IHK Berlin
Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW bezuschussen die Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Unternehmen und Kommunen. Die Förderung hat zum Ziel, eine ausreichende Ladeinfrastruktur in Unternehmen und Kommunen zu schaffen, um damit den Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu erleichtern.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, welche nicht öffentlich zugänglich sind. An den geförderten Stationen können sowohl Firmenfahrzeuge als auch Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden. Im einzelnen wird Folgendes gefördert:
- der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- der Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
- Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen
Ob die Ladestationen den Anforderungen für eine Förderung entspricht, können Sie der Liste der geförderten Ladestationen auf der KfW-Programmseite entnehmen.
Wer wird gefördert?
Für den Zuschuss zu den Ladestationen für Elektrofahrzeuge sind antragsberechtigt:
- Unternehmen
- Einzelunternehmer
- freiberuflich Tätige
- kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Wie wird gefördert?
Folgendes gilt bezüglich der Zuschusshöhe und der Auszahlung:
- Je Ladepunkte wird ein Zuschuss von bis zu 900 Euro gezahlt.
- Die Gesamtkosten müssen mind. 1.285,71 Euro betragen. Ansonsten kann kein Zuschuss erhalten werden.
- Sollten die Ladestationen über mehrere Ladepunkte verfügen, kann pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten werden. Voraussetzung ist auch hier, dass die Gesamtkosten über 1285,71 Euro pro Ladepunkt liegen. Ansonsten reduziert sich der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten.
- Die max. Höhe des Zuschusses beträgt 45.000 Euro je Standort.
- Der Zuschuss wird direkt auf das Konto der Antragstellenden ausgezahlt.
Eine detaillierte Tabelle zur Berechnung des Zuschusses finden Sie auf der KfW-Programmseite.
Antragsstellung
Der Antrag wird über das KfW-Zuschussportal gestellt bevor die Ladestationen bestellt werden.
Die Anzahl der Ladepunkte muss bei der Antragstellung angegeben werden und kann nachträglich nicht mehr erhöht werden. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere Ladepunkte hinzukommen, muss für diese ein eigener Antrag gestellt werden.
Weitere Informationen zur Antragsstellung und dem KfW-Zuschussportal finden Sie auf dieser Seite.