das Konto der Antragstellenden ausgezahlt.
Eine detaillierte Tabelle zur Berechnung des Zuschusses finden Sie auf der KfW-Programmseite.

Antragsstellung

Der Antrag wird über das KfW-Zuschussportal gestellt bevor die Ladestationen bestellt werden.
Die Anzahl der Lade­punkte muss bei der Antrag­stellung angegeben werden und kann nach­träglich nicht mehr erhöht werden. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere Lade­punkte hinzukommen, muss für diese ein eigener Antrag gestellt werden.
Weitere Informationen zur Antragsstellung und dem KfW-Zuschussportal finden Sie auf dieser Seite.